Unterschiedliche Angaben in Anzeige und Mietvertrag

  • Hallo zusammen,

    ich habe den Mietvertrag für meine neue Wohnung unterschrieben und auch schon unterschrieben zurück erhalten. Dabei ist Folgendes aufgetreten:

    In der Anzeige im Internet stand:

    2 Zimmer, 50 m2, 585 € warm.

    im Mietvertrag stand dann:

    1,5 Zimmer, 50 m2, 550 € warm

    außerdem stand dabei, dass sich der räumliche Umfang der gemieteten Sache aus der Anzahl der vermieteten Räume ergibt. Da es zu Messfehlern kommen kann.

    Nun habe ich den Vertrag unterzeichnet zurück bekommen und im Anschreiben steht, dass bei der Vertragserstellung ein Fehler unterlaufen ist und die Miete bei 585 € warm liegt, wie mir ja auch aus der Anzeige bekannt war.

    Ich muss dazu sagen, im Vertrag stand 450 € kalt + 70 € NK + 65 € Heizung = 550 €. Da ist also ein Rechenfehler passiert. Ich habe aber nur auf die 550 € geachtet und dachte mir, da es ja doch nur 1,5 Zimmer sind, ergibt sich dadurch die niedrigere Miete.

    Jetzt wollte ich der Hausverwaltung schreiben, dass ich aber 550 € für 1,5 Zimmer unterschrieben habe. Sie können sich ja nicht bei dem Preis auf die Anzeige beziehen und beim Wohnraum auf den Mietvertrag.

    Wer ist nun im Recht? Ich will mich nicht gleich zu Beginn mit ihnen anlegen, wollte sie aber auffordern, mir einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.

    Wie sehr ihr das und wie ist es rechtlich?

    Vielen Dank vorab!

    Frl.Meyer

  • Zitat

    Wie sehr ihr das und wie ist es rechtlich?

    Es gilt die mietvertragliche Vereinbarung. Was in einem (unverbindlichen) Angebot stand, ist unerheblich.

    Wenn im Mietvertrag steht, dass die Miete 550,00 EUR beträgt, und der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, dann ist das auch so wirksam.

    Zitat

    Nun habe ich den Vertrag unterzeichnet zurück bekommen und im Anschreiben steht, dass bei der Vertragserstellung ein Fehler unterlaufen ist und die Miete bei 585 € warm liegt, wie mir ja auch aus der Anzeige bekannt war.

    Der Vermieter hat den Vertrag mit der geringeren Miete trotzdem unterschrieben und nur im Anschreiben die Miethöhe korrigiert?
    Dann kannst Du das Anschreiben in den Müll treten. Es gilt der Preis im Mietvertrag.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Auch wenn sozusagen drinsteht 450 € kalt + 70 € NK + 65 € Heizung = 550 €? Es könnte ja auch argumentiert werden, dass nur die Summe nicht stimmt, der Rest schon.

  • Ach so, Fehler meinerseits.
    Das ist logischerweise ein Rechenfehler, da 450+70+65=585 ergibt.

    Hier hat der Vermieter recht.
    Selbst wenn nicht, könnte er die Differenz von 35 € auf die Betriebskostenvorauszahlungen anrechnen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Alles klar, vielen Dank. Sonst müsste ich am Ende wahrscheinlich eh nachzahlen ... Ich hatte der Hausverwaltung schon geschrieben, mal sehen, was sie antworten.

  • Auch wenn sozusagen drinsteht 450 € kalt + 70 € NK + 65 € Heizung = 550 €? Es könnte ja auch argumentiert werden, dass nur die Summe nicht stimmt, der Rest schon.

    Argumentieren kann man alles.

    Der Fehler liegt eindeutig in der Addition der einzelnen Terms.
    Die Einzelwerte sind Vertragsgegenstand, die Summe ist falsch. Diese ist lediglich eine Rechenwert und hat kein Gegenstand einer Vereinbarung.

  • Alles klar, vielen Dank. Sonst müsste ich am Ende wahrscheinlich eh nachzahlen ... Ich hatte der Hausverwaltung schon geschrieben, mal sehen, was sie antworten.


    ... worüber Du uns sicherlich berichten wirst...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!