Müssen die Beträge der Pos. "Heizkosten" konsistent sein (H&G vers. Messdienst-Fa.)

  • Guten Tag.

    Müssen die Beträge der Position Heizkosten/Heizungskosten konsistent sein?
    (ausgewiesene Beträge von Seiten der a) Hausverwaltung "Haus und Grund" einerseits und b) der Messdienstfirma Techem sind uneinheitlich/widersprechen sich; Differenz rund 100 Euro)

    Ist eine Betriebskostenabrechnung allein deshalb formell fehlerhaft, weil sich der Gesamtbetrag – genauer:
    die Gesamtbeträge - der Position „Heizkosten“
    (für das Objekt mit drei Wohnungen) in der Betriebskostenübersicht und in der Heizkostenabrechnung widersprechen?
    Laut Hausverwaltung und Vermieter ist der von der Messdienstfirma T. ausgewiesene, höhere Betrag der richtige. :)Grund für die Differenz sind laut Vermieter die durch Leerstand entstandenen Heizkosten, die vom Vermieter zu tragen waren(diesbezüglich herrscht auch Einvernehmen zwischen den Parteien).
    Meiner laienhaften Meinung nach ist es für die Korrektheit der Betriebskostenabrechnung jedoch unerheblich, wer die Kosten getragen hat, die Rechnung und die Rechnungsbeträge müssen zwingend konsistent sein, mit anderen Worten: gleich hoch. Tatsächlich unterscheiden sich die beiden Beträge um rund 100 Euro.

    Falls kein formeller Fehler vorliegen sollte, ist die Rechnung aufgrund des vorstehenden Sachverhalts inhaltlich falsch?
    In welchem der beiden/drei vorstehend skizzierten Szenarien/Fälle [1) formell fehlerhaft oder/und 2) inhaltlich fehlerhaft oder 3) einwandfrei] kann ich als Mieter eine korrigierte Version der Betriebskostenabrechnung fordern?
    Oder kann der Vermieter bzw. der Hausverwalter die Aushändigung einer korrigierten Fassung der Betriebskostenabrechnung wegen Inkonsistenz/fehlender Widerspruchsfreiheit der Beträge (hier: in der Betriebskostenabrechnung und der Heizkostenabrechnung) - womöglich wegen Nichtigkeit - grundsätzlich ablehnen

    Vielen Dank
    Ohmstede42

  • Kosten für Leerstand hat der Vermieter zutragen. Richtig.

    Bei Heizkosten allerdings nur den verbrauchsunabhängigen Teil, der ja nach der Wohnfläche abgerechnet wird.

    Höhere verbrauchabhänige Kosten, da der Verbrauch wegen Leerstand vergleichsweise gering war, geht zu Lasten der Mieter.

    Heizkosten können niemals gleich hoch sein.

    Deine Angaben sind etwas wirr.

    Lade die Abrechnung als Bild hoch. Dann sehen wir weiter.

    Persönliche Daten unkenntlich machen.


  • In welchem der beiden/drei vorstehend skizzierten Szenarien/Fälle [1) formell fehlerhaft oder/und 2) inhaltlich fehlerhaft oder 3) einwandfrei] kann ich als Mieter eine korrigierte Version der Betriebskostenabrechnung fordern?

    Hallo,

    was ist denn das für eine Frage?

    Wenn die Abrechnung falsch ist, dann kannst du eine Korrektur fordern. Ob sie wirklich falsch ist kann ich aus deiner Beschreibung nicht herleiten. Klingt für mich nach einem Jurastudenten im ersten Semester.


    Gruss
    H H

  • Ohmstede42,
    wenn Dir Unstimmigkeiten an der Heizkosten- und/oder der Betriebskostenabechnung auffallen, kannst Du den Abrechnungen in den betreffenden Punkten widersprechen.

  • Zitat

    Oder kann der Vermieter bzw. der Hausverwalter die Aushändigung einer korrigierten Fassung der Betriebskostenabrechnung wegen Inkonsistenz/fehlender Widerspruchsfreiheitder Beträge (hier: in der Betriebskostenabrechnung und der Heizkostenabrechnung) - womöglich wegen Nichtigkeit - grundsätzlich ablehnen

    Was soll denn eine fehlende Widerspruchsfreiheit sein?? Den Begriff kenne ich nur aus dem Bereich der Logik.

    Wenn Du der Meinung bist, hier ist etwas falsch, dann schaust Du dir die Originalrechnungen an, widersprichst ggfs. den Kosten und wartest auf eine Korrektur. Wo ist das Problem?

    Zitat

    Ist eine Betriebskostenabrechnung allein deshalb formell fehlerhaft, weil sich der Gesamtbetrag – genauer:
    die Gesamtbeträge - der Position „Heizkosten“ (für das Objekt mit drei Wohnungen) in der Betriebskostenübersicht und in der Heizkostenabrechnung widersprechen?

    Müssen wir Dir nun ernsthaft den Unterschied zwischen "Form" und "Inhalt" erklären?
    Nun gut...
    Ein formeller Fehler liegt vor, wenn die (formellen) Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung nicht erfüllt sind (Abrechnungszeitraum, Umlagemaßstab, Abrechnungsfrist, Darstellung geleisteter Vorauszahlungen, etc) und ein inhaltlicher Fehler liegt vor, wenn eben inhaltlich etwas falsch ist (Abrechnungssumme).

    Wie kann also ein Fehler innerhalb einer Kostenposition formell falsch sein?

    Zitat

    Klingt für mich nach einem Jurastudenten im ersten Semester.

    Für mich klingt das nach jemandem, der einfach nur hochtrabend schreiben möchte.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das ist mir ja in Ihren Fällen famos gelungen. Einem idealtypischen Beispiel, in dem sich partielle Ignoranz gegenüber umfassendem Wissen auszuzahlen scheint (vgl. Gerd Gigerenzer, Bauchentscheidungen (...)), weil: man kann ja so klasse aus der Hüfte schießen, statt nachzudenken. UND auch noch den „Buddies“ imponieren. Glückwunsch. Sie sind eine große Bereicherung für das Forum.
    Nur am Rande, denn die Hoffnung stirbt bekanntlich zu Letzt: Der Ausdruck Konsistenz, zu deutsch Widerspruchsfreiheit, stammt originär aus dem Marketing (der Markt- und Meinungsforschung). Aber Ihnen kann so´n Duden selbstredend nichts weismachen, gell, Sie Oberwichtel!

    Viel Spaß noch beim Frustrationsabbau via Forum, vermutlich Foren, wünscht Ihnen
    Ohmstede42.

  • Zitat

    Aber Ihnen kann so´n Duden selbstredend nichts weismachen

    Und selbst? Die Wörter "Form" und "Inhalt" sind dort - meines Wissens - auch zu finden (unter "F" beziehungsweise "I").

    Ansonsten haben Dir mehrere Schreiberlinge eine vernünftige und prägnante Antwort auf deine Frage gegeben, oder?
    Wenn Du diese offensichtlich aber nicht verstehst, dich aber trotzdem als etwas besseres darstellst, ist es nicht sonderlich verwunderlich, dass Du den entsprechenden Gegenwind kassierst.

    Zitat

    Der Ausdruck Konsistenz, zu deutsch Widerspruchsfreiheit

    Man wird es kaum glauben, aber ich habe zumindest ein Magister in Germanistik und kenne diese (und viele andere) Ausdrücke.

    Im Übrigen ist das falsch. "Konsistenz" leitet sich aus dem lateinischen Wort "consistere" (Zusammenstellen) ab, und hat dem Wort "Widerspruch" überhaupt nichts zu tun (lat. "contradictio").

    Zitat

    stammt originär aus dem Marketing (der Markt- und Meinungsforschung).

    Klar...der Begriff wurde schon im Bereich der Logik und Physik verwendet, als an Marktforschung gar nicht zu denken war.
    Was Du meinst, ist der Begriff "Consistency", der - Neudeutsch - für die Widerspruchsfreiheit im Sinne der Marktforschung steht.
    Das steht tatsächlich so im Duden, weshalb ich meine Frage gern wiederhole, was dies mit Mietrecht zu tun haben soll?

    Zitat

    Das ist mir ja in Ihren Fällen famos gelungen

    In deinen Träumen! Da Du offensichtlich nicht einmal mit dem Duden umgehen kannst, bleibe ich bei meiner Meinung.

    Zitat

    Viel Spaß noch beim Frustrationsabbau via Forum

    Nein, falsch! Ich baue hier keinen Frust ab, sondern baue diesen bei neunmalklugen Fragestellern auf. Mir selbst geht es blendend!

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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