Wie hat Zustimmung bei Zuzug des Lebenspartner zu erfolgen?

  • Hallo

    hoffe bin hier richtig, folgender Sachverhalt:

    im März 2008 wurde beim Vermieter telefonisch erfragt, was Mieter zu machen hat, wenn er einen Lebensgefährten in der Mietwohnung aufnehmen möchte. Ihm wurde mitgeteilt, das er seinen Lebensgefährten aufnehmen kann und wenn es soweit ist, dies schriftlich mit Namen und Geburtsdatum des Lebensgefährten bekannt geben. Auch wurde erwähnt das Lebensgefährte nicht im Mietsvertrag aufgenommen wird. Mieter hatte bei diesem Telefongespräch einen Zeugen dabei.

    2 Monate später war es soweit und Lebensgefährte zog ein und Mieter gab schriftlich dies mit Daten vom Lebensgefährten bekannt . Lebensgefährte war noch nicht polizeilich angemeldet, da man noch wartete , falls Vermieter was dagegen hat, sprich Lebensgefährte war zu dem Zeitpunkt als Besucher in der Wohnung.
    Dieser Brief wurde als normale Postsendung versandt.

    Da 4 Wochen später keine Reaktion seitens des Vermieters, wurde der Lebensgefährte polizeilich angemeldet. Ein erneutes Schreiben wurde dem Vermieter per Einschreiben geschickt ( normales Einschreiben ohne Rückantwort ). In diesem schreiben wurde mitgeteilt das man nun Lebensgefährte angemeldet hat, man gab erneut die Daten des Lebensgefährten bekannt und falls Mieter die telefonische Zusage, das Lebensgefährte einziehen darf, und die nicht Reaktion des ersten Schreibens, missverstanden hatte, erbat man um schriftliche Klärung.
    Ein Zeuge hat den Inhalt des Schreibens gelesen und war bei der Abgabe in der Post dabei.

    Auch hier keine Reaktion seitens des Vermieters.

    3 Monate später erfolgte eine Betriebskosten Erhöhung, mit der Begründung das die " Betriebskostenbeschaffungskosten " teurer geworden sind


    meine Frage dazu, Steht Mieter auf ganz dünnes Eis oder hat er seine Mietpflichten zwecks Zustimmung bei Zuzug des Lebenspartner genüge getan ?

  • Danke erstmal für die Antwort

    der von dir verlinkte Verweiss, kenne ich , auch kenne ich das besagt Urteil.

    Nur beantwortet dies leider nicht meine Frage, wie nun die Zustimmung des Lebensgefährte zu erfolgen hat bzw ob in meinem Fall der Mieter seine Pflichten erfüllt hat und die nicht Reaktion seitens des Vermieters, als Zustimmung zu gelten hat

  • Danke erstmal für die Antwort

    der von dir verlinkte Verweiss, kenne ich , auch kenne ich das besagt Urteil.

    Nur beantwortet dies leider nicht meine Frage, wie nun die Zustimmung des Lebensgefährte zu erfolgen hat bzw ob in meinem Fall der Mieter seine Pflichten erfüllt hat und die nicht Reaktion seitens des Vermieters, als Zustimmung zu gelten hat

    Hallo,

    ich denke der Mitteilung an den Vermieter ist genüge getan, eine Zustimmung kann unter Umständen auch durch schlüssiges Handeln erfolgen.

    Wenn hier keine Ablehnung von Seiten des Vermieters erfolgt, dann könnte man das durchaus als Akzeptanz verstehen.

    Ist die Erhöhung der Vorauszahlung auf Betriebskosten als Erhöhung der Personenzahl in der Mietwohnung zu verstehen, auch das könnte z. B. als schlüssiges Handeln aufgrund des Zuzuges der Lebensgefährtin gewertet werden, leider kennen wir den genauen Wortlaut nicht.

    Gruß

    BHShuber


  • Ist die Erhöhung der Vorauszahlung auf Betriebskosten als Erhöhung der Personenzahl in der Mietwohnung zu verstehen, auch das könnte z. B. als schlüssiges Handeln aufgrund des Zuzuges der Lebensgefährtin gewertet werden, leider kennen wir den genauen Wortlaut nicht.

    Gruß

    BHShuber

    der Text ist folgender :

    Aufgrund des Abrechnungsergebnisses und der Kostenentwicklung im vergangenen und laufenden Jahr ist eine Anpassung der Vorschüsse erforderlich

    gemäß §560 BGB ändert sich ihre Vorschüsse wie dargestellt und erläutert zum 1.10.2008. dann eine Tabelle wo ersichtlich ist wie viel HK und BK Vorschüsse nun zu zahlen sind ( die sind teurer )

    Einmal editiert, zuletzt von wuffi (28. Februar 2015 um 11:13)

  • Wieder ein k(ein) Problem.
    Der Vermieter kann die monatlichen Vorauszahlungen schon anpassen. Ob er das anhand der letzten Abrechnung tut oder bei Zuzug von Personen bleibt ihm überlassen. Durch eine Erhöhung der Vorauszahlung werden Sie nicht benachteiligt. Abgerechnet wird am Ende und bei einer Person mehr im Haushalt ist die Annahme eines Mehrverbrauches durchaus gerechtfertigt.

  • Kolinum

    sorry ich verstehe nicht was du damit meinst.

    das der Vermieter die Vorauszahlung anpassen kann ist schon klar, aber wie ist es in meinem Fall zu deuten?
    da der Vermieter nicht eindeutig geschrieben hat, das die Erhöhung wegen Zuzug stattfindet, er hat nach meinem Empfinden einen Standardtext genutzt.

    Einmal editiert, zuletzt von wuffi (28. Februar 2015 um 15:09)


  • sorry ich verstehe nicht was du damit meinst.........da der Vermieter nicht eindeutig geschrieben hat, das die Erhöhung wegen Zuzug stattfindet, er hat nach meinem Empfinden einen Standardtext genutzt.

    Erwarte jetzt hier nicht, dass wir anfangen das Geschreibsel deines Vermieter zu deuten. Wenn du wissen willst, was er sich dabei gedacht hat, dann musst du ihn und nicht das Forum fragen.

  • Erwarte jetzt hier nicht, dass wir anfangen das Geschreibsel deines Vermieter zu deuten. Wenn du wissen willst, was er sich dabei gedacht hat, dann musst du ihn und nicht das Forum fragen.

    ich erwarte nicht, das man mir das Geschreibsel deutet. ich erwarte nur das man auf meine Frage "
    Steht Mieter auf ganz dünnes Eis oder hat er seine Mietpflichten zwecks Zustimmung bei Zuzug des Lebenspartner genüge getan ? " eingeht.

    da ich nicht verstehe was mir Kolinum eigentlich sagen will, bin ich halt ins Detail gegangen

    aber du kannst mir anscheinend auch nicht sagen was Kolinum mit seinem Post meint, da du lieber denkst , mich zurecht weisen zu müssen

    2 Mal editiert, zuletzt von wuffi (28. Februar 2015 um 15:53)

  • Entweder akzeptieren Sie die erhöhte Vorauszahlung oder wenn Ihnen das zu billig ist, nehmen Sie einen Anwalt.
    Ohne solche sind einige Mitmenschen scheinbar nicht überlebensfähig. Ich hatte 75 Jahre lang keinen nötig.

    Bedeutet nicht, das man alles akzeptierten muß. Aber eine nüchterne Betrachtungsweise spart manchen Cent.

  • Kolinum

    was haben ihre Post mit meiner Eingangsfrage zutun?

    wenn sie das Eingangspost gelesen haben, dann wüssten sie das diese Erhöhung 2008 war. Und wir haben nun 2015, will heißen Mieter hat die Erhöhung zugestimmt, weil er davon ausging, das hat was mit dem Zuzug zutun

    also was haben ihre Post mit der Eingangsfrage "
    Steht Mieter auf ganz dünnes Eis oder hat er seine Mietpflichten zwecks Zustimmung bei Zuzug des Lebenspartner genüge getan ? " zutun?

    da sie 75 Jahre ja keinen Anwalt brauchten, können sie mir ja sicherlich die eingangsfrage beantworten

    aber was mir hier auffällt, nur BHShuber ist auf die Eingangsfrage eingegangen.

    Mainschwimmer gibt ein verweis wo ersichtlich ist, das Zuzug eines Lebenspartner zwar eine Zustimmung bedarf, die aber in der Regel zugestimmt werden müssen ( was ein jedes Kind weis ), aber rein garnix mit der Eingangsfrage zutun hat und Sie denken seit 2008 wird rumgerätselt ob man die Erhöhung zustimmen soll oder nicht

    3 Mal editiert, zuletzt von wuffi (28. Februar 2015 um 16:52)

  • Zitat

    Mainschwimmer gibt ein verweis wo ersichtlich ist, das Zuzug eines Lebenspartner zwar eine Zustimmung bedarf, die aber in der Regel zugestimmt werden müssen ( was ein jedes Kind weis ),

    Da du doch schon alles selbst heraus gefunden hast, frage ich mich, was du hier noch willst. Für den Rest deiner kindlichen Fragen ist der freundliche Anwalt zuständig.

  • Da du doch schon alles selbst heraus gefunden hast, frage ich mich, was du hier noch willst. .

    die Frage ist, was du hier willst!

    du hast von Anfang an nix konstruktives zu meiner Eingangsfrage beigetragen . Du bist von Anfang an nicht auf meine Frage eingegangen. ich behaupte mal das du erst garnicht richtig gelesen hast, denn ansonsten hättest du den Quatsch mit der Zustimmung des Lebenspartner erst garnicht gepostet

    Zitat


    Für den Rest deiner kindlichen Fragen

    dein verhalten ist eher kindlich. denn von dir kommt in keinen Beitrag hier im Forum was konstruktives, aber schön was schreiben, damit deine beitragszahlen steigen ^^

    auch das du hier in meiner Fragestellung weiter postest, obwohl du nix dazu beizutragen hast, zeugt von kindlicher Reife

  • die Frage ist, was du hier willst!

    du hast von Anfang an nix konstruktives zu meiner Eingangsfrage beigetragen . Du bist von Anfang an nicht auf meine Frage eingegangen.

    Warum sollte ich? Ich entscheide immer noch, auf wessen Frage ich eingehehe. Wobei ich Kindergeplärr nicht ernst nehme und nur auf das Mietrechtslexikon verweise.

    denn von dir kommt in keinen Beitrag hier im Forum was konstruktives,

    Aha, du hast also meine anderen Beiträge gelesen, Respekt. Und dabei ist dir nicht aufgefallen, dass meine Antworten von Deppen und anderen Unterbelichteten entsprechend beantwortet werden?

    aber schön was schreiben, damit deine beitragszahlen steigen ^^

    Saudummer Kommentar, der nur zeigt, dass dir der Durchblick fehlt.

    auch das du hier in meiner Fragestellung weiter postest, obwohl du nix dazu beizutragen hast, zeugt von kindlicher Reife

    Und damit ist für mich der Thread geschlossen.

  • wenn du entscheidest auf welche Frage du antwortest, warum schreibst du dann überhaupt auf meine Frage?
    zumal dein Verweis auf das Mietlexion rein garnix mit der Frage zutun hat!

    Der Titel sagt alles! in deinem so ach geliebten Mietlexikon steht kein wort wie eine Zustimmung der Zusage zu erfolgen hat. Und darauf baut meine Eingangsfrage auf!

    Du entscheidest, aber wieso schreibst du überhaupt hier rein, wenn du doch selber weisst, das das Mietlexikon nix dazu sagt?
    Entweder bíst du geistig wie ein Kind und willst provozieren, oder du kannst nicht lesen

    Auch zeugt es wesen Geistes Kind du bist, anhand einer Fragestellung zu beurteilen, ob Fragesteller sich nicht vorher informiert hatte. Zumal in einem Forum man Meinungen und Information austauscht. je mehr Information und Meinungen umso mehr ist man informierter, gelle;)

    genauso zeugt es wessen Geistes Kind du bist, andere Menschen egal welche Frage sie stellen als Deppen und Unterbelichtete zu betiteln, zumal du nie wirklich auf jegliche Fragestellungen eingegangen bist, du bist immer provozierend und herablassend, obwohl der Fragesteller dich nie persönlich angegriffen hatte

    genauso ist es überheblich andere Meinungen die dein Wesenart beschreiben, als saudumm darzustellen

    du solltest eins bedenken, nicht jeder hat die Weisheit mit dem löffel gefressen, wie du. aber das gibt dir noch lange nicht das recht, Mitmenschen herablassend und wie dreck zu behandeln!!

    aber da du ja eh hier nicht weiter antwortest, dürfte dich ja nicht interessieren ;)

    5 Mal editiert, zuletzt von wuffi (1. März 2015 um 16:04)

  • wuffi;

    Dein VM hält sich m.E. deshalb geschlossen, um im Ernstfall argumentieren zu können, dass er ja garnicht informiert wurde. Das ist leider (inzwischen) "menschliches" Verhalten... worüber sich Anwälte, Richter und Gutachter dumm und dusselig verdienen.
    Was Dein Techtelmechtel mit dem Mainschwimmer betrifft, so weiss ich, dass er es gerne sieht, wenn sich Fragesteller selbst Mühe geben, sich ausgiebig zu informieren.

  • Und die Information, die man für diese leider aus dem Ruder gelaufene Diskussion benötigt, sollte mit dem lesen des § 560 BGB beginnen. :)

  • Und die Information, die man für diese leider aus dem Ruder gelaufene Diskussion benötigt, sollte mit dem lesen des § 560 BGB beginnen. :)

    jetzt kannst du mir sicherlich erklären was die Veränderungen von Betriebskosten mit meiner Eingangsfrage zutun hat?

    das der Vermieter die Kosten erhöhen kann und wie sie zu erfolgen hat, steht in § 560 BGB

    aber da steht kein Wort welche Begründung er nennen muss geschweige denn wie die Zustimmung der Erlaubnis zum Zuzug des Lebensgefährten zu erfolgen hat, geschweige denn ob wie im geschilderten Fall Mieter auf dünnes Eis ist oder seine Mietpflichten genüge getan hat

    wenn dies so einfach zu belesen wäre, wenn dies einfach mit § aus dem BGB zu begründen wäre, dann würde ich hier nicht meine Frage stellen. Defacto ist es gibt keinen einzigen § der dies Regelt, aber da hier ein Forum mit dem Namen Mietrecht-hilfe ist, erhofft man sich eigentlich das es hier Leute gibt die entweder Erfahrung damit haben oder dazu eine Meinung haben.

    aber wenigsten sind hier schonmal 2 Leute ( BHShuber und Berny ) die Ihre Meinung zur Eingangsfrage geäussert haben

  • Lies mal in § 560 Abs.4 BGB.
    Damit will ich nur andeuten, dass ein Vermieter nicht wahllos eine Anpassung der Betriebskosten vornehmen kann. Er kann dies aufgrund einer erfolgten Abrechnung.

    Und den Teil Deiner Eingangsfrage:

    Zitat

    im März 2008 wurde beim Vermieter telefonisch erfragt, was Mieter zu machen hat, wenn er einen Lebensgefährten in der Mietwohnung aufnehmen möchte. Ihm wurde mitgeteilt, das er seinen Lebensgefährten aufnehmen kann und wenn es soweit ist, dies schriftlich mit Namen und Geburtsdatum des Lebensgefährten bekannt geben. Auch wurde erwähnt das Lebensgefährte nicht im Mietsvertrag aufgenommen wird. Mieter hatte bei diesem Telefongespräch einen Zeugen dabei.

    ...ist hiermit bereits beantwortet. Da gibt es nichts was zu diskutieren wäre, denn das wäre die mögliche und auch rechtmäßige Vorgehensweise.


  • Und den Teil Deiner Eingangsfrage:...ist hiermit bereits beantwortet. Da gibt es nichts was zu diskutieren wäre, denn das wäre die mögliche und auch rechtmäßige Vorgehensweise.

    das er nicht wahllos erhöhen kann, ist mir klar, aber da der Vermieter einen Standardtext genutzt hatte und nicht eindeutig geschrieben hatte, dass Erhöhung wegen Mehrverbrauch durch Zuzug des Lebensgefährten geschieht. Finde ich schon das man darüber diskutieren kann. Denn ich finde in diesem Standardtext kann man auch hineininterpretieren, das Mieter im Vorjahr, wo er noch alleine gewohnt hatte, einen Mehrverbrauch als sonst hatte.

    Mieter ging trotz Standardtext davon aus das es was mit Zuzug zutun hat.

    Und wenn ich dich richtig verstehe, wäre die Erhöhung trotz Standardtext, ein Indiz dafür, das Vermieter die Zustimmung des Zuzuges, erteilt hat?

    2 Mal editiert, zuletzt von wuffi (3. März 2015 um 08:15)

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