Mieterhöhung wg Modernisierung

  • Hallo zusammen,

    Wahrscheinlich schon vielfach diskutiert mein Thema...
    Freue mich trotzdem über hilfreiche Antworten:

    Meine Hausverwaltung sendet mir das zu unterschreibende Duldungsschreiben zu einer 33%tigen Mieterhöhung!!!
    Diese setzt sich wie folgt zusammen:
    11% Beteiligung an fassadendämmung
    11% Beteiligung an der anbringend einer aussenbalkonanlage
    Ingesamt bin ich damit immer noch innerhalb des im Umfeld gewöhnlichen Mietspiegels

    Meine Frage:
    Ist es rechtens beide modernisierungsmaßnahmen zusammen zu zählen?
    Ist es überhaupt rechtens bei modernisierungsmaßnahmen überhaupt mehr als 11% Mieterhöhung zu vérlangen?

    Ich habe ja schon ein bisschen gelesen... Form wurde eingehalten, eine besondere Schwere liegt für mich nicht vor... Trotzdem 33% !!! Find ich happig...

    Ich bedanke mich im Voraus über antworten!

  • 559 BGB Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
    (1) Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen

    Die Gesamtkosten, welche für die Sanierung der Wohnung angefallen sind dienen als Berechnungsgrundlage.
    Also Fassadendämmung und Balkon.

    Hinweis auf Grundschulwissen: Prozente kann man nie addieren! :eek:

  • Zitat

    Ist es überhaupt rechtens bei modernisierungsmaßnahmen überhaupt mehr als 11% Mieterhöhung zu vérlangen?

    Hier liegt ein Missverständnis vor.

    Der Vermieter kann 11 % der Modernisierungskosten als Mieterhöhung Umlagen.

    Das kann für Mieter u. U. mehr als 11 % der derzeitigen Kaltmiete sein.

  • Ähem... 11% + 11% machen bei mir 23,21%, nicht 33%...:confused:

    Ähem lieber Berny, wie schon geschrieben, die Umlage von 11 % der Modersierungskosten kann für einzelne Mieter durchaus mehr als eine Mieterhöhung von 33 oder mehr % bedeuten.

    Endrik

    Bitte mal den genauen Wortlaut des Mieterhöhrunverlanges oder das Schreiben einscannen und als Bild hochladen.

  • Der Vermieter kann 11 % der Modernisierungskosten als Mieterhöhung Umlagen.
    Das kann für Mieter u. U. mehr als 11 % der derzeitigen Kaltmiete sein.


    Ach ja, jetzt verstanden...:cool:

  • Ähem... 11% + 11% machen bei mir 23,21%, nicht 33%...:confused:


    Nixcht nur Sie sind konfus, sondern ich noch mehr.

    Prozente kann man nicht addieren!

    Deswegen habe ich die sogenannte "Addition" auch garnicht erst bemängelt :p

  • Um nochmal auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen:

    Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Gewerke:
    1. Fassadendämmung, ohne Zweifel eine Modernisirung.
    2. Balkonanbau. Auch dies kann eine Modernisierung sein (es gibt tatsächlich Fälle, wo dies nicht als Modernisierung durchging. aber normalerweise ist es das.)

    Man muss nicht beide Maßnahmen zusammenfassen. Man kann auch für beide Maßnahmen eine eigene Modernisierungsankündigung machen und anschließend für jede Maßnahme 11 % deren Kosten auf die Mieter umlegen.
    Grund: Für den Mieter ändert sich nichts.

    Beispiel:
    Wohnhaus mit 500 m² Wohnfläche
    Mieter Müller: Fläche 50 m²
    Nettokaltmiete: 250 EUR.
    Maßnahme A: 10.000 EUR
    Maßnahme B: 20.000 EUR

    Einzeln berechnet:
    A: 10.000 * 11% = 1.100 EUR p. a.
    1.100 EUR p. a. / 12 Monate = 91,67 EUR mtl.
    91,67 EUR / 500 m² Wohnfläche * 50 m² Fläche Mieter Müller = 9,17 EUR monatlich mehr Miete für diese Maßnahme

    B: 20.000 * 11% = 2.200 EUR p. a.
    2.200 EUR p. a. / 12 Monate = 183,33 EUR mtl.
    183,33 EUR / 500 m² Wohnfläche * 50 m² Fläche Mieter Müller = 18,33 EUR monatlich mehr Miete für diese Maßnahme

    Summe der Mieterhöhungen: 18,33 + 9,17 = 27,50 EUR monatlich Gesamt mehr zu zahlen.

    Und nun Gemeinsam veranlagt:
    Mod A + Mod B = 10.000 + 20.000 = 30.000 EUR
    B: 30.000 * 11% = 3.300 EUR p. a.
    3.300 EUR p. a. / 12 Monate = 275,00 EUR mtl.
    275,00 EUR / 500 m² Wohnfläche * 50 m² Fläche Mieter Müller = 27,50 EUR monatlich mehr Miete für beide zusammengefasste Maßnahmen.


    Der Vorteil der getrennten Veranlagung:
    Wenn eine der beiden Maßnahmen erfolreich widersprochen wird, ist nicht die gesamte Mieterhöhung für den Arsch sondern nur die eine. Also durchaus empfehlenswerte Methode, wenn da eine Maßnahme dabei ist, die evtl. nicht 100 % sicher als Modernisierung durchgeht.

  • Nixcht nur Sie sind konfus, sondern ich noch mehr.

    Prozente kann man nicht addieren!

    Deswegen habe ich die sogenannte "Addition" auch garnicht erst bemängelt :p

    Prozente kann man nicht addieren? Das habe ich aber schon oft gemacht.
    Bin ich der einzige, der so etwas kann - bin ich nicht normal?

    Vielleicht ist dein Grundschulwissen aber auch schon etwas älter. So aus der Zeit als die Prozente gerade erst entdeckt wurden und die Menschheit noch nicht genau wusste, wie die sich vermehren.

    So ein Schwachsinn und dann auch noch fett geschrieben. Prozente kann man nicht immer ohne weiteres addieren, aber grundsätzlich geht das schon.

    Zum Thema ist ja alles schon gesagt.

    Gruss
    H H

  • Vielleicht ist dein Grundschulwissen aber auch schon etwas älter. So aus der Zeit als die Prozente gerade erst entdeckt wurden und die Menschheit noch nicht genau wusste, wie die sich vermehren.

    Mag sein, das sich die Mathematik von Jahr zu Jahr mal ändert. Ich bin da nicht auf den Laufenden.

  • Ich glaube, Ihr missversteht Euch beide...

    man kann natürlich Prozente addieren, aber je nach Fragestellung wäre es falsch.
    In diesem Fall ist es nicht 11 % + 11% = 22 %, in diesem Fall ist es immer nur 11 %.
    11 % von Sanierungskosten und 11 % von Balkonanbau sind nicht 22 % sondern 11 % der Gesamtkosten.

    Um wieviel Prozent sich die Miete erhöht können wir gar nicht sagen, da der Mieter nicht gesagt hat, um wieviel EUR sich seine Miete erhöht (also wieviel EUR diese 11 % der Kosten anteilig für ihn monatlich ausmachen) und wie hoch seine alte Miete war.
    Diese 11 % entsprechen NICHT 11 % Mieterhöhung.

    Wenn der umlegbare Modernisierungsanteil 50 EUR wäre, die Kaltmiete 100 EUR beträgt, ist das eine Mieterhöhung nach § 559 um 50 %.


  • man kann natürlich Prozente addieren, aber je nach Fragestellung wäre es falsch.
    In diesem Fall ist es nicht 11 % + 11% = 22 %, in diesem Fall ist es immer nur 11 %.
    11 % von Sanierungskosten und 11 % von Balkonanbau sind nicht 22 % sondern 11 % der Gesamtkosten.

    Mein ich doch. 11 % + 11% = 22 % kann man schon addieren, führt aber zu falschen Ergebnissen, weil es Verhältnisszahlen sind.
    Gilt aber nicht für unseren Hamburger Fischkopp.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (5. Februar 2015 um 11:21)

  • Mein ich doch. 11 % + 11% = 22 % kann man schon addieren, führt aber zu falschen Ergebnissen, weil es Verhältnisszahlen sind.
    Gilt aber nicht für unseren Hamburger Fischkopp.

    Mir ging es um die Aussagen, dass es Grundschulwissen sei, dass man Prozente nie addieren kann und dass nochmal superfett behauptet wird "Prozente kann man nicht addieren".

    Wenn du dich in der Mathematik nicht auskennst, ist es nicht schlimm, du solltest aber nicht so tun als ob.

    Gruss
    H H

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