Beiträge von FragenHans

    Ok. und ich nehme an wenn sich der Hauptmieter nun um einen Nachmieter kümmert ist das nicht mein Problem?

    Edit:

    Gerade noch mal den vertrag genau studiert. Es wurde zwar immer von einem Monat gesprochen aber im vertrag steht, das die gesetzlichen regeln gelten.

    Die Mietsache wird als Zimmer in einer teilmöblierten Wohnung (Küche war eingerichtet) angegeben. Das Zimmer aber unmöbliert. Ergibt sich daraus ein unterschied für mich?

    Ersteinmal vielen dank für die schnellen und kompetenten Antworten. Werde mich dann da jetzt weiter rechtliche Beraten und unterstützen lassen. Aber vorweg schon mal als Frage. Gehen wir nun mal davon aus das die Kündigung unwirksam ist. Wie reagiert der Mieter nun "rechtlich korrekt" auf so eine Kündigung? Gar nicht weil sie eh unwirksam ist? Oder "weist man sie zurück" bzw. widerspricht ihr?

    Hallo,

    Folgender Fall:

    ein Hauptmieter schließt mit 4 Personen (jeweils einzeln) einen Untermietvertrag. Dieser umfasst die Nutzung jeweils eines unmöblierten Zimmers sowie die Mitbenutzung der "Gemeinschaftsräume" (Bad, Küche etc.). In dem Vertrag ist eine Kündigungfrist von 1 Monat vereinbart. Der Hauptmieter wohnt nicht mit in der Wohnung.

    Nach einigen Monaten kommt es zum persönlichem Streit zwischen den Untermietern. Der Hauptmieter kündigt zwei Personen (welche sich nichts zu schulden kommen lassen haben).

    Frage 1:
    Ist / War die Klauses der "verkürzen" Kündigungsfrist von 1 Monat überhaupt wirksam oder gilt die Gesetzliche von 3 Monaten?

    Frage 2:
    Darf der Hauptmieter den Untermietern kündigen "nur" weil diese sich nicht verstehen?

    Vielen Dank für die Aufklärung.
    FH

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