Hundehaltung in Mietwohnungen bedarf der Genehmigung durch den Vermieter. Was die Nachbarn dürfen, dürfen noch lange nicht alle.
Richtig. Zur ungerechtfertigten Hundehaltung werden Sie auch nichts für Sie Positives finden.
Dass die Hundehaltung durch die nicht vorhandene explizite Erlaubnis dann wohl ungerechtfertigt ist, ist das eine (übrigens danke für diese Information, war mir nicht bewusst). Das andere ist aber, dass es im Prinzip ja (so der Vorwurf) um eine Lärmbelästigung und nicht um eine unerlaubte Hundehaltung geht. Es wurde nicht gesagt, dass in ihrem Fall die Haltung eines Hundes per se nicht akzeptabel sei, sondern die Hundemarke.
Ganz schön anmaßend; also notfalls Klage einreichen.
Was ist denn bitte anmaßend daran, dass es nicht in Frage kommt, sein Tier aufzugeben und man nach Möglichkeit nach wenigen nicht schon wieder umziehen möchte? Es geht hier nicht darum, einen Wege zu finden, sein Recht (ob nun nur vermeintliches oder nicht) einzuklagen, sondern die Lage zu sondieren, wo man rechtlich steht und was man für Möglichkeiten hat. Denn bevor man zu seinem Vermieter geht und diesbezüglich nochmal um ein Gespräch bittet, will man ja wissen, ob das so rechtens ist und wie man die Situation entschärfen kann. Zumal die Begründung der angedrohten Kündigung vollig lächerlich ist.