Beiträge von BaluDerBär

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
    Also ich hab dabei an zwei Wellensittiche gedacht, die ja eindeutig unter Kleintiere fallen.
    Dass das ganze ein Wohnheim ist wäre mir neu. Das müsste ja dann auch irgendwo stehen oder?
    Im Mietvertrag ist nur die Rede von durch die Stadt gefördertem Wohnraum, wo man eben nur mit Wohnberechtigungsschein (oder wie sich das nennt :D) leben darf und das ganze nennt sich auch nicht Wohnheim, sondern einfach Apartment-Haus. Hier wohnt alles von Student bis Rentner.
    Aber ich werde mich mal erkundigen, ob das als Wohnheim betrachtet wird.

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich meines Mietvertrages. Ich wohne in einem vollmöblierten 1-Zimmer-Apartment und die Wohnungen (alles 1- und 2-Zimmer-Apartments) sind von der Stadt gefördert.
    In meinem Mietvertrag steht nun, dass die Haustierhaltung jeglicher Art ausnahmslos verboten ist. Im Internet bin ich aber darauf gestoßen, dass solche Klauseln in Mietverträgen unwirksam sind und die Kleintierhaltung immer erlaubt ist.
    Jetzt wollte ich einmal nachfragen, ob der Vermieter mir wirklich verbieten kann mir ein Kleintier zuzulegen und diese Klausel doch gültig ist, wie das ja z.B. in Studentenwohnheimen der Fall ist oder ob ich mir bedenkenlos ein Haustier anschaffen darf.

    Liebe Grüße

    BaluDerBär

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