Kündigung wegen klappernder Steuermarke des Hundes

  • Hallo,
    ich habe ein etwas merkwürdiges Problem, dass ich gern etwas beleuchten würde.
    Es gibt im Netz zwar tausende Beiträge zum Thema Mietrecht und Hundehaltung, allerdings habe ich nichts wirklich vergleichbares gefunden, darum versuche ich es mal hier.

    Folgendes Problem:
    Eine Freundin ist kürzlich mit ihrem Hund (groß) in eine neue Wohnung (Mehrfamilienhaus) gezogen. Nun kam der Vermieter auf sie zu und drohte ihr die Kündigung an, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen den Hund wegschafft. Begründung sei das Klappern der Steuermarke am Geschirr des Hundes. Witziger weise, trägt er das Geschirr in der Wohnung nicht, sondern sie legt es ihm nur zum Gassigehen an. Jedenfalls dürfe sie das Tier nicht weiter in ihrer Wohnung halten. Die Hundehaltung in dem Mietobjekt ist offensichtlich nicht untersagt. Sie hat sich vor dem Einzug zwar nicht mit dem Vermieter abgesprochen, allerdings haben einige Nachbarn ebenfalls große Hunde und im Mietvertrag wird die Tierhaltung nicht thematisiert also auch nicht untersagt.
    Für mich klingt das ganze als suche man einen Grund, denn eine Ruhestörung durch die Hundemarke halte ich eher für ausgeschlossen und würde die Intensität derartiger Geräusche unter Zimmerlautstärke verbuchen, ein generelles Hundeverbot ist im Prinzip auch ausgeschlossen. Die Frist von 2 Wochen halte ich auch eher für... na ja, sagen wir übertrieben knapp.

    Mich bzw. uns würde nun interessieren, wie das ganze zu Bewerten ist. Meine Recherche im Netz hat eigentlich nichts ergeben, was das ganze wirklich rechtfertigen würde, wobei wie oben schon gesagt, kein wirklich vergleichbarer Fall auszumachen war. Welche Schritte sollten nun ergriffen werden? Mehr als Anwalt einschalten und das Geschirr erst draußen vor der Tür anzulegen ist mir auf die Schnelle nicht eingefallen, wobei ich die Sache mit der Marke wie gesagt für einen Vorwand halte. Die Abgabe des Hundes ist übrigens keine Option, ein erneuter Umzug auch nicht wirklich.

    Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen,
    liebe Grüße.

  • Zitat

    Die Hundehaltung in dem Mietobjekt ist offensichtlich nicht untersagt

    Nicht untersagt heißt aber nicht, dass es erlaubt ist.

    Zitat

    Begründung sei das Klappern der Steuermarke am Geschirr des Hundes.

    Albern!

    Liegt denn eine schriftliche Genehmigung der Hundehaltung vor? Diese wäre schon erforderlich.
    Hier hätte der Vermieter schon einen Grund, mietrechtlich gegen die Dame vorzugehen.

    Wenn der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangt, die Freundin damit aber nicht einverstanden ist, bleibt nur der Gang zum Anwalt/Gericht.

    Warum fragt die Freundin hier nicht selbst nach? Ich finde es amüsant, dass bei diversen "Problemchen" immer eine Freundin/Freund/Bekannter/Mister X vorgeschoben wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eine direkte Genehmigung leider nicht. Wurde wie gesagt nicht abgesprochen.
    Habe eigentlich gehofft, dass es vielleicht noch eine Möglichkeit gibt, als gleich zum Anwalt zu rennen. Schade eigentlich, verstehe einfach nicht, was das soll...

    Warum sie nicht selbst fragt, ist schnell erklärt. Sie hat mir davon erzählt und es war meine Idee, mich hier mal schlau zu machen, weil ich helfen will. Außerdem ist sie momentan krank, darum versuche ich ihr ein bisschen was abzunehmen ;)


  • Nun kam der Vermieter auf sie zu und drohte ihr die Kündigung an, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen den Hund wegschafft.
    .....
    Sie hat sich vor dem Einzug zwar nicht mit dem Vermieter abgesprochen, allerdings haben einige Nachbarn ebenfalls große Hunde und im Mietvertrag wird die Tierhaltung nicht thematisiert also auch nicht untersagt.

    Hundehaltung in Mietwohnungen bedarf der Genehmigung durch den Vermieter. Was die Nachbarn dürfen, dürfen noch lange nicht alle.

    Zitat

    Meine Recherche im Netz hat eigentlich nichts ergeben, was das ganze wirklich rechtfertigen würde, wobei wie oben schon gesagt, kein wirklich vergleichbarer Fall auszumachen war.

    Richtig. Zur ungerechtfertigten Hundehaltung werden Sie auch nichts für Sie Positives finden.

    Zitat

    Welche Schritte sollten nun ergriffen werden?

    Gegen ein mögliches Verbot werden Sie nur klagen können.

    Zitat

    Die Abgabe des Hundes ist übrigens keine Option, ein erneuter Umzug auch nicht wirklich.

    Ganz schön anmaßend; also notfalls Klage einreichen.

  • Hundehaltung in Mietwohnungen bedarf der Genehmigung durch den Vermieter. Was die Nachbarn dürfen, dürfen noch lange nicht alle.

    Richtig. Zur ungerechtfertigten Hundehaltung werden Sie auch nichts für Sie Positives finden.

    Dass die Hundehaltung durch die nicht vorhandene explizite Erlaubnis dann wohl ungerechtfertigt ist, ist das eine (übrigens danke für diese Information, war mir nicht bewusst). Das andere ist aber, dass es im Prinzip ja (so der Vorwurf) um eine Lärmbelästigung und nicht um eine unerlaubte Hundehaltung geht. Es wurde nicht gesagt, dass in ihrem Fall die Haltung eines Hundes per se nicht akzeptabel sei, sondern die Hundemarke.

    Ganz schön anmaßend; also notfalls Klage einreichen.


    Was ist denn bitte anmaßend daran, dass es nicht in Frage kommt, sein Tier aufzugeben und man nach Möglichkeit nach wenigen nicht schon wieder umziehen möchte? Es geht hier nicht darum, einen Wege zu finden, sein Recht (ob nun nur vermeintliches oder nicht) einzuklagen, sondern die Lage zu sondieren, wo man rechtlich steht und was man für Möglichkeiten hat. Denn bevor man zu seinem Vermieter geht und diesbezüglich nochmal um ein Gespräch bittet, will man ja wissen, ob das so rechtens ist und wie man die Situation entschärfen kann. Zumal die Begründung der angedrohten Kündigung vollig lächerlich ist.

  • Zumal die Begründung der angedrohten Kündigung vollig lächerlich ist.


    Die beste Reaktion wäre, dem Angreifer den Wind aus den Segeln zu nehmen.
    Oh Herr, lass' Hirn regnen... Ob die Freundin die Steuermarke nicht klappersicher anbringen kann??? Es muss ja nicht mit einem Bolzenschussgerät geschehen...


  • Denn bevor man zu seinem Vermieter geht und diesbezüglich nochmal um ein Gespräch bittet, will man ja wissen, ob das so rechtens ist und wie man die Situation entschärfen kann.

    Da bin ich völlig auf Ihrer Seite. Wissen ist Macht(Lenin)! Widerspruch sollte schon Hand und Fuß haben.
    Sie wissen nun offensichtlich besser Bescheid als früher.
    Fazit:

    1. Hund abschaffen oder
    2. Wohnungswechsel oder
    3. vor Gericht Haltung einklagen.

    Das mit der Klappermarke und fristlose Kündigung ist natürlich Unsinn³.
    Nehmen Sie das nicht ernst.

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