Beiträge von Duffy

    Schriftlich gibt es seitens der Vermieterin an uns einen Brief, in dem sie die Kosten für den Badumbau übernimmt und unsere Ausgaben dazu überweist. Damit erklärte sie sich meiner Meinung nach mit dem Umbau einverstanden, und logischerweise müssen wir uns vorher darüber geeinigt haben. Und laut Mietvertrag, ich zitiere ": Einbauten die der Mieter nach Absprache mit der Vermieterin vornimmt, verbleiben nach Ende des Mietverhältnisses in der Wohnung ". Für mich damit immer noch unerklärlich warum die alte Sitzbadewanne wieder her soll.
    Grüße, Duffy

    Wir haben vor 16 Jahren aus zwei gemieteten Wohnungen eine große Wohnung gemacht und dementsprechend Umbauten vorgenommen. Zum Beispiel haben wir eine uralte Sitzbadewanne durch ein Waschbecken ersetzt und dies in Absprache mit dem Vermieter und seiner finanziellen Beteiligung durchgeführt. Jetzt haben wir gekündigt und der Vermieter will wieder aus einer Wohnung zwei machen und fordert uns auf wieder eine Sitzbadewanne, bzw. Duschgelegenheit einzubauen. Hat er das Recht dazu? Er wußte ja Bescheid und hat den Badumbau mitfinanziert. Danke für Ihre Antworten

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