Zählt eine telefonische Genehmigung denn? Wenn "das ist kein Problem mit dem Untermieter" überhaupt eine Genehmigung ist. Wäre schwer zu beweisen, oder?
Zur fristlosen Kündigung bedarf es erst einer Abmahnung? Das ist gut zu wissen.
Wie kann ich weiter vorgehen? ![]()
Danke für die Mithilfe!!
Edit: Also die Reihenfolge war: Telefonische Absprache mit Vermieter, Unterlagen des Untermieters an Vermieter geschickt (keine schriftliche Antwort), Einzug des Untermieters, zwei Wochen später Brief vom Vermieter in dem er die Genehmigung von Untermietzuschlag abhängig macht. Daraufhin habe ich ihm nochmal einen Brief geschickt, in dem ich gesagt habe, dass er einen Untermietzuschlag nur dann einfordern kann, wenn durch den Untermieter mehr Personen in der Wohnung leben als vorher. Darauf wieder die Antwort von ihm, dass er "nach dem Urteil vom AG Hamburg vom 13.09.2008 die Genehmigung von einem Untermietzuschlag abhängig machen kann". (Wie gesagt, kann dieses Urteil leider nirgendwo finden.) Und er setzt mir ne Frist von sieben Tagen den Zuschlag zu bezahlen.
Ich schätze, dass er das Urteil hier meint: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Hamburg&Datum=13.09.2007&Aktenzeichen=49%20C%2095/07
aber darauf habe ich leider keinen Zugriff.