Hallo zusammen,
ich habe den Mietvertrag für meine neue Wohnung unterschrieben und auch schon unterschrieben zurück erhalten. Dabei ist Folgendes aufgetreten:
In der Anzeige im Internet stand:
2 Zimmer, 50 m2, 585 € warm.
im Mietvertrag stand dann:
1,5 Zimmer, 50 m2, 550 € warm
außerdem stand dabei, dass sich der räumliche Umfang der gemieteten Sache aus der Anzahl der vermieteten Räume ergibt. Da es zu Messfehlern kommen kann.
Nun habe ich den Vertrag unterzeichnet zurück bekommen und im Anschreiben steht, dass bei der Vertragserstellung ein Fehler unterlaufen ist und die Miete bei 585 € warm liegt, wie mir ja auch aus der Anzeige bekannt war.
Ich muss dazu sagen, im Vertrag stand 450 € kalt + 70 € NK + 65 € Heizung = 550 €. Da ist also ein Rechenfehler passiert. Ich habe aber nur auf die 550 € geachtet und dachte mir, da es ja doch nur 1,5 Zimmer sind, ergibt sich dadurch die niedrigere Miete.
Jetzt wollte ich der Hausverwaltung schreiben, dass ich aber 550 € für 1,5 Zimmer unterschrieben habe. Sie können sich ja nicht bei dem Preis auf die Anzeige beziehen und beim Wohnraum auf den Mietvertrag.
Wer ist nun im Recht? Ich will mich nicht gleich zu Beginn mit ihnen anlegen, wollte sie aber auffordern, mir einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.
Wie sehr ihr das und wie ist es rechtlich?
Vielen Dank vorab!
Frl.Meyer