Ofen bei Auszug wieder mitnehmen?

  • Hallo zusammen,
    ich hoffe, dass ich mit meinem Anliegen in dem richtigen Unterforum gelandet bin.
    Und zwar handelt es sich um unseren Holzofen im Wohnzimmer:
    Der Ofen wurde von unserem Vor- bzw. Vorvormieter eingebaut und ist ausdrücklich Mietersache, wir sind also für alle Reparaturen, Kosten etc. selbst verantwortlich.
    Nun ist der Ofen nicht mehr im besten Zustand und verbraucht auch Unmengen an Holz, weswegen wir überlegen uns einen neuen Ofen zuzulegen.
    Wir wissen nicht wie lange wir hier noch wohnen werden, vermutlich nicht mehr als 3 oder 4 Jahre. Vor der Anschaffung ist für uns natürlich wichtig zu wissen, was mit dem Ofen bei Auszug passieren würde, da wir nicht für 1000€+ einen Ofen kaufen wollen, um den dann hier stehen zu lassen. Dürften wir diesen einfach mitnehmen?
    Habe gelesen, dass die Wohnung in ursprünglichen Zustand zurück versetzt werden muss. Heißt: Beim Auszug muss ein Ofen im Wohnzimmer stehen, oder? (auch wenn dieser ausdrücklich Mietersache ist?) Der Ofen ist nur mit einem Rohr am Schornsteinloch verbunden, ist also nicht einbetoniert o.Ä.

    Hatten nun überlegt, den alten Ofen einfach bis zum Auszug in den Keller zu stellen und beim Auszug wieder auszutauschen. Allerdings war von ein paar Tagen der Schornsteinfeger da und sagte, dass der Ofen eigentlich nicht mehr abgenommen werden dürfte. Einmal aus Umweltschutzgründen und aufgrund des Zustandes. Ich vermute, dass das heißt: Wir könnten beim Auszug den alten Ofen wieder hinstellen, allerdings dürfte der Nachmieter diesen vermutlich nicht in Betrieb nehmen, da er höchstwahrscheinlich nicht mehr abgenommen werden würde.

    Daher die Fragen:
    Dürfen wir den neuen Ofen ohne Weiteres mitnehmen?
    Falls wir den ursprünglichen Zustand wieder herstellen müssen (obwohl Ofen Mietersache ist):
    Reicht es, den alten Ofen bei Auszug wieder 'hinzustellen' oder müssten wir ihn auch in betriebsbereiten Zustand versetzen?:confused:

    Danke und viele Grüße!

  • Ich verstehe das so. Der Ofen ist Ihnen, damit dürfen Sie Ih auch mitnehmen. Den alten Zustand wiederherstellen dürfte hier wohl bedeuten, den Kamin fachgerecht zu verschließen, da sonst Rauchgase in die Wohnung gelangen können.

    Was so etwas Kostet kann ich Ihnen nicht sagen. Am besten eine entsprechende Firma befragen.

  • Danke schonmal für die Antwort.

    Gilt das auch wenn der alte Zustand (Zustand beim Einzug?) ein Wohnzimmer mit betriebsbereiten Ofen ist?
    Muss dazu sagen, dass wir den Ofen unentgeltlich vom Vormieter übernommen haben. Lt. Vermieter wird der Ofen "aus Tradition von Mieter an Mieter weitergegeben".

  • Muss dazu sagen, dass wir den Ofen unentgeltlich vom Vormieter übernommen haben. Lt. Vermieter wird der Ofen "aus Tradition von Mieter an Mieter weitergegeben".


    Dann mach' das doch. Falls Du bis zum Geplanten Auszug einen anderen eigenen anschliessen möchtest, müssteste den vorhandenen bis dahin, zum Rückbau eben, irgendwo zwischenlagen.

  • Hm das Problem dabei wäre nur, dass beim Austausch des Ofens dieser (meines Wissens nach) vom Schornsteinfeger abgenommen werden muss. Und wenn wir den jetzigen Ofen erstmal ausgebaut haben, wird er vermutlich nicht mehr eingebaut werden können. Wurden ja schon darauf aufmerksam gemacht, dass der egtl nicht den Vorschriften entspricht und beim erneuten Austausch (beim Auszug) würde der Schornsteinfeger diesen bestimmt nicht nochmal durchgehen lassen.

    Sprich wir würden beim Auszug keinen (nutzbaren) Ofen hinterlassen. Oder wäre es egal, ob er Ofen nutzbar ist, hauptsache er ist vorhanden?

  • Adi92,
    solange Du der Verwalter h.c. des Ofens bist, trägst Du die volle Verantwortung hierfür.
    PS: Bzgl. des Zustands sollteste mit Deinem VM sprechen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (13. Februar 2015 um 21:48)

  • Sie belästigen hier alle Welt mit Ihrem alten Ofen.
    Haben Sie schon jemals daran gedacht, mit dem Vermieter über das Problem zu reden? Haben Sie keinen Arsch in der Hose?
    Korrigieren Sie mich, wenn ich das überlesen haben sollte.

  • Danke schonmal für die Antwort.


    Muss dazu sagen, dass wir den Ofen unentgeltlich vom Vormieter übernommen haben. Lt. Vermieter wird der Ofen "aus Tradition von Mieter an Mieter weitergegeben".

    Hallo,

    genau hier ist die Krux, Sie haben den Ofen übernommen, somit auch die Verantwortung dafür, was für ein Aufwand.

    Wenn der neue Ofen keinen anderen Brennstoff als der alte verwendet und in etwa Baugleich ist, braucht es keine erneute Feuerstättenschau und auch keinen neuen Feuerstättenbescheid.

    Dann tauscht man den Ofen aus, den alten hebt man auf und stellt ihn bei Auszug wieder hin.

    Gruß

    BHShuber

  • bis zu huber hatte ich schon keinen bock mehr zu lesen aber doppelt hält ja besser


    Nöö, lies' ruhig weiter und mache Deine eher unpassenden Bemerkungen in anderen Threads als Zeitvertreib bis Deine Heizung wieder funktioniert.

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