Eigentümer Wechsel und eigenbedarfskündigung

  • Guten tag.
    Meine Frage zu diesem thema.
    wir wohnen mit unseren zwei Töchtern (2+6) in einer Eigentumswohnung die jetzt verkauft wird. der Mietvertrag läuft bereits 5 jahre. Der neue Ķäufer ist der Neffe des Eigentümers und Single. Jetzt möchte er in die Wohnung einziehen. Die Wohnung wurde auch uns zum Kauf angeboten aber kurzfristig abgesagt mit der Begründung Familie geht vor. Kann ich und wie mich jetzt vor der eigenbedarfskündigung schützen. Wie lang sind die ķundigungsfristen. Danke bereits vorher für Ihre Antwort. Mfg

  • Guten tag.
    Kann ich und wie mich jetzt vor der eigenbedarfskündigung schützen. Wie lang sind die ķundigungsfristen. Danke bereits vorher für Ihre Antwort. Mfg

    Nur wenn nachvollziehbare Härtegründe vorliegen. Aber die dürften wohl nicht vorliegen. Und die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.

  • Ich schließe mich dem Mainschwimmer an.

    Wenn keine Härtegründe vorliegen (Umzug für den Mieter aus gesundheitlichen/finanziellen Gründen nicht zumutbar), kann mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden.
    Siehe auch § 573 BGB.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ein Härtefall wären doch aber die kinder 2 Jahre Kindergarten und 6 Jahre 1te klasse die aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden da wir in unserem Stadtteil keine große Wohnung finden. Und hätte ich nicht ein vorkaufsrecht gehabt

  • Nein, da die Wohnung schon eine Eigentumswohnung war, hast du kein Vorkaufsrecht.

    Der neue Eigentümer kann euch die Eigenbedarfskündigung aussprechen, so bald er im Grundbuch
    eingtragen ist.
    Der Schulwechsel eines Kindes ist kein Härtefall. Jedes Jahr wechseln viele Kinder die Schule wegen Umzug der
    Eltern. Oft nicht mal nur innerhalb der Stadt.
    Nutz die Zeit zur Suche einer neuen Wohnung. Ich drück euch die Daumen, dass es doch im gleichen Stadtteil klappt.

  • Zitat

    Ein Härtefall wären doch aber die kinder 2 Jahre Kindergarten und 6 Jahre 1te klasse die aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden da wir in unserem Stadtteil keine große Wohnung finden.

    Wie ich schon erwähnte, ist ein Härtefall nur aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen möglich. Finanzielle Gründe wären, dass Ihr den Umzug nicht zahlen könnt und auf der Straße landen würdet.

    Zitat

    Und hätte ich nicht ein vorkaufsrecht gehabt

    Leider nein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nein, das zählt nicht.
    Dann könnte niemand mehr wegen Eigenbedarf gekündigt werden.

    Auch das nicht zahlen können eines Umzuges, halte ich persönlich für schwierig. Das verzögert den Auszug
    meist nur um einige Wochen / Monate. Man wird hier schon verlagen, dass du stattliche Hilfen oder einen Kredit
    dafür in Anspruch nimmst.

  • steffenmd,
    warte doch erstmal die Eigenbedarfskündigung und die ausreichende und nachvollziehbare Begründung ab. Härtefälle werden von den Gerichten auch unterschiedlich bewertet.

  • steffenmd,
    warte doch erstmal die Eigenbedarfskündigung und die ausreichende und nachvollziehbare Begründung ab. Härtefälle werden von den Gerichten auch unterschiedlich bewertet.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt!

    Toller Tip es hier auf eine Räumung ankommen zu lassen. Wenn steffenmd das verliert, und das ist mehr als wahrscheinlich, dann kommen noch richtig Kosten oberdrauf.

    Ich würde das nicht riskieren. Ich würde maximal auf Zeit spielen, falls nötig.

    Der neue Eigentümer kann erst kündigen, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Erst ab dann gelten die 6 Monate zum Monatsende, falls der Neffe es schafft, die Kündigung rechtssicher zu formulieren.

    Ich würde anfangen eine Wohnung zu suchen. Noch ist etwas Zeit. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass ihr die Wohnung los seid.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Wer kann denn mir sagen wie so eine Rechtssicherheit Kündigung aussieht und was würde passieren wenn diese nicht rechtlicher ist danke


    steffenmd,
    warte doch erstmal die Eigenbedarfskündigung und die ausreichende und nachvollziehbare Begründung ab und mache nicht schon jetzt die Pferde verrückt!
    Bist Du Legastheniker?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (24. Februar 2015 um 23:51)

  • Ich möchte ja nur wissen wie diese Kündigung auszusehen hat und nein bin ich nicht nur Familienvater mit angst vor der Zukunft


    Dann warte doch erst mal ab und melde Dich wieder, wenn es neue Infos gibt.

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