Mietvertrag gültig? / Unterschrift "fehlt"

  • Hallo Zusammen,
    ich wohne in einer 3 er Wg ,das nun auch schon seid einigen monaten. Leider hat sich ein meiner Meinung nach nicht mehr ertragbarer Streit entwickelt . jetzt möchte ich so schnell wie möglich aus dem Zimmer ausziehen am liebsten schon zum 01.03 . Mir wurde gestern jedoch mit einem recht schadenfreudigen Unterton gesagt "leider hast du 3 monate Kündigungsfrist" und damit kommen wir auch schon zu meiner Frage .

    Ist ein mietvertrag gültig wenn :

    1 . einer der Jungs die Unterschrift der Person "gefälscht" hat die mein Zimmer vorher bewohnte ( der Jenige ist im Ausland und einer meiner mitbewohner hat für ihn mit einem "x" unbterschrieben )

    2.Schlüssel existieren , die ohne wissen des VM nachgemacht wurden (man sagte mir berreits das der VM das nicht erlaubt aber mir auch gesagt ich könnte meiner Freundin ja auch einen nachmachen )

    3. ich für den ersten Monat keinen Schlüssel hatte ( ist am Schlüsselbund mit ins Ausland ) mir wurde dann immer wieder gesagt "bekommst den bald" die letztendliche Übergabe wurde nicht schriftlich festgehalten .

    4. wenn im Mietvertrag weder meine Teilmiete noch der gesamte Mietbetrag niedergeschrieben ist .

    ich hoffe wirklich das ihr mir helfen könnt .
    LG Milli

  • MilliTheKid,
    wenn ich WG lese, gehen bei mir sämtliche Warnlampen an. Warum, siehe u.a. Euer Kuddelmuddel.

    "jetzt möchte ich so schnell wie möglich aus dem Zimmer ausziehen am liebsten schon zum 01.03 . Mir wurde gestern jedoch mit einem recht schadenfreudigen Unterton gesagt "leider hast du 3 monate Kündigungsfrist""
    - Das ist richtig, denn Du hast zwar keinen schriftlichen, jedoch dafür einen mdl. MV. Diesen könntest Du bspw. jetzt schriftlich(!) zum nächstmöglichen Termin kündigen, also zum 31.05.2015.

    Über euer Schlüsselhinundher etc. werde ich mich nicht äussern. Schliesslich war es Dein Problem, eine Wohnung anzumieten ohne eine Schlüssel zu verlangen.

    "wenn im Mietvertrag weder meine Teilmiete noch der gesamte Mietbetrag niedergeschrieben ist ."
    - Die Beweislast beim mdl. MV trifft Dich. Solange Du Mieter mit anderen Mietern in derselben Wohnung bist, schuldet JEDER gesamtschuldnerisch die komplette Miete.

  • Danke für die schnelle Antwort !
    Ich habe den Schlüssel schon verlangt er war halt nicht da .. das wurde mir gesagt als ich einziehen wollte .
    In dem schriftlichen Mietvertag steht nichts von einer Kündigungsfrist.
    Sie möchten mir also sagen das ich trotz diesem Huddel keine chance hab da rauszukommen , das wäre nämlich meine Frage gewesen .

  • MilliTheKid:

    "Ich habe den Schlüssel schon verlangt er war halt nicht da .. das wurde mir gesagt als ich einziehen wollte ."
    - Ohne eine Übergabe (der Mietsache!) wäre ich auch nicht eingezogen.

    "In dem schriftlichen Mietvertag"
    - Da statt Deiner Unterschrift ein X steht, ist es kein schriftlicher MV. Durch Deinen Einzug wurde es konkludent ein mdl. MV.

    "steht nichts von einer Kündigungsfrist."
    - Ergibt sich aus dem BGB.

    "Sie möchten mir also sagen das ich trotz diesem Huddel keine chance hab da rauszukommen , das wäre nämlich meine Frage gewesen ."
    - Die Antwort hast Du bereits.

  • Nicht meine Unterschrift fehlt sondern die der Person die vorher mein Zimmer bewohnt hat .


    Dann hast Du also (doch) einen (eigenen?) schriftlichen MV?

  • es gibt einen Nachvertrag in dem sich alle Parteien einig sind das der Vormieter auszieht, und ich einziehe . Hier hat allerdings nicht der Vormieter Unterschrieben sondern einer meiner Mitbewohner und das ohne kenntnis der Person die eigentlich unterschreiben sollte .

  • Ein Mietvertrag ist gültig wenn:

    Der Mieter eingezogen ist und die erste Miete gezahlt hat, PUNKT

    Das ist dann ein mündlicher, der genau so wirksam ist wie ein schriftlicher.

    Zitat

    Mir wurde gestern jedoch mit einem recht schadenfreudigen Unterton gesagt "leider hast du 3 monate Kündigungsfrist"

    Das ist die gesetzlichen Kündigungsfrist für jeden Mieter.

    Ausnahme, er hat ein möbliertes Zimmer innerhalb der vom Vermieter selbst bwohnten Wohnung nur für sich allein gemietet.

  • es gibt einen Nachvertrag in dem sich alle Parteien einig sind das der Vormieter auszieht, und ich einziehe . Hier hat allerdings nicht der Vormieter Unterschrieben


    Also sind sich doch nicht alle Parteien einig. Das Machwerk ist für die Tonne.

  • Alles klar . Die frage die sich nun stellt : Da der Nachvertrag , der mich an das Mietverhältnis binded nichtig ist : bin ich trotz meines Einzugs jetzt überhaupt Mieter ? und damit an die Kündigungsfrist gebunden ?

  • Man könnte das unter Anarchie verbuchen. Letztendlich ist es durch das konkludente Handeln ein mündlicher geworden.
    Ergo, wie bereits mehrmals gesagt, 3 Monate Kündigungsfrist.

  • bin ich trotz meines Einzugs jetzt überhaupt Mieter ? und damit an die Kündigungsfrist gebunden ?

    Herr las Hirn regnen

    Gerade weil Du eingezogen bist und Miete zahlst bist Du Mieter.

  • Ist das Zimmer als möbliert vermietet? Ist es nur eine Zwischenmiete? Was steht denn in diesem Vertrag, der mit X unterzeichnet wurde, drin zur Kündigungsfrist?

    Bei möblierter Vermietung kann u.U. eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen gelten. Hast du denn Kaution bezahlt? Was könnte denn schlimmstenfalls passieren, wenn du einfach ausziehst? Würden die anderen sich einen Anwalt nehmen und es auf einen Mahnbescheid hinauslaufen lassen?

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