Hallo, ich möchte erst einmal alle Grüssen, denn ich bin neu hier im Forum. Ich bin 52 Jahre und alleinstehend.
Ich habe eine Wohnung angemietet - im Vertrag steht der Passus: Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen."
Ich war beim Anwalt, der mir sagte, dass die Kündigung daher nicht rechtens ist.
Gerade kam der Sohn meiner Vermieterin, der hier einziehen will und versuchte mich einzuschüchtern. Er meinte, dass diese Klausel strittig sei, und ein langer Rechtskampf vor uns stünde. Dass er mir doch anbieten würde -mit mir gemeinsam nach einer passenden Wohnung zu schauen.
Ich bin leider ein HartzIVer - ich habe gar kein Geld für den Umzug. Ausserdem bin ich es leid eine Wohnung anzumieten, zu renovieren und nach 2 Jahren eine Kündigung wegen Eigenbedarf zu bekommen. Jeder Umzug ist teuer und ich habe einfach kein Geld mehr. Das Arbeitsamt zahlt auch nicht - habe bereits abgeklärt. Wenn dann nur im selben Ort und wenn die miete nicht mehr wie 208€ kostet - ist so habe schon recherchiert.
Der Sohn meiner Vermieterin drohte mir, dass schuldhaftes Verhalten Vorläge. Ich würde den Flur nicht putzen. Wir sind drei Parteien und da ich einen Hund hatte, habe ich immer ganz alleine den Flur geputzt. Gestern habe ich ihn abgegeben - weil ich die ganzen Belastungen nicht mehr schaffe. Heute habe ich den Flur wieder geputzt - war wegen fehlendem Gassigehgang auch gar nicht draussen. Der Sohn zeigte mir die neuen Fussstapfen (nicht von mir) und ein paar verbliebene Haare meines Hundes. Ich wohne hier seit 2 Jahren und immer war alles OK - habe auch oft meiner Vermieterin geholfen. So behauptet man jetzt, ich würde den Müll nicht herausstellen, was eine glatte Lüge ist. Meine Vermieterin ist alt und deshalb habe ich das immer ganz alleine gemacht. Jetzt ist ein neuer Mieter eingezogen, der das zur Zeit macht, aber ich hole dafür die Tonne immer rein. Laut Mietvertrag sollen diese Tätigkeiten im Wechsel der Hausbewohner geschehen. Also Behauptungen, die gemein sind. Deswegen habe ich den Sohn meiner Vermieterin gebeten die Wohnung zu verlassen. Weiterhin habe ich festgestellt, dass der Strom der Aussenanlagen (Garagen die nicht zu mir gehören)Der Hausfront, des Hausflurs und des Kellers über meinen Zähler laufen. Das habe ich zur Sprache gebracht. Und habe jetzt für 2 Jahre 5 € bekommen.
Das ist wahrscheinlich alles unrelevant - ärgermich aber sehr - und irgendwie -da alleinstehend- kann ich mich gegen diese behauptungen nicht wehren. Kann diese Anschuldigungen den Passus (keine Kündigung wegen Eigenbedarf) wirklich aushebeln?
Ach ja - eine Abmahnung wegen irgendwelchem Fehlverhalten habe ich nie bekommen!
Über Eurer Wissen und Eure Meinung würde ich mich sehr freuen.
LG Petra Urbat