Guten tag.
Meine Frage zu diesem thema.
wir wohnen mit unseren zwei Töchtern (2+6) in einer Eigentumswohnung die jetzt verkauft wird. der Mietvertrag läuft bereits 5 jahre. Der neue Ķäufer ist der Neffe des Eigentümers und Single. Jetzt möchte er in die Wohnung einziehen. Die Wohnung wurde auch uns zum Kauf angeboten aber kurzfristig abgesagt mit der Begründung Familie geht vor. Kann ich und wie mich jetzt vor der eigenbedarfskündigung schützen. Wie lang sind die ķundigungsfristen. Danke bereits vorher für Ihre Antwort. Mfg
Eigentümer Wechsel und eigenbedarfskündigung
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steffenmd -
23. Februar 2015 um 08:27 -
Erledigt
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Guten tag.
Kann ich und wie mich jetzt vor der eigenbedarfskündigung schützen. Wie lang sind die ķundigungsfristen. Danke bereits vorher für Ihre Antwort. MfgNur wenn nachvollziehbare Härtegründe vorliegen. Aber die dürften wohl nicht vorliegen. Und die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
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Muss ich die Kündigung akzeptieren oder kann ich auf die fortgesetzten des Mietvertrages bestehen
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Muss ich die Kündigung akzeptieren oder kann ich auf die fortgesetzten des Mietvertrages bestehen
Hast du meine Antwort nicht gelesen/verstanden?
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War die Wohnung schon eine ETW als Ihr sie gemietet habt?
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Ja das War sie
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Ich schließe mich dem Mainschwimmer an.
Wenn keine Härtegründe vorliegen (Umzug für den Mieter aus gesundheitlichen/finanziellen Gründen nicht zumutbar), kann mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden.
Siehe auch § 573 BGB. -
Ein Härtefall wären doch aber die kinder 2 Jahre Kindergarten und 6 Jahre 1te klasse die aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden da wir in unserem Stadtteil keine große Wohnung finden. Und hätte ich nicht ein vorkaufsrecht gehabt
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Nein, da die Wohnung schon eine Eigentumswohnung war, hast du kein Vorkaufsrecht.
Der neue Eigentümer kann euch die Eigenbedarfskündigung aussprechen, so bald er im Grundbuch
eingtragen ist.
Der Schulwechsel eines Kindes ist kein Härtefall. Jedes Jahr wechseln viele Kinder die Schule wegen Umzug der
Eltern. Oft nicht mal nur innerhalb der Stadt.
Nutz die Zeit zur Suche einer neuen Wohnung. Ich drück euch die Daumen, dass es doch im gleichen Stadtteil klappt. -
Zitat
Ein Härtefall wären doch aber die kinder 2 Jahre Kindergarten und 6 Jahre 1te klasse die aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden da wir in unserem Stadtteil keine große Wohnung finden.
Wie ich schon erwähnte, ist ein Härtefall nur aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen möglich. Finanzielle Gründe wären, dass Ihr den Umzug nicht zahlen könnt und auf der Straße landen würdet.
ZitatUnd hätte ich nicht ein vorkaufsrecht gehabt
Leider nein.
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Zählt dazu auch das die miete für eine vergleichbare Wohnung mehr als 300 euro mehr kosten würde.
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Nein, das zählt nicht.
Dann könnte niemand mehr wegen Eigenbedarf gekündigt werden.Auch das nicht zahlen können eines Umzuges, halte ich persönlich für schwierig. Das verzögert den Auszug
meist nur um einige Wochen / Monate. Man wird hier schon verlagen, dass du stattliche Hilfen oder einen Kredit
dafür in Anspruch nimmst. -
"Umzug nicht zahlen können" ist kein Härtefall.
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Ich habe ja auch nicht von den Kosten für den Umzug gesprochen, würden nur gerne in der Wohnung bleiben. Das ist also nicht möglich Danke für die Antwort en
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steffenmd,
warte doch erstmal die Eigenbedarfskündigung und die ausreichende und nachvollziehbare Begründung ab. Härtefälle werden von den Gerichten auch unterschiedlich bewertet. -
steffenmd,
warte doch erstmal die Eigenbedarfskündigung und die ausreichende und nachvollziehbare Begründung ab. Härtefälle werden von den Gerichten auch unterschiedlich bewertet.Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Toller Tip es hier auf eine Räumung ankommen zu lassen. Wenn steffenmd das verliert, und das ist mehr als wahrscheinlich, dann kommen noch richtig Kosten oberdrauf.
Ich würde das nicht riskieren. Ich würde maximal auf Zeit spielen, falls nötig.
Der neue Eigentümer kann erst kündigen, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Erst ab dann gelten die 6 Monate zum Monatsende, falls der Neffe es schafft, die Kündigung rechtssicher zu formulieren.
Ich würde anfangen eine Wohnung zu suchen. Noch ist etwas Zeit. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass ihr die Wohnung los seid.
Gruss
H HDas ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
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Wer kann denn mir sagen wie so eine Rechtssicherheit Kündigung aussieht und was würde passieren wenn diese nicht rechtlicher ist danke
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Wer kann denn mir sagen wie so eine Rechtssicherheit Kündigung aussieht und was würde passieren wenn diese nicht rechtlicher ist danke
steffenmd,
warte doch erstmal die Eigenbedarfskündigung und die ausreichende und nachvollziehbare Begründung ab und mache nicht schon jetzt die Pferde verrückt!
Bist Du Legastheniker? -
Ich möchte ja nur wissen wie diese Kündigung auszusehen hat und nein bin ich nicht nur Familienvater mit angst vor der Zukunft
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Ich möchte ja nur wissen wie diese Kündigung auszusehen hat und nein bin ich nicht nur Familienvater mit angst vor der Zukunft
Dann warte doch erst mal ab und melde Dich wieder, wenn es neue Infos gibt. -
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