Hallo
hoffe bin hier richtig, folgender Sachverhalt:
im März 2008 wurde beim Vermieter telefonisch erfragt, was Mieter zu machen hat, wenn er einen Lebensgefährten in der Mietwohnung aufnehmen möchte. Ihm wurde mitgeteilt, das er seinen Lebensgefährten aufnehmen kann und wenn es soweit ist, dies schriftlich mit Namen und Geburtsdatum des Lebensgefährten bekannt geben. Auch wurde erwähnt das Lebensgefährte nicht im Mietsvertrag aufgenommen wird. Mieter hatte bei diesem Telefongespräch einen Zeugen dabei.
2 Monate später war es soweit und Lebensgefährte zog ein und Mieter gab schriftlich dies mit Daten vom Lebensgefährten bekannt . Lebensgefährte war noch nicht polizeilich angemeldet, da man noch wartete , falls Vermieter was dagegen hat, sprich Lebensgefährte war zu dem Zeitpunkt als Besucher in der Wohnung.
Dieser Brief wurde als normale Postsendung versandt.
Da 4 Wochen später keine Reaktion seitens des Vermieters, wurde der Lebensgefährte polizeilich angemeldet. Ein erneutes Schreiben wurde dem Vermieter per Einschreiben geschickt ( normales Einschreiben ohne Rückantwort ). In diesem schreiben wurde mitgeteilt das man nun Lebensgefährte angemeldet hat, man gab erneut die Daten des Lebensgefährten bekannt und falls Mieter die telefonische Zusage, das Lebensgefährte einziehen darf, und die nicht Reaktion des ersten Schreibens, missverstanden hatte, erbat man um schriftliche Klärung.
Ein Zeuge hat den Inhalt des Schreibens gelesen und war bei der Abgabe in der Post dabei.
Auch hier keine Reaktion seitens des Vermieters.
3 Monate später erfolgte eine Betriebskosten Erhöhung, mit der Begründung das die " Betriebskostenbeschaffungskosten " teurer geworden sind
meine Frage dazu, Steht Mieter auf ganz dünnes Eis oder hat er seine Mietpflichten zwecks Zustimmung bei Zuzug des Lebenspartner genüge getan ?