Hallo ihr netten Menschen,
folgende Situation:
2er WG, ein Mitbewohner geht studienbedingt für 15 Monate ins Ausland und möchte für diese Zeit einen Untermieter in seinem Zimmer wohnen lassen. Telefonisch hat er mit dem Vermieter vor Einzug des Untermieters um Erlaubnis gebeten, der Vermieter hat gesagt, dass das kein Problem sei und der Mieter ihm die Daten des Untermieters zukommen lassen soll. Dies ist geschehen, der Untermieter ist inzwischen eingezogen. Zwei Wochen später kommt ein Brief des Vermieters, in dem er sich auf ein Urteil des Amtsgericht Hamburgs (13.09.2008) beruft nach dem der Vermieter berechtigt sei, die Untermiete von einem Untermietzuschlag von bis zu 20% abhängig zu machen. Konkret möchte er "nur" 10% der (Gesamt-)Miete als Zuschuss haben. Ich kann dieses Urteil leider nirgendwo finden, habe irgendwo von einem Urteil vom 13.09.2007 gelesen, in dem der Zuschuss legitim ist, weil durch die Untermiete mehr Personen in der Wohnung leben als vorher.
Außerdem finde ich das:
Untervermietung Berliner Mieterverein e.V.
"1. Der Vermieter kann die Genehmigung einer Untervermietung nicht von der Zustimmung zur Erhebung eines Untermietzuschlages abhängig machen, wenn sich die Anzahl der die Wohnung nutzenden Personen nicht erhöht."
und
Anspruch auf Untervermietung w
Darf der Vermieter das machen? Der Untermieter wohnt bereits in der Wohnung, ich habe etwas Angst zu sehr auf die Barrikaden zu gehen, weil im Mietvertrag steht, dass ungenehmigte Untervermietung fristlose Kündigung zur Folge hat und er es zwar telefonisch genehmigt hat aber schriftlich noch nicht.
Beste Grüße & Vielen Dank