Heiznebenkosten-falsch abgerechnet-nach Auszug?

  • Hallo,
    wir sind im Oktober 2009 ausgezogen-bekamen nun die Abrechnung des Vermieters-incl. NK.
    bei Auszug -standen die Heizröhrchen auf NUll(sie wurden nicht zwischen abgelesen)-also kein Verbrauch-nun aber wird uns in der Abrechnung ein Verbrauch aufgestellt-da die Wohnung leer stand-und der Vermieter die Heizungen-wegen des nicht einfrierens ab November 2009 anstellte.
    Zudem wurde uns die Wartung-welche im januar 2010 erfolgte-auch mit in Rechnung gestellt.und auch der Winterdienst wird uns auferlegt-obschon wir ab dem Oktober-und da war defintiv noch kein Schnee vorhanden-in voller Höhe in Rechnung gestellt.

    Wir denken, dass dies nicht zulässig ist-da doch im Grundsatz für HK Abrechnung steht , dass immer verbrauchsabhängig gezahlt werden müsste.??

    Im Mietvertrag steht zudem..

    Im Falle eines Mieterwechsels-oder Auszuges-während eines Abrechnungszeitraumes erfolgt im Rahmen der nächstfälligen Abrechnung die Betriebskostenverteilung im verhältnis der Mietzeit zu dem Abrechnunsgzeitraum; unterschiedliche heiznotwendigkeiten werden berücksichtigt.

    Wäre sehr lieb, wenn jemand helfen könnte--Gespräche mit dme vermieter waren bisher fruchtlos

    LG Tom

  • Hallo,
    wir sind im Oktober 2009 ausgezogen-bekamen nun die Abrechnung des Vermieters-incl. NK.

    Endete hier auch das Mietverhältnis, oder sind Sie vorzeitig ausgezogen?

    bei Auszug -standen die Heizröhrchen auf NUll(sie wurden nicht zwischen abgelesen)-also kein Verbrauch-

    Sind Sie sicher, wann wurden den der Verbrauch das letzte Mal abgelesen? Denn selbst wenn keine Heizung läuft ist eine sogenannte Kaltverdunstung festzustellen.

    nun aber wird uns in der Abrechnung ein Verbrauch aufgestellt

    Und was war Anfang des Jahres, haben Sie da nicht geheizt? Darum gleich eine wichtige Frage, für welchen Abrechnungszeitraum wurde diese Abrechnung erstellt. Wohlgemerkt Abrechnung- und nicht Mietzeitraum.

    -da die Wohnung leer stand-und der Vermieter die Heizungen-wegen des nicht einfrierens ab November 2009 anstellte.
    Zudem wurde uns die Wartung-welche im januar 2010 erfolgte-auch mit in Rechnung gestellt.und auch der Winterdienst wird uns auferlegt-obschon wir ab dem Oktober-und da war defintiv noch kein Schnee vorhanden-in voller Höhe in Rechnung gestellt.

    Noch einmal die Frage, wie rechnet der Vermieter die Betriebskosten ab, Kalenderjahr, oder ein anderer Zeitraum von 12 Monaten.

    Wir denken, dass dies nicht zulässig ist-da doch im Grundsatz für HK Abrechnung steht , dass immer verbrauchsabhängig gezahlt werden müsste.??

    Im Mietvertrag steht zudem..

    Im Falle eines Mieterwechsels-oder Auszuges-während eines Abrechnungszeitraumes erfolgt im Rahmen der nächstfälligen Abrechnung die Betriebskostenverteilung im verhältnis der Mietzeit zu dem Abrechnunsgzeitraum; unterschiedliche heiznotwendigkeiten werden berücksichtigt.

    Wäre sehr lieb, wenn jemand helfen könnte--Gespräche mit dme vermieter waren bisher fruchtlos

    LG Tom

    Also, ein paar Daten mehr wären schon wichtig, denn aus Ihren Angaben geht das wichtigste nicht hervor.

  • Sorry--aber wie man alles perfekt wiedergibt--war mir noch nicht klar;)

    Am 31.10.2009 war auch das Mietverhältnis beendet durch ordentliche Kündigung--Auszug war am 10.10.2009.

    Ja wir sind absolut sicher, das kein Verbrauch war--wurde auch per Zeugen und Kamera etc.. beglaubigt--sogar--bei Wohnungsabnahme dem Vermieter vorgelegt.

    Der Abrechnungszeitraum geht vom 07.07.2009-30.06.2010--und da wir halt wirklich bis Oktober--wir haben auch wenig noch dort gewohnt--waren mehr im neuen Haus...nicht geheizt.

    Sollte noch was fehlen--bitte bescheid geben.

    G Tom

  • Okay, Ihr Abrechnungszeitraum läuft vom 01.07. bis zum 30.06.

    Da bei Ihrem Auszug keine Ablesung stattfand wurde wahrscheinlich eine Abrechnung nach Gradzahltagen vorgenommen. Diese Art der Abrechnung ist erlaubt, um die Kosten einer Zwischenablesesung einzusparen.

    Nachfolgend finden Sie ein Beispiel in der nach Gradzahltagen abgerechnet wird: http://www.allmess.de/fileadmin/mult…nungshilfe1.pdf

    Da der letzte Abrechnungszeitraum am 30.06.2010 (also nach Ihrem Auszug) endete, müssen alle Rechnungen für die Betriebskosten hinein gerechnet werden (also auch solche, die nach Ihrem Auszug entstanden sind). Bezahlen müssen Sie aber nur für die 4 Monate anteilmäßig.

  • Das mit den Gradtagen hab ich auch gefunden--nur ist das in unsrem Falle eher sehr ungünstig gewesen--zudem hatten wir den Vermieter mehrmals gefragt--oder gebeten--es ablesen zu lassen--auf unsre Kosten.

    Ich befürchte mal wieder--da ist nix zu machen--:rolleyes:

    Dann zahel ich halt dafür, dass dort geheizt wurde--und Schnee geschippt wurde.

    Eins lehrt es mich--ziehe nur um--wenn der Abrechnungszeitraum grad da war..:mad:

    Danke fürs Antworten


  • und Schnee geschippt wurde.

    Eins lehrt es mich--ziehe nur um--wenn der Abrechnungszeitraum grad da war..:mad:

    Danke fürs Antworten

    Egal ob Schnee schieben, oder Heizungswartung, alle Kosten eines Jahres müssen Sie mitbezahlen. Anders lässt es sich auch nicht berechnen. Und seinen Ein- bzw. Auszug nach den Abrechnungszeiträumen vorzunehmen, dürfte praktisch nicht durchzuführen sein.

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