Beiträge von tomthecook

    Das mit den Gradtagen hab ich auch gefunden--nur ist das in unsrem Falle eher sehr ungünstig gewesen--zudem hatten wir den Vermieter mehrmals gefragt--oder gebeten--es ablesen zu lassen--auf unsre Kosten.

    Ich befürchte mal wieder--da ist nix zu machen--:rolleyes:

    Dann zahel ich halt dafür, dass dort geheizt wurde--und Schnee geschippt wurde.

    Eins lehrt es mich--ziehe nur um--wenn der Abrechnungszeitraum grad da war..:mad:

    Danke fürs Antworten

    Sorry--aber wie man alles perfekt wiedergibt--war mir noch nicht klar;)

    Am 31.10.2009 war auch das Mietverhältnis beendet durch ordentliche Kündigung--Auszug war am 10.10.2009.

    Ja wir sind absolut sicher, das kein Verbrauch war--wurde auch per Zeugen und Kamera etc.. beglaubigt--sogar--bei Wohnungsabnahme dem Vermieter vorgelegt.

    Der Abrechnungszeitraum geht vom 07.07.2009-30.06.2010--und da wir halt wirklich bis Oktober--wir haben auch wenig noch dort gewohnt--waren mehr im neuen Haus...nicht geheizt.

    Sollte noch was fehlen--bitte bescheid geben.

    G Tom

    Hallo,
    wir sind im Oktober 2009 ausgezogen-bekamen nun die Abrechnung des Vermieters-incl. NK.
    bei Auszug -standen die Heizröhrchen auf NUll(sie wurden nicht zwischen abgelesen)-also kein Verbrauch-nun aber wird uns in der Abrechnung ein Verbrauch aufgestellt-da die Wohnung leer stand-und der Vermieter die Heizungen-wegen des nicht einfrierens ab November 2009 anstellte.
    Zudem wurde uns die Wartung-welche im januar 2010 erfolgte-auch mit in Rechnung gestellt.und auch der Winterdienst wird uns auferlegt-obschon wir ab dem Oktober-und da war defintiv noch kein Schnee vorhanden-in voller Höhe in Rechnung gestellt.

    Wir denken, dass dies nicht zulässig ist-da doch im Grundsatz für HK Abrechnung steht , dass immer verbrauchsabhängig gezahlt werden müsste.??

    Im Mietvertrag steht zudem..

    Im Falle eines Mieterwechsels-oder Auszuges-während eines Abrechnungszeitraumes erfolgt im Rahmen der nächstfälligen Abrechnung die Betriebskostenverteilung im verhältnis der Mietzeit zu dem Abrechnunsgzeitraum; unterschiedliche heiznotwendigkeiten werden berücksichtigt.

    Wäre sehr lieb, wenn jemand helfen könnte--Gespräche mit dme vermieter waren bisher fruchtlos

    LG Tom

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