umbau durch mieter

  • Wir haben vor 16 Jahren aus zwei gemieteten Wohnungen eine große Wohnung gemacht und dementsprechend Umbauten vorgenommen. Zum Beispiel haben wir eine uralte Sitzbadewanne durch ein Waschbecken ersetzt und dies in Absprache mit dem Vermieter und seiner finanziellen Beteiligung durchgeführt. Jetzt haben wir gekündigt und der Vermieter will wieder aus einer Wohnung zwei machen und fordert uns auf wieder eine Sitzbadewanne, bzw. Duschgelegenheit einzubauen. Hat er das Recht dazu? Er wußte ja Bescheid und hat den Badumbau mitfinanziert. Danke für Ihre Antworten

  • Wenn es keine schriftl. Vereinbarung für den Umbau gibt sieht es schlecht für euch aus. Der Vermieter hat das Recht
    den Rückbau zu fordern.
    Eine Duldung oder sogar Genehmigung der Umbauten haben nichts mit euer Rückbauplicht zu tun.

  • Ich schließe mich landlord an.

    Hier muss der Mieter erst einmal nachweisen, dass die Umbaumaßnahmen durch den Vermieter genehmigt worden sind und hier keine Rückbaupflicht besteht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Schriftlich gibt es seitens der Vermieterin an uns einen Brief, in dem sie die Kosten für den Badumbau übernimmt und unsere Ausgaben dazu überweist. Damit erklärte sie sich meiner Meinung nach mit dem Umbau einverstanden, und logischerweise müssen wir uns vorher darüber geeinigt haben. Und laut Mietvertrag, ich zitiere ": Einbauten die der Mieter nach Absprache mit der Vermieterin vornimmt, verbleiben nach Ende des Mietverhältnisses in der Wohnung ". Für mich damit immer noch unerklärlich warum die alte Sitzbadewanne wieder her soll.
    Grüße, Duffy

  • Schriftlich gibt es seitens der Vermieterin an uns einen Brief, in dem sie die Kosten für den Badumbau übernimmt und unsere Ausgaben dazu überweist.
    laut Mietvertrag, ich zitiere ": Einbauten die der Mieter nach Absprache mit der Vermieterin vornimmt, verbleiben nach Ende des Mietverhältnisses in der Wohnung ". Für mich damit immer noch unerklärlich warum die alte Sitzbadewanne wieder her soll.


    Daraufhin solltest Du sie mal befragen. Könnte ansonsten gegen Treu und Glauben verstossen.

  • Dem Zitat nach können Sie die Einbauten drin lassen.
    Der Verbleib der alten Sitzbadewanne ist aber nicht geklärt. Darum geht es ja. Wenn es keine mehr gibt, kann nur noch eine Ersatzforderung (in Geld) geltend gemacht werden. Mit dem Rückbau hat das aber nichts zu tun.

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