Danke schön und das ist auch wirklich rechtens?
Ja, das ist die preiswerteste "Lösung" für Euch.
Danke schön und das ist auch wirklich rechtens?
Ja, das ist die preiswerteste "Lösung" für Euch.
Ich habe gerade noch im Mietvertrag gelesen, dass er noch defekte Bodenfliesen und das Badezimmerfenster erneuert biszum 30.04. Ändert das etwas an der Kündigung zum 31.05 oder verändert das die Sachlage? Tut mir leid, aber ich bin echt verunsichert.
Kann mir das jemand beantworten. Das steht bei uns unter Uusatnd ubd Übergabe der Mieträume.
Ich meinte Zustand und Übergabe der Mieträume Paragraph 5 des Mietvertrages.
Kann man das so schreiben: wir kündigen den Mietvertrag zum 31.05.2015.
Und darunter, wir geben ihnen Gelegenheit bis zum 15.04.2015 dazu Stellung zu nehmen.?
Da würde der VM direkt Eure Unprofessionalität bemerken. Ich würde schreiben, dass ich hiermit den Mietvertrag vom ... Datum ... über die Wohnung ... Anschrift ... zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige.
(Eine Terminangabe ist nicht nötig, denn die ergibt sich aus den BGB.)
PS: Und auf Anderes würde ich garnicht eingehen.
Ich habe gerade noch im Mietvertrag gelesen, dass er noch defekte Bodenfliesen und das Badezimmerfenster erneuert biszum 30.04. Ändert das etwas an der Kündigung zum 31.05 oder verändert das die Sachlage?
Nein, nein.
Guten Morgen, ich mache gerade die Kündigung fertig. Soll ich bei dem Absender Einwurf Briekasten persönlich mit Zeugin schreiben.
Zudem habe fest gestellt, das einer von meinem Doppelnamen wie Müller- Meyer nur Müller im Mietvertrag steht. Ich habe aber mit meinem Doppelnamen unterschrieben. Hat das Auswirkungen? Für eine Antwort wäre ich nochmal sehr sehr dankbar. Lg mion 27598
So ihr Lieben, habe gerade mit einer Zeugin die Kündigung zum31.05. in den Briefkasten des Vermieters geworfen. Habe alles von der Zeugin quittieren lassen. Mal sehen was da noch kommen wird. Lg mion27598
So ihr Lieben, habe gerade mit einer Zeugin die Kündigung zum31.05. in den Briefkasten des Vermieters geworfen. Habe alles von der Zeugin quittieren lassen. Mal sehen was da noch kommen wird. Lg mion27598
Ich habe erst jetzt - nach dem Frühstück - Deine Posts gelesen.
Tippp:
Nach guter alter (zuverlässiger) Art schreibt man über die Empfängeranschrift die Art der Zustrellung, und zwar unterstrichen, bspw.:
Einschreiben+Rückschein - Einwurfeinschreiben - Durch Boten - ...
Bei Letzterem quittiert der Bote auf der Absenderkopie bspw.: In Briefkasten eingelegt - Unterschrift - Datum - Uhrzeit.
Wir haben geschrieben Einwurf Briefkasten undmeine Freundin hat es uns auf der Kopor quittiert.
Ist das jetzt ein Formfehler?
Ist das jetzt ein Formfehler?
Oh Herr, lass Hirn regnen!
Wenn ich mir deine ganzen Posts anschaue, in denen es nur so von Hilflosigkeit wimmelt, frage ich mich ernsthaft, ob du überhaupt was gebacken kriegst. Daher sehe ich schwärzer als schwarz, wie es mit deiner zukünftigen Wohnung klappen wird.
ZitatWir haben an 21.02.15 einen Mietvertrag unterschrieben und möchten aus verschiedenen Gründen den Mietvertrag wieder vorzeitig kündigen. Das Mietverhältnis würde an 01.05.2015 beginnen, es läuft auf unbestimmete Zeit. Die Kündigungsfristen btrageb drei Monate für den Mieter. Ein befristeter Kündigungsauschluss ist nicht aufgeführt bzw. ausgefüllt.
Wenn die Kündigung am 3. Werktag des März 2015, also am 4. März 2015 zugestellt wird, dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des Mai 2015. Das kann man so ähnlich im § 573 c BGB nachlesen.
Der Mieter braucht für eine ordentliche Kündigung keiner Begründung, der Vermieter immer.
Es würde dabei keine Rolle spielen, ob man schon eingezogen wäre oder nicht.
Zudem ist eine Kündigungung eine einseitige Willenserklärung - Der Herr RA wird schon wissen was das ist - und bedarf keinerlei Rückbestätigung o.ä.
Und anitari hat natürlich Recht, dass nur die Monatsmiete für Mai zu zahlen wäre, sollte die Wohnung für Mai keinen neuen Mieter gefunden hätte.
Ist das jetzt ein Formfehler?
Warum denn? Du hast eine Kündigung geschrieben/unterschrieben und diese in den Briefkasten eingeworfen. Wo ist das Problem?
Du kündigst hier nur eine Wohnung. Das ist nichts weltbewegendes.
Ich hoffe, dass diese Unwissenheit nur in deinem jungen Alter begründet ist.
Hallo, vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Nun haben wir einen Brief vom Vermieter erhalten, er zählt uns 2 Alternativen auf, zitiere:
1. Es spricht nichts gegen eine Inbesitznahme der Wohnung durch Sie für die Zeit vom 01.05. bis zum 31.05.2015. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vereinbarte Kaution nach Maßgabe des Paragraph 16 Abs. 3 des Mietvertrages leisten, also spätestens im Zeitpunkt der Überlassung der Wohnung zumindestens eine erste Rate von 500,00 Euro auf die Kaution zahlen. Die Schlüsselübergabe an Sie kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung am 01.05.2015 an der Wohnung erfolgen. Bis zum 3.ten Werktag des Mai 2015 ist dann die Miete von insgesamt 950,00 Euro zur Zahlung fällig, wobei zum 01.05.2015 die Ummeldung des Stromanschlusses auf Sie zu erfolgen hat. Die Wohnungsabnahme erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung am Ende Mai/Anfang Juni. Im Jahr 2016 werden wir über die Betriebskosten für Mai 2015 und über die Kaution Abrechnung erteilen.
2. Sie verzichten auf die Inbesitznahme der Wohnung sowie auf Erteilung einer Betriebskostenabrechnung und zahlen einmalig 900,00 Euro an uns.
Soweit es den Regelungsvorschlag unter obiger Ziffer 2 abgeht, stzen wir Ihnen hiermit eine Annhamefrist bis zum 19.03.2015. Die Annahmefrist kann innerhalb dieser Frist dadurch erfolgen, dass Sie den Betrag von 900,00 Euro bis zum 19.03.2015 an uns zahlen, wobei in diesem Fall unter Einhaltung der Frist der Eingang des Berrages in Höhe von 900,00 Euro auf dem Mietvertrag angegebenen Konto maßgebend ist. Sollte es uns - wider Erwarten - gelingen, die Wohnung ab dem 01.05.2015 zu vermieten, werden wir Ihnen den Berrsg von 900 Euro erstatten.
Bei Ihrer Entscheidung über unseren Vorschlag gemäß obiger Ziffef 2 bitten wir zu berücksichtigen, dass hier nicht nur die Kaltmiete für die Wohnung (750,00 €), die Voraauszahlung auf die Betriebskosten (150,00€) und die Miete für die Garage (50,00€) in Rede stehen, sondern dass derzeit (und damit bei Annahme des Vorschlags gemäß Ziffef 2 auch im Mai 2015 ) ein monatlicher Abschlag auf die Stromkosten von 59,00 € von uns zu tragen ist.
Zitat Ende
Kann man auf den Vorschlag unter Ziffer 2 eingehen, oder schneiden wir ubs damit ins eigene Fleisch?
ZitatKann man auf den Vorschlag unter Ziffer 2 eingehen
Kann man, muss man aber nicht.
Nehmt einfach das, was für Euch das beste ist. Ich kann die Entscheidung nicht abnehmen.
Zitatoder schneiden wir ubs damit ins eigene Fleisch?
Warum sollte das so sein?
ZitatSollte es uns - wider Erwarten - gelingen, die Wohnung ab dem 01.05.2015 zu vermieten, werden wir Ihnen den Berrsg von 900 Euro erstatten.
Na, das wäre doch was...
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