Wohnungsübergabe

  • bei mir ist wohl abzusehen, das der Vermieter auf Krieg aus ist. Siehe meine bisherigen Berichte.
    Er wird von mir verlangen, das ich die Wohnung neu tapeziere. Allerdings wohne ich erst seit 2,5 Jahren dort und der Vermieter will über kurz oder lang mir kündigen wegen Eigennutzung.
    Wie verhalte ich mich bei der Wohnungsübergabe, falls Dinge von mir verlangt werden, die nicht rechtens sind.
    Da der Vermieter mir bislang noch nie eine NK-Abrechnung vorgelegt hat, denke ich wird er mir auch die Zählerstände nicht bestätigen.
    Ist das evtl. ein Grund eine fristlose Kündigung nachzulegen ?!

  • Also Eigenbedarf anmelden ist ein Grund, allerdings gibt es auch hier klare Regeln für. Wenn der Knatsch schon vorprogrammiert ist, dann helfen immer auch eigene Zeugen bei der Übergabe und anderen Begehungen, die darüber hinaus immer immer immer mit Protokoll und Co. abgesichert werden. Die sind dann Grundlage für deine rechtlichen Schritte. Tapezierung nach 2,5 Jahren sehe ich kritisch, ist aber auch abhängig von den Klauseln im Vertrag (also die, die nicht unter gesetzl. Standards gehen).

    Noch nie eine NK spricht für Pauschale Abgeltung, müsste ebenfalls im Vertrag stehen, die Leute erhalten dann keine Nachzahlung (aber auch keine Rückerstattung, beliebtes WG-Modell).

  • Zitat

    Wie verhalte ich mich bei der Wohnungsübergabe, falls Dinge von mir verlangt werden, die nicht rechtens sind.

    Vereinbare eine Vorabnahme um festzustellen, was der Vermieter verlangt. Dann hast Du noch genug Zeit zum zu prüfen, ob das auch rechtswirksam ist.

    Zitat

    Da der Vermieter mir bislang noch nie eine NK-Abrechnung vorgelegt hat, denke ich wird er mir auch die Zählerstände nicht bestätigen.

    Pauschale? Über Heizkosten muss auf jeden Fall abgerechnet werden.

    Zitat

    Ist das evtl. ein Grund eine fristlose Kündigung nachzulegen ?!

    Weil keine Abrechnung vorgelegt wird? Nein!
    Schlag Dir das mit der fristlosen Kündigung endgültig aus dem Kopf. Das funktioniert nur wenn die Wohnung unbewohnbar ist oder das Verhältnis unzumutbar ist (der Vermieter beleidigt und schlägt dich)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also Eigenbedarf anmelden ist ein Grund, allerdings gibt es auch hier klare Regeln für.

    Also DAS ist mir neu: Wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet, darf der Mieter fristlos kündigen???
    Dafür hätte ich bitte Belege.

  • Habe immer Pauschale bezahlt. Aber bisher nie eine Abrechnung erhalten.

    Das wäre dann auch in Ordnung. Wurden im Vertrag keine Vorauszahlungen vereinbart, sondern eine Pauschale, dann muss er auch keine Betriebskostenabrechnung erstellen. Alle Kosten sind mit dieser Pauschale abgegolten.

    Zitat

    Lt. meinen Berechnungen habe ich zu viel bezahlt

    Auch wenn das hart klingt: Pech gehabt.
    Wie hast Du dir das selbst ausgerechnet? Kostenpositionen, wie Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Hausmeister, etc. sind doch aus der Ferne nicht kalkulierbar.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Pauschale und Vorauszahlung wird auch oft verwechselt oder falsch interpretiert.
    Stellen Sie den Teil Ihres Mietvertrages hier ein und dann sehen wir weiter.

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