Mietvertrag nichtig?

  • Hi,

    meine Freundin steckt in einem unbefristetem Mietvertrag und will diese Kündigen. Der Vertrag hat eine befristung drin wo sie in einer gewissen Zeit nicht kündigen kann und an die Wohnung gebunden ist (wird in Punkt 4 näher erläutert). Der Mietvertrag kommt mir aller dings sehr lückenhaft vor und könnte deswegen nichtig sein?

    1. Im Vertrag steht nicht ihr Vor und Nachname

    Da steht direkt: Mietvertrag zwischen
    Vermieter: Name; Anschrift usw ist ausgefüllt
    und
    Mieter: Name, Anschrift usw wurde nicht ausgefüllt

    2. Beginn des Mietvertrages ist nicht angegeben

    3. Der Vermieter gibt den 3. Wohnungsschlüssel nicht herraus. Der Vermieter war auch 2 mal schon in der Wohnung ohne das meine Freundin dort war.
    Sie hatte bei ihm Telefonisch gemeldet das Wasser in der Toilette und in der Badewanne aus dem Abfluss hochkam und nicht mehr abgeflossen ist.
    Später am Tag bekam sie eine SMS vom Vermieter mit der Nachricht: Das wieder alles funktioniert und das sie bei sich im Bad durch wischen soll. Weil es durch bereinigungen des Rohres dreckig geworden ist. Der verursacher der Verstopfung hat er ihr dann auch vor die Wohnungstür gelegt.
    Für mich ein klarer Beweis das er in der Wohnung war.

    Für das 2. mal haben wir leider keinen Beweis

    4. Die Mietdauer ist auf "24" geregelt. In welcher Einheit(Tage, Wochen, Monate) sie gilt steht nicht im Vertrag. Im Kleingedruckten steht nur drin das sie max. 4 Jahre gehen darf.
    Wie lange ist sie nun gebunden ? Gelten dann nur die 3 Monatige Kündigungsfrist ?

    5. Der Vermieter hat aus einer Wohnung zwei gemacht. In die eine ist meine Freundin gezogen und die andere wird noch renoviert.
    Ihr Strom und Wasserzähler befinden sich in der anderen Wohnung die noch renoviert wird. Sie hat keine Kostenkontrolle über Wasser und Strom, darüber kümmert sich der Vermieter und verlangt laut vertrag 50 € für die Strompauschale. Wir nehmen an bzw gehen sehr stark von aus das die Elektrogeräte für die Renovierung in der anderen Wohnung über ihr laufen.

  • Zitat

    Für mich ein klarer Beweis das er in der Wohnung war.


    Das klingt nach Gefahr im Verzug und da kann der Vermieter die Wohnung betreten!

    Zitat

    Für das 2. mal haben wir leider keinen Beweis


    Dann vergiss es.

    Zitat

    und verlangt laut vertrag 50 € für die Strompauschale.


    Dann spielt es doch keine Rolle, wieviele Geräte angeschlossen sind.

  • Ich sehe das so, dass Deine Freundin einen mündlichen MV hat. Diesen kann sie schriftlich(!) zum nächstmöglichen Termin kündigen, das wäre jetzt noch zum 30.04.2015.

  • Das klingt nach Gefahr im Verzug und da kann der Vermieter die Wohnung betreten!


    Ich glaube nicht das das ein verstopftes Rohr als "Gefahr in Verzug" geltet.
    Wenn ja wieso?

    Ich sehe das so, dass Deine Freundin einen mündlichen MV hat. Diesen kann sie schriftlich(!) zum nächstmöglichen Termin kündigen, das wäre jetzt noch zum 30.04.2015.

    Also der Vertrag ist schriftlich, hab ihn ja schwarz auf weiß vor mir zu liegen.
    Dort steht geschrieben das sie "24" (keine wochen oder Monate angegeben) an die Wohnung gebunden ist.

  • der Vertrag ist schriftlich, hab ihn ja schwarz auf weiß vor mir zu liegen.
    Dort steht geschrieben das sie "24" (keine wochen oder Monate angegeben) an die Wohnung gebunden ist.


    WER ist "sie"?

  • in wiefern ist meine Freundin keine Vertragspartnerin ?
    Wie meinst du das? Kannst du das näher erläutern bitte ?


    Noch mal, zum Mitmeisseln: Sie besitzt ein Papier, genannt Mietvertrag, zwischen einem namentlich genannten Vermieter und Unbekannt.
    Da sie aber dort wohnt und Miete zahlt, hat sie einen mündlichen MV, Grundlage ist also ihr konkludentes Handeln. Es gilt das BGB.

  • in wiefern ist meine Freundin keine Vertragspartnerin ?
    Wie meinst du das? Kannst du das näher erläutern bitte ?

    Was Berny meint ist, da ja im schriftlichen Mietvertrag statt dem Namen deiner Freundin gar nichts steht, ist dieser nicht gültig geschlossen. Weil sich der Vermieter und deine Freundin aber über die Miete der Wohnung einig geworden sind, ist daher stattdessen ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Das ist für deine Freundin grundsätzlich eher besser, da die ganzen Einschränkungen aus dem (unvollständig ausgefüllten) schriftlichen Mietvertrag nicht gelten sondern stattdessen die gesetzlichen Regelungen. Daher kann sie auch noch bis 4. Februar zum 30.04. kündigen. Dies muss aber unbedingt schriftlich erfolgen und dem Vermieter beweissicher zugestellt werden (z.B. mit Zeuge persönlich, oder mit Zeuge in den Briefkasten oder Einwurfeinschreiben - von Zeugen jeweils den Inhalt des Schreibens bezeugen lassen - Kopie anfertigen).

  • Ah sehr gut danke, hatte mir das beinahe schon so gedacht.

    Muss ich bei der Kündigung was wichtiges beachten? Weil aus den besonderen Umständen vom schriftlichen ein mündlicher Vertrag geworden ist ?

    Kann ich parallel zur Kündigung noch eine Mietminderung beantragen beim Vermieter?
    Weil der Flur ist eine reine Baustelle und die zustände sind schon extrem.
    (ein großes Gerüst steht im flur, überall liegen Baumateriealien, Werkzeuge und Bauschutt rum, dazu fällt noch die Farbe von den Wänden, die Wände sind dazu noch mit Grafitti beschmiert. Durch die Decke tritt Feuchtigkeit und Kälte in den Flur ein, in dem Fußboden im flur sind Teilweise größere Löcher drin)

    dazu kommt noch das die Wohnung einen extremen lack geruch hat (Holzdielen wurde bevor sie einzog lackiert). Selbst nach wochendlanges dauerhaftes lüften ist der Geruch nicht verschwunden, selbst wenn ich nur kurz dort war, stinkten meine Sachen nach Lack, den man auch in der Nase und im Mund gespürt hat.
    Eine Feuchte stelle, die auf das undichte Dach zurück zuführen ist hatten wir in der Wohnung auch entdeckt. Mich würde es nicht wundern wenn es dort hinter den Wänden schon Schimmel geben würde

    Ich kann ja morgen mal Fotos machen und euch den Zustand zeigen

    3 Mal editiert, zuletzt von BoNeee (2. Februar 2015 um 02:31)


  • Muss ich bei der Kündigung was wichtiges beachten?

    Ja, sie muß form- und fristgerecht erfolgen.

    Formgerecht = schriftlich + Originalunterschrift.

    Fristgerecht = spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats.

    Eine Mietminderung beantragt man nicht, die nimmt man vor.

    Baulärm und -schmutz können durchaus zu einer Minderung der Miete berechtigen. Genaueres sagt Dir gern ein Fachanwalt für Mietrecht.

    Achtung aber wenn diese Baumaßnahmen eine energetische Sanierung sind, dann ist in den ersten 3 Monaten eine Mietminderung unzulässig.

  • Die Kündigung hab ich fertig und wird heute noch bei ihm eintreffen.

    Kann ich denn die Miete sofort mindern oder muss ich den Vermieter eine frist setzen um den Schaden zu beheben?

    Der Flur wird komplett Saniert und ist daher sehr schmutzig und in einem katastrophalen Zustand, überall liegen Bauschutt und Baumaterialien rum, sogar im Innenhof. 30% Minderung
    Wird ein Treppenhaus als Baustelle genutzt, wirken sich Lärm, Schmutz und Erscheinungsbild negativ auf den Wohnwert aus. Da der Vermieter die Renovierung bei Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich zugesagt hat, gab es ci. 30 % Mietminderung. (Landgericht Osnabrück WuM 1986, 93).

    Die Nasse Wand kommt vom Dach da das nicht dicht ist. 5%
    Hier hab ich nichts Übereinstimmendes gefunden. Durch die Feuchtigkeit hat sich aber schon ein etwas dunkler permanent auftretender Fleck gebildet. Hier würde ich 5% beantragen

    Meine Freundin hat in der Wohnung einen Durchlauferhitzer, der Tank reicht nicht aus um Warm baden bzw Warm duschen zu können. 5% Minderung
    Kann nicht störungsfrei warm geduscht werden, so handelt es sich dabei um einen Mangel der Mietsache, der eine Mietminderung von 5 % rechtfertigt..
    Mangel: Es kann nicht störungsfrei warm geduscht werden.

  • Zitat

    Kann ich denn die Miete sofort mindern oder muss ich den Vermieter eine frist setzen um den Schaden zu beheben?

    Beides! Mangel mitteilen, Frist zur Beseitigung setzen und gleichzeitig Mietminderung bis Behebung der Mängel geltend machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • BoNeee,

    ich habe den Eindruck, dass Du gerne glänzt.

    "Die Kündigung hab ich fertig und wird heute noch bei ihm eintreffen."
    - Nicht Du, sondern Deine Freundin.

    "Kann ich denn die Miete sofort mindern oder muss ich den Vermieter eine frist setzen um den Schaden zu beheben?"
    - Nicht Du, sondern Deine Freundin. Ausserdem habe ich den starken Eindruck, dass Mietminderung bei Euch sehr hoch angesiedelt ist. Grundsätzlich sind Mängel hinzunehmen, wenn sie bei Mietbeginn bereits vorhanden waren, siehe § 536 BGB.

    "Der Flur wird komplett Saniert und ist daher sehr schmutzig und in einem katastrophalen Zustand, überall liegen Bauschutt und Baumaterialien rum, sogar im Innenhof. 30% Minderung
    Wird ein Treppenhaus als Baustelle genutzt, wirken sich Lärm, Schmutz und Erscheinungsbild negativ auf den Wohnwert aus. Da der Vermieter die Renovierung bei Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich zugesagt hat, gab es ci. 30 % Mietminderung. (Landgericht Osnabrück WuM 1986, 93).
    Die Nasse Wand kommt vom Dach da das nicht dicht ist. 5%
    Hier hab ich nichts Übereinstimmendes gefunden. Durch die Feuchtigkeit hat sich aber schon ein etwas dunkler permanent auftretender Fleck gebildet. Hier würde ich 5% beantragen
    Meine Freundin hat in der Wohnung einen Durchlauferhitzer, der Tank reicht nicht aus um Warm baden bzw Warm duschen zu können. 5% Minderung
    [I]Kann nicht störungsfrei warm geduscht werden, so handelt es sich dabei um einen Mangel der Mietsache, der eine Mietminderung von 5 % rechtfertigt..
    Mangel: Es kann nicht störungsfrei warm geduscht werden."
    - Du hast wohl nicht beachtet, was bereits geschrieben wurde: Mietminderung wird nicht beantragt (ist der VM etwa eine Behörde?), sondern vorgenommen. Ausserdem wäre ich da sehr vorsichtig, ein Prozess kann mit Gutachtern usw. leicht in die Tausende gehen.

  • Ich hab die Kündigung geschrieben, meine Freundin muss bloss noch unterschreiben.

    Oke dann fällt das Treppenhaus weg, weil das schon bei ihrem Einzug renoviert wurde und keine frist bis zur Beendigung der arbeiten gelegt wurde.

    Die Nasse Wand und der Mangel beim Durchlauferhitzer wurde aber erst vor kurzem festgestellt.

    Ich hatte ja ganz zum Anfang erzählt das der Vermieter ohne einen Termin zu vereinbaren die Wohnung betreten hat.
    Laut: (Landgericht Berlin, Az. 64 S 305/98) ist dies ein Grund zur fristlosen Kündigung.


  • Ich hatte ja ganz zum Anfang erzählt das der Vermieter ohne einen Termin zu vereinbaren die Wohnung betreten hat.
    Laut: (Landgericht Berlin, Az. 64 S 305/98) ist dies ein Grund zur fristlosen Kündigung.

    Kann sein, muss aber nicht. Diese Gerichtsurteile sind ja immer Einzelfallentscheidungen.

    Was ein Richter in Berlin entschieden hat, muss ein Richter in deiner Stadt nicht genauso entscheiden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Am besten ich geh mit meiner Freundin und den ganzen gesammleten Unterlagen zum Anwalt um das ganze mal Prüfen zulassen.
    Der wird mir ja dann sagen welche Kündigung hier angemessen ist.

    Wenn interesse besteht, kann ich euch ja mitteilen wie es ausgegangen ist.

    Vielen Dank erst mal !


  • Wenn interesse besteht, kann ich euch ja mitteilen wie es ausgegangen ist.


    Ja gern!

    Aber geht bitte nur zu einem Fachanwalt für Mietrecht und nicht zu einem "Wald-und Wiesenanwalt"

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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