Hallo,
wir sind im Oktober 2009 ausgezogen-bekamen nun die Abrechnung des Vermieters-incl. NK.
bei Auszug -standen die Heizröhrchen auf NUll(sie wurden nicht zwischen abgelesen)-also kein Verbrauch-nun aber wird uns in der Abrechnung ein Verbrauch aufgestellt-da die Wohnung leer stand-und der Vermieter die Heizungen-wegen des nicht einfrierens ab November 2009 anstellte.
Zudem wurde uns die Wartung-welche im januar 2010 erfolgte-auch mit in Rechnung gestellt.und auch der Winterdienst wird uns auferlegt-obschon wir ab dem Oktober-und da war defintiv noch kein Schnee vorhanden-in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Wir denken, dass dies nicht zulässig ist-da doch im Grundsatz für HK Abrechnung steht , dass immer verbrauchsabhängig gezahlt werden müsste.??
Im Mietvertrag steht zudem..
Im Falle eines Mieterwechsels-oder Auszuges-während eines Abrechnungszeitraumes erfolgt im Rahmen der nächstfälligen Abrechnung die Betriebskostenverteilung im verhältnis der Mietzeit zu dem Abrechnunsgzeitraum; unterschiedliche heiznotwendigkeiten werden berücksichtigt.
Wäre sehr lieb, wenn jemand helfen könnte--Gespräche mit dme vermieter waren bisher fruchtlos
LG Tom