Eigenbedarf

  • § 574 BGB - Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
    (1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.

    Dazu benötigen Sie einen Fachanwalt, welcher sich da genauer auskennt und notfalls eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen kann.

  • Meiner Mutter 89 Jahre wurde nach 28 Jahren Mieten wegen Eigenbedarfs gekündigt.Ein Umzug wäre schlimm für sie.Was tun?


    Hier mal das Kündigungsschreiben wortwörtlich wiedergeben.

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