Fristlos Kündigung wegen Schimmel

  • Hallo,

    Ich habe viel schimmel in mehrere stelle und habe schon in Dezember 2014 mein vermieter bescheid gesagt und alles gezeigt. Der hat nur 2-3 schimmel experte angerufen und hat aber weiter nichts gemacht.

    Ende Januar habe ich ein brief mit ein mahnung geschickt wegen schimmel und ein frist bis 11.02.2015 gesetzt. Der hat dacharbeiter angerufen und draußen an der Wand ein loch gefunden und am 07.02 zu gemacht. Aber trotzdem ist noch schimmel in mein Zimmer und an 2 Wande sind 1/2m x 1/2 m alles feucht.

    Ich habe auch ein Artzliche bescheinigung das ich Krank wegen die schimmel war und ist gesündheitliche gefahr.

    Wenn die abhilfe frist ist schon vorbei und schimmel steht noch in Zimmer, kann ich fristlose kündigung geben oder?

    Ich habe ihn am 12.02 meine fristlose Kündigung gegeben und er sagt jetzt ich muss entweder nachmieter suchen oder 3 monats kündigungfrist. Wie kann ich ein nachmieter mit schimmel suchen?

    Ab mitte Januar benutze ich auch mein Zimmer nicht weil es riecht so stark und bekomme ich kopf schmerzen. Aber ein toxikogolicher gutachter kostet auch menge geld.

    Er sagt jetzt das er gibt die Kaution auch nicht zurück.

    Kann Jemand bitte hilfen?


  • Ende Januar habe ich ein brief mit ein mahnung geschickt wegen schimmel und ein frist bis 11.02.2015 gesetzt. Der hat dacharbeiter angerufen und draußen an der Wand ein loch gefunden und am 07.02 zu gemacht. Aber trotzdem ist noch schimmel in mein Zimmer und an 2 Wande sind 1/2m x 1/2 m alles feucht.

    Dann beseitigen Sie den Schimmel. Vom Loch schließen allein geht der Schimmel nicht weg. Da muß man Hand anlegen statt zum Doktor zu rennen und sich eine nichtsnutzige Bescheinigung ausstellen lassen. Diese können Sie wegschmeißen.
    Rechtlich völlig ohne Belang.

    Zitat

    Ich habe auch ein Artzliche bescheinigung das ich Krank wegen die schimmel war und ist gesündheitliche gefahr.


    Ihm können Sie alles erzählen und da er in erster Linie Humanist ist wird er Ihnen immer "helfen".

    Zitat

    Wenn die abhilfe frist ist schon vorbei und schimmel steht noch in Zimmer, kann ich fristlose kündigung geben oder?


    Nein, zur fristlosen Kündigung reicht das nicht. Dazu ist der Schimmelfleck noch nicht erwachsen genug.

    Zitat

    Kann Jemand bitte hilfen?

    1. Den Restschimmel entfernen
    2. Sofort kündigen zum Ende mai 2014.

  • Nein, zur fristlosen Kündigung reicht das nicht. Dazu ist der Schimmelfleck noch nicht erwachsen genug.

    https://forum.mietrecht.de/thread/8522-fr…mmel/#post57706

    Hier steht "In den meisten Fällen ist es unbedingt erforderlich, dass der Mieter dem Vermieter vor der fristlosen Kündigung erfolglos eine Abmahnung erteilt. In der Abmahnung muss der Mieter den Zustand genau bezeichnen und den Vermieter auffordern, den Schimmelbefall zu beseitigen. Reagiert der Vermieter nicht oder wird die Gefahrenquelle nicht beseitigt, hat der Mieter das Recht, das Mietverhältnis nach einer angemessenen Abhilfefrist fristlos zu kündigen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.4.2007, Aktenzeichen: VIII ZR 182/06, lesenswert: Amtsgericht Duisburg-Hamborn, Urteil vom 17.2.2009, Aktenzeichen: 6 C 414/08)."

    Der ist bis abhilfe frist, den 11.02.2014 nicht beseitigt.

  • Wesentlich ist nicht der Schimmelbefall an sich, sondern der Grad.
    Nach Ihrer Beschreibung reicht dieser, meiner Ansicht nach, nicht. Schimmel ist überall, auch in Ihrem Kühlschrank, auf den Brot und überall (Siehe mein erster Satz).

    Sind Sie vorsichtig mit Gerichtsurteilen. Es sind Ermessensurteile und interessieren Kollegen anderer Gerichte kaum.
    Die von Ihnen angeführten Urteile interessieren hier nicht, da in diesem Forum nur Meinungungen wiedergegeben werden.
    Schimmelproblem besteht bei mir keines.

    Aber tun Sie es, wenn Sie glauben, es tun zu müssen.
    Niemand hier kann Sie in irgendeiner Weise verpflichten.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (13. Februar 2015 um 17:33)

  • Wenn der Schimmel anscheinend von dem Loch, das anscheinend draußen an der Wand war, verursacht wurde, muss dann für die Beseitigung auch der Mieter aufkommen? Ich dachte immer, das muss vom Vermieter gemacht werden.

  • Wenn der Schimmel anscheinend von dem Loch, das anscheinend draußen an der Wand war, verursacht wurde, muss dann für die Beseitigung auch der Mieter aufkommen? Ich dachte immer, das muss vom Vermieter gemacht werden.


    Dachte/denke ich auch.

  • Ich habe ihn am 12.02 meine fristlose Kündigung gegeben und er sagt jetzt ich muss entweder nachmieter suchen oder 3 monats kündigungfrist. Wie kann ich ein nachmieter mit schimmel suchen?
    Nun wohnen Sie heute immer noch drin.
    Sie müssen gar keinen Nachmieter suchen.

    Berny riet Ihnen zum 30.5. zu kündigen. Nun wohnen Sie immer noch drin.

    Bin völlig verwirrt!

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (11. August 2015 um 12:59)

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