Da hat der Vermieter recht. Es existiert ein Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Vermieter, in welchem sicher auch Regelungen zu Schönheitsreparaturen zu finden sind.
Dunkle Farbtöne hat der Vermieter nicht zu akzeptieren, egal was ein Nachmieter sagt.
Ok das verstehe ich.
Nein, musst Du auch nicht. Zum einen muss der Vermieter Dir zunächst die Möglichkeit geben, die Malerarbeiten selbst durchzuführen und dann kann eine Forderung der Kosten nur mittels Rechnung erfolgen.
Ok die Geschichte ist etwas komplizierter und ich muss wohl etwas weiter ausholen.
Es gab eine Vorabnahme für die Wohnung. Hier haben wir gemeinsam besprochen, welche arbeiten gemacht werden müssen. Da sagte der Vermieter bereits, dass die Wand so nicht in Ordnung ist und wir haben uns darauf geeinigt, dass sämtlich Malerarbeiten in der Wohnung durch den Malerbetrieb des Vermieters übernommen werden sollen. inkl. die der Wand. Wir hatten zwar bereits mit dem Nachmieter vereinbart, dass er die Wand so übernehmen möchte, aber um Ärger aus dem Weg zu gehen haben wir zugestimmt, dass der Vermieter eben sämtliche Renovierungen auf unsere Kosten vornehmen kann. Nun hatte die Firma viel zu tun und konnte die Arbeiten erst am Tag unseres Auszugs vornehmen.
Wie gesagt, die Firma gehört dem Vermieter. Wir sind am Freitagmorgen ausgezogen und der Maler kam direkt im Anschluß. Als wir dann am frühen Nachmittag in die Wohnung gefahren sind um zu schauen ob noch etwas für die Übergabe am Montag erledigt werden muss war der Maler gerade am zusammenpacken. Sämtliche kleine Ausbesserungen wurden wie vereinbart ausgeführt, die Wand war allerdings noch immer farbig. Auf Nachfrage sagte der Maler, dass der Vermieter ihn zwischendurch angerufen hatte und ihm gesagt habe, dass er die Wand ersteinmal so lassen solle.
Ich war zwar irritiert aber dann ganz froh weil ich davon ausgegangen bin, dass sich seine Rechnung dementsprechend reduziert. Am Montag bei der Übergabe sagte der Vermieter dann eben, dass ich noch eine Rechnung für die farbige Wand erhalten werde, die dann irgendwann in der Zukunft weiß gemalt werden soll. Am Freitag hätte der Maler diese Arbeit nicht mehr machen können, da in der Firma sehr auf einen pünktlichen Feierabend geachtet wird und Überstunden nicht erwünscht sind. Am gleichen Tag zog dann der Nachmieter ein und die Wand ist bis heute in der gleichen Farbe.
Und ich soll nun eine Rechnung bezahlen von dessen Arbeit ich nicht weiß, ob sie jemals überhaupt ausgeführt werden wird.
Wer hat denn die Rechnung gestellt? Eine Fachfirma? Wenn ja, würde ich die Firma mal kontaktieren und hinterfragen, warum eine Rechnung für eine nicht erbrachte Leistung gestellt wird.
Hier würde ich dann mal vorsichtig über eine Anzeige nachdenken.
Die Rechnung ist von dem Malerbetrieb gestellt worden der sämtliche Malerarbeiten des Vermieters übernimmt.
Die Firma gehört allerdings auch dem Vermieter!