Guten Tag.
Müssen die Beträge der Position Heizkosten/Heizungskosten konsistent sein?
(ausgewiesene Beträge von Seiten der a) Hausverwaltung "Haus und Grund" einerseits und b) der Messdienstfirma Techem sind uneinheitlich/widersprechen sich; Differenz rund 100 Euro)
Ist eine Betriebskostenabrechnung allein deshalb formell fehlerhaft, weil sich der Gesamtbetrag – genauer:
die Gesamtbeträge - der Position „Heizkosten“ (für das Objekt mit drei Wohnungen) in der Betriebskostenübersicht und in der Heizkostenabrechnung widersprechen?
Laut Hausverwaltung und Vermieter ist der von der Messdienstfirma T. ausgewiesene, höhere Betrag der richtige. :)Grund für die Differenz sind laut Vermieter die durch Leerstand entstandenen Heizkosten, die vom Vermieter zu tragen waren(diesbezüglich herrscht auch Einvernehmen zwischen den Parteien).
Meiner laienhaften Meinung nach ist es für die Korrektheit der Betriebskostenabrechnung jedoch unerheblich, wer die Kosten getragen hat, die Rechnung und die Rechnungsbeträge müssen zwingend konsistent sein, mit anderen Worten: gleich hoch. Tatsächlich unterscheiden sich die beiden Beträge um rund 100 Euro.
Falls kein formeller Fehler vorliegen sollte, ist die Rechnung aufgrund des vorstehenden Sachverhalts inhaltlich falsch?
In welchem der beiden/drei vorstehend skizzierten Szenarien/Fälle [1) formell fehlerhaft oder/und 2) inhaltlich fehlerhaft oder 3) einwandfrei] kann ich als Mieter eine korrigierte Version der Betriebskostenabrechnung fordern?
Oder kann der Vermieter bzw. der Hausverwalter die Aushändigung einer korrigierten Fassung der Betriebskostenabrechnung wegen Inkonsistenz/fehlender Widerspruchsfreiheit der Beträge (hier: in der Betriebskostenabrechnung und der Heizkostenabrechnung) - womöglich wegen Nichtigkeit - grundsätzlich ablehnen
Vielen Dank
Ohmstede42