Hallo, vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Nun haben wir einen Brief vom Vermieter erhalten, er zählt uns 2 Alternativen auf, zitiere:
1. Es spricht nichts gegen eine Inbesitznahme der Wohnung durch Sie für die Zeit vom 01.05. bis zum 31.05.2015. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vereinbarte Kaution nach Maßgabe des Paragraph 16 Abs. 3 des Mietvertrages leisten, also spätestens im Zeitpunkt der Überlassung der Wohnung zumindestens eine erste Rate von 500,00 Euro auf die Kaution zahlen. Die Schlüsselübergabe an Sie kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung am 01.05.2015 an der Wohnung erfolgen. Bis zum 3.ten Werktag des Mai 2015 ist dann die Miete von insgesamt 950,00 Euro zur Zahlung fällig, wobei zum 01.05.2015 die Ummeldung des Stromanschlusses auf Sie zu erfolgen hat. Die Wohnungsabnahme erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung am Ende Mai/Anfang Juni. Im Jahr 2016 werden wir über die Betriebskosten für Mai 2015 und über die Kaution Abrechnung erteilen.
2. Sie verzichten auf die Inbesitznahme der Wohnung sowie auf Erteilung einer Betriebskostenabrechnung und zahlen einmalig 900,00 Euro an uns.
Soweit es den Regelungsvorschlag unter obiger Ziffer 2 abgeht, stzen wir Ihnen hiermit eine Annhamefrist bis zum 19.03.2015. Die Annahmefrist kann innerhalb dieser Frist dadurch erfolgen, dass Sie den Betrag von 900,00 Euro bis zum 19.03.2015 an uns zahlen, wobei in diesem Fall unter Einhaltung der Frist der Eingang des Berrages in Höhe von 900,00 Euro auf dem Mietvertrag angegebenen Konto maßgebend ist. Sollte es uns - wider Erwarten - gelingen, die Wohnung ab dem 01.05.2015 zu vermieten, werden wir Ihnen den Berrsg von 900 Euro erstatten.
Bei Ihrer Entscheidung über unseren Vorschlag gemäß obiger Ziffef 2 bitten wir zu berücksichtigen, dass hier nicht nur die Kaltmiete für die Wohnung (750,00 €), die Voraauszahlung auf die Betriebskosten (150,00€) und die Miete für die Garage (50,00€) in Rede stehen, sondern dass derzeit (und damit bei Annahme des Vorschlags gemäß Ziffef 2 auch im Mai 2015 ) ein monatlicher Abschlag auf die Stromkosten von 59,00 € von uns zu tragen ist.
Zitat Ende
Kann man auf den Vorschlag unter Ziffer 2 eingehen, oder schneiden wir ubs damit ins eigene Fleisch?