Vermieter will mich einschüchtern wegen Eigenbedarfskündigung, welche aber durch

  • Hallo, ich möchte erst einmal alle Grüssen, denn ich bin neu hier im Forum. Ich bin 52 Jahre und alleinstehend.
    Ich habe eine Wohnung angemietet - im Vertrag steht der Passus: Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen."

    Ich war beim Anwalt, der mir sagte, dass die Kündigung daher nicht rechtens ist.

    Gerade kam der Sohn meiner Vermieterin, der hier einziehen will und versuchte mich einzuschüchtern. Er meinte, dass diese Klausel strittig sei, und ein langer Rechtskampf vor uns stünde. Dass er mir doch anbieten würde -mit mir gemeinsam nach einer passenden Wohnung zu schauen.

    Ich bin leider ein HartzIVer - ich habe gar kein Geld für den Umzug. Ausserdem bin ich es leid eine Wohnung anzumieten, zu renovieren und nach 2 Jahren eine Kündigung wegen Eigenbedarf zu bekommen. Jeder Umzug ist teuer und ich habe einfach kein Geld mehr. Das Arbeitsamt zahlt auch nicht - habe bereits abgeklärt. Wenn dann nur im selben Ort und wenn die miete nicht mehr wie 208€ kostet - ist so habe schon recherchiert.

    Der Sohn meiner Vermieterin drohte mir, dass schuldhaftes Verhalten Vorläge. Ich würde den Flur nicht putzen. Wir sind drei Parteien und da ich einen Hund hatte, habe ich immer ganz alleine den Flur geputzt. Gestern habe ich ihn abgegeben - weil ich die ganzen Belastungen nicht mehr schaffe. Heute habe ich den Flur wieder geputzt - war wegen fehlendem Gassigehgang auch gar nicht draussen. Der Sohn zeigte mir die neuen Fussstapfen (nicht von mir) und ein paar verbliebene Haare meines Hundes. Ich wohne hier seit 2 Jahren und immer war alles OK - habe auch oft meiner Vermieterin geholfen. So behauptet man jetzt, ich würde den Müll nicht herausstellen, was eine glatte Lüge ist. Meine Vermieterin ist alt und deshalb habe ich das immer ganz alleine gemacht. Jetzt ist ein neuer Mieter eingezogen, der das zur Zeit macht, aber ich hole dafür die Tonne immer rein. Laut Mietvertrag sollen diese Tätigkeiten im Wechsel der Hausbewohner geschehen. Also Behauptungen, die gemein sind. Deswegen habe ich den Sohn meiner Vermieterin gebeten die Wohnung zu verlassen. Weiterhin habe ich festgestellt, dass der Strom der Aussenanlagen (Garagen die nicht zu mir gehören)Der Hausfront, des Hausflurs und des Kellers über meinen Zähler laufen. Das habe ich zur Sprache gebracht. Und habe jetzt für 2 Jahre 5 € bekommen.

    Das ist wahrscheinlich alles unrelevant - ärgermich aber sehr - und irgendwie -da alleinstehend- kann ich mich gegen diese behauptungen nicht wehren. Kann diese Anschuldigungen den Passus (keine Kündigung wegen Eigenbedarf) wirklich aushebeln?

    Ach ja - eine Abmahnung wegen irgendwelchem Fehlverhalten habe ich nie bekommen!

    Über Eurer Wissen und Eure Meinung würde ich mich sehr freuen.

    LG Petra Urbat

  • Hallo Petra,
    Du warst also bereits beim RA und hast Dich beraten lssen. Deshalb hier nur meine unmassgebliche Meinung.

    "im Vertrag steht der Passus: Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen."
    - Das ist deutlich. Welcher Vermieter ist denn so blö* und knebelt sich selbst???

    "Ich war beim Anwalt, der mir sagte, dass die Kündigung daher nicht rechtens ist."
    - So sehe ich das auch.

    "Gerade kam der Sohn meiner Vermieterin, der hier einziehen will und versuchte mich einzuschüchtern. Er meinte, dass diese Klausel strittig sei, und ein langer Rechtskampf vor uns stünde."
    - Ich würde ihn zu seiner Mammi schicken, welche Deine Vertragspartnerin ist.

    "Der Sohn meiner Vermieterin drohte mir, dass ... "
    - Er hat Dir garnichts zu sagen, es sei denn, er zeigt Dir seine von der Vermieterin eigenhändig unterschrieben Vollmacht.

    "Weiterhin habe ich festgestellt, dass der Strom der Aussenanlagen (Garagen die nicht zu mir gehören)Der Hausfront, des Hausflurs und des Kellers über meinen Zähler laufen."
    - Das ist ein Mangel an der Mietsache, welchen die Vermieterin nach Aufforderung zeitnah zu beseitigen hätte - es sei denn, Du hast bei Mietbeginn ausdrücklich Dein Einverständnis bekundet.

    "Kann diese Anschuldigungen den Passus (keine Kündigung wegen Eigenbedarf) wirklich aushebeln?"
    - Nein.

  • Danke Benny,
    du hast mich gerade aufgebaut. Dieser Sohn (tatsächlich ein Mammikind mit 56 Jahren) ist zugegebenermassen fast 2 Köpfe grösser wie ich und rotzfrech. Ich muss zugeben, dass mir der Auftritt nicht einerlei war. Ab jetzt werde ich mich nicht mehr auf eine Einigung "unter uns" und es nur dem Anwalt überlassen. Erst recht niemanden der Familie mehr in die Wohnung lassen.
    Sollte ich eine Abfindung bekommen, die mir einen Umzug erlaubt dann prima - ansonsten kann ich gar nicht anders wie hier wohnen zu bleiben.
    Ich danke dir Benny

  • Soll ich meiner Vermieterin ein Einschreiben schicken, indem ich Sie auffordere die Angelegenheit mit dem Stromzu beseitigen?
    Mir wurde diese tatsache von anfang an verheimlicht. Ich habe das durch Zufalll herausgefunden und weil der Zähler während meines Krankenhausaufenthaltes weiterlief - obwohl ich die Sicherungen rausgenommen habe.
    Ich habe sie darauf angesprochen und sie meinte nur:- ach die paar Cent für den Strom......

    Das sind aber eine Menge Birnen die Nachts an sind oder über Bewegungsmelder angehen.


    Soll ich also ein Schreiben aufsetzen? Was meint ihr?

    Liebe Grüsse
    Petra

  • Danke Benny,
    du hast mich gerade aufgebaut. Dieser Sohn (tatsächlich ein Mammikind mit 56 Jahren) ist zugegebenermassen fast 2 Köpfe grösser wie ich und rotzfrech. Ich muss zugeben, dass mir der Auftritt nicht einerlei war. Ab jetzt werde ich mich nicht mehr auf eine Einigung "unter uns" und es nur dem Anwalt überlassen. Erst recht niemanden der Familie mehr in die Wohnung lassen.
    Sollte ich eine Abfindung bekommen, die mir einen Umzug erlaubt dann prima - ansonsten kann ich gar nicht anders wie hier wohnen zu bleiben.
    Ich danke dir Benny

  • Ich habe da ein Problem.

    im Vertrag steht der Passus: Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlosse

    Also der Vermieter darf Ihnen nicht kündigen. Klingt wie ein Eigentor!

    Das damit der ganze Vertrag hinfällig ist, wie der RA behauptet, ist Unsinn.
    Es kann höchstens diese Klausel ungültig sein und nicht der ganze Vertrag.
    Da aber dieser Passus keine Festlegung zum Nachteil des Mieters ist, kann Sie nicht dem Mieter angelastet werden.

  • Hallo Petra,
    ich würde die technischen Beanstandungen tabellarisch einzeln aufzählen, ferner seit wann sie der VMn bereits bekannt sind, und sie unter Verweis auf § 535 BGB auffordern, sie zeitnah nachhaltig zu beseitigen, um Mietminderungen zu vermeiden. Sinngemäss das gleiche bzgl. des Verhalten ihres Sohnes.
    Dies ist nur meine Idee, besprich' es nochmals mit Deinem RA.

  • Leider habe ich Probleme technischer Art in diesem Forum. Die Seite lädt laufend neu. Jetzt habe ich Rechtslick auf Antworten und in neuem Tab öffnen. Jetzt kann ich schreiben. Danke Benny - ich setze morgen ein Schreiben auf muss noch recherchieren, was dieser Paragraph 535 bedeutet damit ich ihn sinnig in den Text einbinden kann und dann per Einschreiben raus.... Vielen Dank für die Mühe. Ich werde euch auf dem laufenden halten, wie die Sache voranschreitet.
    Ehrlich gesagt werde ich 1500€ verlangen, wenn mich die Vermieterin loswerden will. Dieser unnötige Umzug ist teuer, da ich Auto und Helfer brauche, neuer Internetanschluss, wieder renovieren, Anzeigen schalten um eine Wohnung zu finden.
    Ich habe gelesen, das das Haus durch meinen Mietvertrag nichtmehr so viel Wert ist,. Ich finde 1500€ nicht zu viel und ich finde es auch für mich nicht viel, wenn ich an den Umzug bzw. Wohnungssuche denke.

    Liebe Grüsse
    Petra

  • Welcher Vermieter ist denn so blö* und knebelt sich selbst???

    Habe ich Petra so ähnlich an anderer Stelle auch schon geschrieben.

    Hallo Petra,

    mit dem Passus im Vertrag

    Zitat

    im Vertrag steht der Passus: Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen."

    hat sich der Dödel von Vermieter jede Möglichkeit genommen Dir fristgerecht zu kündigen und jetzt sucht man vermutlich krampfhaft nach Gründen für eine fristlose Kündigung.

    Ich glaube mich zu erinnern das da noch was mit Verkauf war:confused:

  • Hallo - danke für Eure Beiträge. Die Sache hat mich einige Zeit nervlich ausser Gefecht gesetzt. Zu Purple möchte ich noch etwas hinzufügen. Natürlich muss ich die 1500€ melden, WENN das Geld direkt an mich gezahlt würde. Allerdings heisst das nicht, dass ich das Geld dann abgeben müsste. Als 52 jährige, habe auch ich Anrecht, mir einen bestimmten Betrag anzusparen, und wenn es nur für die Beerdigung ist.
    Kaum zu glauben, aber es gibt auch nette Mitarbeiter beim Jobcenter. Diesbezüglich habe ich Tipps bekommen.
    Als "Zuckerl" würde ich das auch nicht bezeichnen. Meine Vermieterin hat in meiner Wohngegend Rufmord betrieben, folglich suche ich mir hier keine Wohnung mehr. Das bedeutet erstmal mehr Kosten für den Umzug.
    Ich bin (wie es auch im Mietvertrag steht) eingezogen, um hier lange wohnen zu können. Folglich habe ich eine Menge an der Wohnung getan und renoviert. Nur weil meine Vermieterin neue Pläne hat, habe ich jetzt die Arbeit der Wohnungssuche. Was mir heute erst aufgefallen ist, muss ich für eine neue Wohnung fast immer Kaution zahlen. Ich muss also ganz locker mal eben zwei Monatsmieten aus dem Arm schütteln. Das wird nicht vom Jobcenter übernommen - höchstens als Darlehen, aber auch nur dann, wenn ich eine Wohnung finde, die den angemessenen Satz an Miete kostet. Das ist fast nicht möglich. Bisher musste ich die Miete aus meinem Bedarf aufstocken. Dann gibt es weder eine Umzugsbeihilfe, noch Renovierungskosten oder Kaution als Darlehen. Hier bekomme ich einen Höchstsatz für Miete von 208,50€. Da findet man nichts. Ich zahle aus meinem Bedarf 41,50€ zu!!!! Die ich für Essen, Kleidung, Strom, Hausrat oder wenn die Waschmaschine kaputt ist (das zahlt das Jobcenter nämlich NICHT!!!! nur bei der Erstanschaffung wird geholfen) weniger zur Verfügung habe. Wie soll ich da für eine Kaution sparen können. Ich bin leider behindert, welche Kraftanstrengung so ein Umzug ist, kann sich sicher jeder Vorstellen. 1500€ sind bei einem Umzug schnell aufgebraucht. Ich muss Annoncen schalten, Wohnungen besichtigen (ohne Auto und wohne sehr ländlich!!!), mehrmals vorab zu den zuständigen Behörden tingeln. Vom Umzug mal ganz abgesehen. Ich brauche Hilfe beim Anbringen von Regalen, Anschluss Herd, bisher habe ich für den Anschluss ans Internet auch 100€ gezahlt usw. Ich weis nicht, wenn ich in Frieden hier weiterleben könnte, würde ich auf der anderen Seite gerne auf 1500€ verzichten. Ich werde nach dem Umzug bestimmt kein Plus im Portemonnnaie haben!Leider gibt es viele dumme Gerüchte rund um das HartzIV. Z.B. das Heizen oder Stromkosten. Ich bekomme 56,75€ Heizkostenbeihilfe und muss mit Elektroheizungen heizen. Deswegen ist im Winter meine Wohntempertur bei 17 Grad. Abends ab 18 Uhr gönne ich mir im Aufenthaltsraum 19 Grad. Ich habe alles mit Energiesparbirnen ausgestattet, denn auch der Hausstrom wird aus meinem Bedarf bezahlt. Deswegen finde ich es gar nicht lustig, wenn meine Vermieterin Aussenanlagen, Keller Flur und Bewegungsmelder über meinen Strom laufen lässt. Im letzten Sommer wurde der Sockel des ganzen Hauses dampgestrahlt (Moos)- auf meinen Zähler. Jetzt fragst du dich Purple, wovon ich lebe? Von der Suppenküche! Sonst ginge das gar nicht. Ein alleinstehender Sozialhilfeempfänger hat es schwer, (bei Familien sieht es wieder anders aus) -

  • Ich würde ja mal dem Vermieter für den Allgemeinstrom aufs Dach steigen. So was kann sich mal ganz schnell auf >100€ summieren. Ich würde mal alle Sicherungen von dir raus machen und nachrechnen wie viel da so durch geht. Auf dem Zähler steht drauf wie viele Umdrehungen eine kW/h sind. Einfach mal mitzählen und hochrechnen und dem Vermieter mal die Zahl auf den Tisch knallen. Ich könnte mir vorstellen da kommt was zusammen.
    Bei uns ist die Heizungsanlage mit an meinem Zähler (Eigentümer) die Vorbesitzerin hat immer 11,50€ pro Jahr an Allgemeinstrom angezogen. Ich habe nun einen Zähler installiert und es sind Tatsächlich in etwa 300€ im Jahr. Wahrscheinlich hatte sie immer noch die Strompreise von 1968 im Kopf :rolleyes:
    Eine Stunde Hochdruckreiniger-Strom kostet auch Locker ~0,50€ nur mal so am Rande ^^

  • "Im letzten Sommer wurde der Sockel des ganzen Hauses dampgestrahlt (Moos)- auf meinen Zähler."

    Was haben Sie dagegen getan. Beifall geklatscht?

    Wer sich nicht rührt, der friert!!

    Übrigens: HartzIV-Empfänger sollten es hier im Forum tunlichst vermeiden ihr Schicksal zu präsentieren. Da kann es sehr unangenehme Reaktionen geben (siehe oben). Denn es geht hier im Mietrecht, also um die Beziehung zwischen den Vertragspartnern.

  • Entschuldigung- wenn mit Strom geheizt wird, wird auch dafür gezahlt. Also dann , wenn Nachzahlungen anfallen. Und da gibt es doch inzwischen Urteile, aufgrund derer Heizkosten übernommen werden müssen, so nicht vollkommen aus dem Rahmen fallend.

    Sie haben doch einen RA an Ihrer Seite- der dürfte solche Dinge doch für Sie durchsetzten!?

  • Hallo zusammen,

    meine psychisch kranke und MS kranke 52-jährige Mutter wohnt seid Mai letzten Jahres in einer Mietwohnung einer Wohnungsbaugesellschaft.

    Sie auch Schreiphasen. Da Sie jedoch eine 24 Std. Betreuung hat werden diese dokumentiert. Die Mitmieter dokumentieren jedenfalls, weil sich diese sehr gestört fühlen. Jedoch weichen die Protokollierungen extrem voneinander ab. Nach zwei Abmahnungen hat nun der Vermieter die Kündigung zum 03.03. ausgesprochen. Dieses Schreiben haben wir am Freitag, 13.01. erhalten.

    Meine Mutter wohnt im EG. Es gibt zwei 2 Parteien des insgesamt 6 Parteienhaus die sich massiv über meine Mutter beschweren. Die eine Partei wohnt in der Wohnung neben meiner Mutter die andere im 2. Stock. Die Familien, welche im ersten Stock (genau über meine Mutter und auch neben dran im ersten Stockwerk) sagen allerdings, dass sie meine Mutter nur ab und an hören und diese dies nicht als belastend werten.

    Dieses Haus ist ein Neubau und alle Mieter sind ab April letzten Jahres erst eingezogen.

    Was kann ich tun? Die gesamte Existenz meiner Mutter steht auf dem Spiel. Meine Mutter vor Einzug in diese Wohnungen in mehreren Einrichtungen. Nirgendwo hat es geklappt. Sie benötigt eine eins zu eins Betreuung. Die ist nur in einer eigenen Wohnung leistbar.

    Außerdem benötigt sie wg. Ihrer MS eine behindertengerechte Wohnung und eine Wohnung die im preislichen Rahmen vom Sozialamt übernommen wird da sie wg. Ihrer Pflegebedürtigkeit Sozialhilfeempfängerin.

    Für diese Wohnung haben wir ein Wohnberechtigungsschein beantragt und auch bewilligt bekommen. Bei der Wohnberechtigungsstelle habe ich ein ärtliches Attest welche alle Erkrankungen beinhaltet hat. Ich war davon ausgegangen, dass diese Stelle der Wohnungsbaugesellschaft auch dieses weiterleitet. Dies ist jedoch nicht passiert. Daher wirft mir nun die Wohnungsbaugesellschaft vor die psychische Erkrankung bewusst verheimlicht zu haben. Dies war jedoch nie meine Absicht.

    Für Ihre Unterstützung bedanke ich ich vorab bei Ihnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tania W.

  • Hallo tania,

    zwar ist es nicht so toll, sich in eine bestehenden Thread mit einem neuen Thema einzuklinken, aber sei es drum.

    "meine psychisch kranke und MS kranke 52-jährige Mutter ... Sie auch Schreiphasen. Da Sie jedoch eine 24 Std. Betreuung hat werden diese dokumentiert. Die Mitmieter dokumentieren jedenfalls, weil sich diese sehr gestört fühlen. Jedoch weichen die Protokollierungen extrem voneinander ab."
    - Liegen Dir die drei Protokolle vor?

    "Nach zwei Abmahnungen hat nun der Vermieter die Kündigung zum 03.03. ausgesprochen. Dieses Schreiben haben wir am Freitag, 13.01. erhalten."
    - Welche Begründungen?

    "Die Familien, welche im ersten Stock (genau über meine Mutter und auch neben dran im ersten Stockwerk) sagen allerdings, dass sie meine Mutter nur ab und an hören und diese dies nicht als belastend werten."
    - Schriftlich hast Du das nicht?

    "Die gesamte Existenz meiner Mutter steht auf dem Spiel."
    - Welche Existenz?

    "Meine Mutter vor Einzug in diese Wohnungen in mehreren Einrichtungen. Nirgendwo hat es geklappt. Sie benötigt eine eins zu eins Betreuung. Die ist nur in einer eigenen Wohnung leistbar.
    Außerdem benötigt sie wg. Ihrer MS eine behindertengerechte Wohnung und eine Wohnung die im preislichen Rahmen vom Sozialamt übernommen wird da sie wg. Ihrer Pflegebedürtigkeit Sozialhilfeempfängerin."
    - OK.

    "Für diese Wohnung haben wir ein Wohnberechtigungsschein beantragt und auch bewilligt bekommen. Bei der Wohnberechtigungsstelle habe ich ein ärtliches Attest welche alle Erkrankungen beinhaltet hat."
    - Wohnberechtigungsstelle einer Behörde oder von der Wohnungsbaugesellschaft?

    "Ich war davon ausgegangen, dass diese Stelle der Wohnungsbaugesellschaft auch dieses weiterleitet."
    - Wohin?

    "Dies ist jedoch nicht passiert. Daher wirft mir nun die Wohnungsbaugesellschaft vor die psychische Erkrankung bewusst verheimlicht zu haben. Dies war jedoch nie meine Absicht."
    - Du bist NICHT verpflichtet, die Krankheit Deiner Mutter auch nur irgendjemandem(!) mitzuteilen.
    Nach Beantwortung meiner Fragen sehen wir weiter.

  • Schon wieder jemand, der glaubt auf den Sozialzug aufzuspringen und den eigentlichen Zweck des Forums zu verwässern.
    Es ist mühsam, wenn nicht nutzlos dieses Thema weiter zu verfolgen.
    Das kann nur vor Ort geschehen.

    Aber man sollte hier auch nicht erst Raum schaffen und manche betrachten das als Einladung zu weiteren Themen.

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