Beiträge von mion27598

    Hallo, vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
    Nun haben wir einen Brief vom Vermieter erhalten, er zählt uns 2 Alternativen auf, zitiere:
    1. Es spricht nichts gegen eine Inbesitznahme der Wohnung durch Sie für die Zeit vom 01.05. bis zum 31.05.2015. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vereinbarte Kaution nach Maßgabe des Paragraph 16 Abs. 3 des Mietvertrages leisten, also spätestens im Zeitpunkt der Überlassung der Wohnung zumindestens eine erste Rate von 500,00 Euro auf die Kaution zahlen. Die Schlüsselübergabe an Sie kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung am 01.05.2015 an der Wohnung erfolgen. Bis zum 3.ten Werktag des Mai 2015 ist dann die Miete von insgesamt 950,00 Euro zur Zahlung fällig, wobei zum 01.05.2015 die Ummeldung des Stromanschlusses auf Sie zu erfolgen hat. Die Wohnungsabnahme erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung am Ende Mai/Anfang Juni. Im Jahr 2016 werden wir über die Betriebskosten für Mai 2015 und über die Kaution Abrechnung erteilen.

    2. Sie verzichten auf die Inbesitznahme der Wohnung sowie auf Erteilung einer Betriebskostenabrechnung und zahlen einmalig 900,00 Euro an uns.

    Soweit es den Regelungsvorschlag unter obiger Ziffer 2 abgeht, stzen wir Ihnen hiermit eine Annhamefrist bis zum 19.03.2015. Die Annahmefrist kann innerhalb dieser Frist dadurch erfolgen, dass Sie den Betrag von 900,00 Euro bis zum 19.03.2015 an uns zahlen, wobei in diesem Fall unter Einhaltung der Frist der Eingang des Berrages in Höhe von 900,00 Euro auf dem Mietvertrag angegebenen Konto maßgebend ist. Sollte es uns - wider Erwarten - gelingen, die Wohnung ab dem 01.05.2015 zu vermieten, werden wir Ihnen den Berrsg von 900 Euro erstatten.
    Bei Ihrer Entscheidung über unseren Vorschlag gemäß obiger Ziffef 2 bitten wir zu berücksichtigen, dass hier nicht nur die Kaltmiete für die Wohnung (750,00 €), die Voraauszahlung auf die Betriebskosten (150,00€) und die Miete für die Garage (50,00€) in Rede stehen, sondern dass derzeit (und damit bei Annahme des Vorschlags gemäß Ziffef 2 auch im Mai 2015 ) ein monatlicher Abschlag auf die Stromkosten von 59,00 € von uns zu tragen ist.
    Zitat Ende

    Kann man auf den Vorschlag unter Ziffer 2 eingehen, oder schneiden wir ubs damit ins eigene Fleisch?

    Guten Morgen, ich mache gerade die Kündigung fertig. Soll ich bei dem Absender Einwurf Briekasten persönlich mit Zeugin schreiben.
    Zudem habe fest gestellt, das einer von meinem Doppelnamen wie Müller- Meyer nur Müller im Mietvertrag steht. Ich habe aber mit meinem Doppelnamen unterschrieben. Hat das Auswirkungen? Für eine Antwort wäre ich nochmal sehr sehr dankbar. Lg mion 27598

    Ich habe gerade noch im Mietvertrag gelesen, dass er noch defekte Bodenfliesen und das Badezimmerfenster erneuert biszum 30.04. Ändert das etwas an der Kündigung zum 31.05 oder verändert das die Sachlage? Tut mir leid, aber ich bin echt verunsichert.


    Kann mir das jemand beantworten. Das steht bei uns unter Uusatnd ubd Übergabe der Mieträume.

    Also hier steht im Mietvertrag: Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen, durch den Vermieter unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter Hinweis auf das binnen einer Frist von 2 Monaten vor Beendigung des Mietverhältnisses schritlich auszuübende Widerspruchsrecht. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung maßgeblich.
    Wie gesag: Das Mietverhältnis beginnt am 01.05, es läuft auf unbestimmte Zeit. Der befristete Kündigungsausschluss ist nicht angekreuzt bzw.
    ausgefüllt.

    Hallo, ich bin neu hier und habe ein Problem.
    Wir haben an 21.02.15 einen Mietvertrag unterschrieben und möchten aus verschiedenen Gründen den Mietvertrag wieder vorzeitig kündigen. Das Mietverhältnis würde an 01.05.2015 beginnen, es läuft auf unbestimmete Zeit. Die Kündigungsfristen btrageb drei Monate für den Mieter. Ein befristeter Kündigungsauschluss ist nicht aufgeführt bzw. ausgefüllt.
    Gestern habe ich mit dem Vermieter telefoniert und er war ziemlich sauer, zudem ist er auch noch Rechtsanwalt.
    Er meinte ich sollte ihm morgen früh ein Schreiben in den Briefkasten werfen, wo drin steht, dass wir um Aufhebung des Mietvertages zum 31.05.2015 bitten und er bis zum 15.04. 2015 eine Stellungnahme abgeben kann. Wenn er keinen Mieter findet würde er die vollen 3 Monate Miete von uns verlangen.
    Was kann ich tun, kann mir jemand helfen, bevor ich irgendetwas falsch mache?
    Ich bitte um schnelle Hilfe.
    Viele Grüße mion27598

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