Einbehaltung der Kaution

  • Guten Tag Zusammen,

    ich habe meine Wohnung gekündigt und mit dem Nachmieter vereinbart, dass er die farblich gestaltete Wand im Wohnzimmer übernehmen möchte. Ist jetzt keine grelle Farbe, sondern ein warmer grün/braunton.
    Ich habe dann die Wohnung ordnungsgemäß übergeben und bei der Übergabe sagte mir der Vermieter bereits, dass er mir am nächsten Tag eine Rechnung schicken wird über Renovierungskosten für die Wand, welche ja laut seiner Aussage irgendwann wieder weiß gestrichen werden muss. Ich sagte ihm, dass der Nachmieter die Wand so übernimmt. (worüber es auch ein Schriftstück gibt).
    Der Vermieter sagte dann, dass es ihm egal wäre was wir unter uns vereinbart hätten und das die Wand ja irgendwann, spätestens nach Auszug des Nachmieterr, wieder weiß gestrichen werden muss.
    Nun soll ich 600 € bezahlen für eine Dienstleistung die niemals stattgefunden hat und von der ich auch gar nicht überprüfen kann, ob sie jemals in der Zukunft stattfinden wird. Zumal der Nachmieter bereits am selben Tag meines Auszugs in die Wohnung eingezogen ist und die Wand bis heute in dem selben Zustand ist. Der Auszug ist nun bereits 6 Monate her und der Vermieter weigert sich meine Kaution zurückzuzahlen bis ich die Rechnung beglichen habe.
    Ich finde das ziemlich unfair und meiner Meinung nach stinkt die ganze Sache total.
    Wie schätzt ihr das Ganze ein? Muss ich die Rechnung im Endeffekt tatsächlich bezahlen, obwohl die Renovierung nie stattgefunden hat?

    Vielen Dank
    Biggy

  • Hallo,

    ich kenne nicht alle Vereinbarungen aus dem Mietvertrag oder der Übergabe, aber eines ist klar: Der Vermieter hätte dir die Möglichkeit der Nachbesserung geben müssen. D.h. du mußt unter Fristsetzung die Möglichkeit bekommen die Wand selbst weiß zu streichen.

    Unabhängig davon scheint mir 600 Euro für das Streichen einer einzigen Wand sehr teuer. Da müßte der Vermieter auf jeden Fall eine belastbare Kostenabschätzung bringen.

    An deiner Stelle würde ich anbieten, die Wand weiß zu streichen und darauf bestehen, dass die Kaution zurückgezahlt wird. Alternativ könntest du dem Vermieter soviel bieten, wie dir das Streichen wert wäre (z.B. 100Euro Abzug).

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Hallo,

    Zitat

    Der Vermieter sagte dann, dass es ihm egal wäre was wir unter uns vereinbart hätten

    Da hat der Vermieter recht. Es existiert ein Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Vermieter, in welchem sicher auch Regelungen zu Schönheitsreparaturen zu finden sind.
    Dunkle Farbtöne hat der Vermieter nicht zu akzeptieren, egal was ein Nachmieter sagt.

    Zitat

    Nun soll ich 600 € bezahlen für eine Dienstleistung die niemals stattgefunden hat und von der ich auch gar nicht überprüfen kann, ob sie jemals in der Zukunft stattfinden wird

    Nein, musst Du auch nicht. Zum einen muss der Vermieter Dir zunächst die Möglichkeit geben, die Malerarbeiten selbst durchzuführen und dann kann eine Forderung der Kosten nur mittels Rechnung erfolgen.

    Zitat

    Der Auszug ist nun bereits 6 Monate her und der Vermieter weigert sich meine Kaution zurückzuzahlen bis ich die Rechnung beglichen habe.

    Wer hat denn die Rechnung gestellt? Eine Fachfirma? Wenn ja, würde ich die Firma mal kontaktieren und hinterfragen, warum eine Rechnung für eine nicht erbrachte Leistung gestellt wird.
    Hier würde ich dann mal vorsichtig über eine Anzeige nachdenken.

    Zitat

    Muss ich die Rechnung im Endeffekt tatsächlich bezahlen, obwohl die Renovierung nie stattgefunden hat?

    Nein, ich würde die Kaution mal mit Nachdruck einfordern. Im schlimmsten Fall dann mittels Anwalt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Da hat der Vermieter recht. Es existiert ein Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Vermieter, in welchem sicher auch Regelungen zu Schönheitsreparaturen zu finden sind.
    Dunkle Farbtöne hat der Vermieter nicht zu akzeptieren, egal was ein Nachmieter sagt.

    Ok das verstehe ich.

    Nein, musst Du auch nicht. Zum einen muss der Vermieter Dir zunächst die Möglichkeit geben, die Malerarbeiten selbst durchzuführen und dann kann eine Forderung der Kosten nur mittels Rechnung erfolgen.

    Ok die Geschichte ist etwas komplizierter und ich muss wohl etwas weiter ausholen.
    Es gab eine Vorabnahme für die Wohnung. Hier haben wir gemeinsam besprochen, welche arbeiten gemacht werden müssen. Da sagte der Vermieter bereits, dass die Wand so nicht in Ordnung ist und wir haben uns darauf geeinigt, dass sämtlich Malerarbeiten in der Wohnung durch den Malerbetrieb des Vermieters übernommen werden sollen. inkl. die der Wand. Wir hatten zwar bereits mit dem Nachmieter vereinbart, dass er die Wand so übernehmen möchte, aber um Ärger aus dem Weg zu gehen haben wir zugestimmt, dass der Vermieter eben sämtliche Renovierungen auf unsere Kosten vornehmen kann. Nun hatte die Firma viel zu tun und konnte die Arbeiten erst am Tag unseres Auszugs vornehmen.
    Wie gesagt, die Firma gehört dem Vermieter. Wir sind am Freitagmorgen ausgezogen und der Maler kam direkt im Anschluß. Als wir dann am frühen Nachmittag in die Wohnung gefahren sind um zu schauen ob noch etwas für die Übergabe am Montag erledigt werden muss war der Maler gerade am zusammenpacken. Sämtliche kleine Ausbesserungen wurden wie vereinbart ausgeführt, die Wand war allerdings noch immer farbig. Auf Nachfrage sagte der Maler, dass der Vermieter ihn zwischendurch angerufen hatte und ihm gesagt habe, dass er die Wand ersteinmal so lassen solle.
    Ich war zwar irritiert aber dann ganz froh weil ich davon ausgegangen bin, dass sich seine Rechnung dementsprechend reduziert. Am Montag bei der Übergabe sagte der Vermieter dann eben, dass ich noch eine Rechnung für die farbige Wand erhalten werde, die dann irgendwann in der Zukunft weiß gemalt werden soll. Am Freitag hätte der Maler diese Arbeit nicht mehr machen können, da in der Firma sehr auf einen pünktlichen Feierabend geachtet wird und Überstunden nicht erwünscht sind. Am gleichen Tag zog dann der Nachmieter ein und die Wand ist bis heute in der gleichen Farbe.
    Und ich soll nun eine Rechnung bezahlen von dessen Arbeit ich nicht weiß, ob sie jemals überhaupt ausgeführt werden wird.


    Wer hat denn die Rechnung gestellt? Eine Fachfirma? Wenn ja, würde ich die Firma mal kontaktieren und hinterfragen, warum eine Rechnung für eine nicht erbrachte Leistung gestellt wird.
    Hier würde ich dann mal vorsichtig über eine Anzeige nachdenken.

    Die Rechnung ist von dem Malerbetrieb gestellt worden der sämtliche Malerarbeiten des Vermieters übernimmt.
    Die Firma gehört allerdings auch dem Vermieter!

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