Beiträge von BoNeee

    Sie wohnt seit einem Monat dort drin und will schon wieder raus? Das ging ja fix.

    Wie Frauen halt so sind, ändern ihre Meinungen schnell wieder :D

    Ich werde euch hier auf den laufenden halten


    Sag mal habt ihr auch Probleme hier mit der Website ?
    auf Seite 1 bin ich eingeloggt und auf der 4 Seite nicht mehr. Klicke ich zurück bin ich wieder eingeloggt.

    Mieterin ist meine Freundin. Aber sie ist nicht benannt worden, dadurch das sie eingezogen ist und miete gezahlt hat ist daraus ein Vertrag geworden


    Gut dann reiche ich die Kündigung mit der 3 Monatigen frist und gleichzeitig werde ich für den Schlüssel eine frist von 2 Tagen beim ihm einreichen.
    Und dann bin ich gespannt was passieren wird.

    Also würdet ihr von der fristlosen Kündigung abraten und gegen die klausel "24" vorgehen ?

    Was würdet ihr denn machen ? Würdet ihr ein Verfahren riskieren zwecks der ungültigen klausel?

    Sind Fristen frei wählbar? Der von der Vzentrale meinte das immer mindestens 14 Tage zugeben sind

    Ich war heute mit meiner Freundin beim Verbraucherschutz gewesen.
    Sie beraten bloss und haben uns auch geraten einen richtigen Anwalt hin zu zuziehen.

    Aber er meinte, Vertrag ist gültig weil sie dort eingezogen ist und nachweißlich Miete gezahlt hat.
    Aber was nicht gültig ist ist die Klause mit der Verbindlichkeit von "24" wo sie an die Wohnung gebunden ist.
    Da hingegen würde die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gelten. Da gegen könnte er Einspruch einlegen und dann würde das Gericht Entscheiden für was die 24 steht.

    Aber als er die Wohnung ohne unsere erlaubnis betreten hat wäre das Hausfriedensbruch.
    In der Nacht haben wir das festgestellt und am nächsten morgen hat er es sich angeguckt und meinte er kümmert sich später drum. Also es ging keine Gefahr aus das ein viel größerer Schaden draus enstehen wird.
    Hätte er keinen Schlüssel hätte er die Tür aufbrechen müssen um eine verstopfe Toilette zu bereinigen, ich glaube das würde niemanden tun. Und wie gesagt niemand hat zugestimmt das der Vermieter ohne uns die Wohnung betreten darf.

    Sie Wohnt jetzt ca. einen Monat dort, in dem Monat haben wir ihnen 2 mal mündlich aufgefordert den Schlüssel raus zu geben.
    Jedenfalls werd ich jetzt ein schreiben aufsetzen wo wir eine Frist setzen das er innerhalb von 2 Wochen den schlüssel raus zugeben hat, wenn nicht dann werden wir das Schloss auf seine kosten auswechseln lassen.

    1200 € sind 1200 €, ich glaube dadrauf würde keiner von uns verzichten wollen.

    Auf der Seite vom Verbraucherschutz steht das sie auch im Mietrecht beraten. Naja wenn ich merke das dabei nichts raus kommt, kann ich ja immer noch zum Fachanwalt für Mietrecht gehen.

    Oder...? Da halte ich mich mal geschlossen. Ausserdem solltet Ihr bedenken: In drei Monaten ist das Mietverhältnis sowieso beendet - oder "braucht" Ihr das, in der Scheixxe herumzurühren? Dann würde es evtl. erst richtig anfangen zu stinken bzw. evtl. finaziell weh tun...:mad:


    Nein das tun wir nicht, aber 3 Monatsmieten entsprechen ca 1200 € und wenn wir fristlos raus kommen. Da es diesen Vorfall gab wäre das natürlich am besten. Ich denke aber dass das ohne Gerichtsverfahren nicht so passieren wird

    Das klappt aber nur, wenn man sofort nach dem Vorfall auszieht und nicht, wann es euch passt. Und noch einmal von mir. Wenn eine Mieterin eine verstopfte Abflussleitung meldet und der Vermieter reagiert sofort und beseitigt diese, wirst du mit dem Argument "Hausfriedensbruch" sehr schlechte Karten haben. Also vergiss es.

    Laut dem Gerichtsurteil besteht eine Frist von 6 Wochen um das zu anklage zu bringen. Geschehen ist es letzte Woche Donnerstag.

    Nochmal: Meine Freundin hat es gemeldet worauf hin er gesagt hat er kümmert sich drum. Es wurde ihm nicht Erlaubt die Wohnung ohne ihrer Answendheit zu betreten und es wurde auch kein Termin vereinbart.
    Demnach ist das Hausfriedensbruch

    Berliner Landgericht (Aktenzeichen: 64 S 305/98). Im verhandelten Fall hatte der Vermieter die Wohnung mit einem Handwerker betreten, um eine Reparatur ausführen zu lassen. Daran ändert auch eine gute Absicht nichts.
    Ohne konkreten Anlass hat der Vermieter keinen Anspruch auf Zutritt zur Mietwohnung.

    Am besten ich geh mit meiner Freundin und den ganzen gesammleten Unterlagen zum Anwalt um das ganze mal Prüfen zulassen.
    Der wird mir ja dann sagen welche Kündigung hier angemessen ist.

    Wenn interesse besteht, kann ich euch ja mitteilen wie es ausgegangen ist.

    Vielen Dank erst mal !

    Ich hab die Kündigung geschrieben, meine Freundin muss bloss noch unterschreiben.

    Oke dann fällt das Treppenhaus weg, weil das schon bei ihrem Einzug renoviert wurde und keine frist bis zur Beendigung der arbeiten gelegt wurde.

    Die Nasse Wand und der Mangel beim Durchlauferhitzer wurde aber erst vor kurzem festgestellt.

    Ich hatte ja ganz zum Anfang erzählt das der Vermieter ohne einen Termin zu vereinbaren die Wohnung betreten hat.
    Laut: (Landgericht Berlin, Az. 64 S 305/98) ist dies ein Grund zur fristlosen Kündigung.

    Die Kündigung hab ich fertig und wird heute noch bei ihm eintreffen.

    Kann ich denn die Miete sofort mindern oder muss ich den Vermieter eine frist setzen um den Schaden zu beheben?

    Der Flur wird komplett Saniert und ist daher sehr schmutzig und in einem katastrophalen Zustand, überall liegen Bauschutt und Baumaterialien rum, sogar im Innenhof. 30% Minderung
    Wird ein Treppenhaus als Baustelle genutzt, wirken sich Lärm, Schmutz und Erscheinungsbild negativ auf den Wohnwert aus. Da der Vermieter die Renovierung bei Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich zugesagt hat, gab es ci. 30 % Mietminderung. (Landgericht Osnabrück WuM 1986, 93).

    Die Nasse Wand kommt vom Dach da das nicht dicht ist. 5%
    Hier hab ich nichts Übereinstimmendes gefunden. Durch die Feuchtigkeit hat sich aber schon ein etwas dunkler permanent auftretender Fleck gebildet. Hier würde ich 5% beantragen

    Meine Freundin hat in der Wohnung einen Durchlauferhitzer, der Tank reicht nicht aus um Warm baden bzw Warm duschen zu können. 5% Minderung
    Kann nicht störungsfrei warm geduscht werden, so handelt es sich dabei um einen Mangel der Mietsache, der eine Mietminderung von 5 % rechtfertigt..
    Mangel: Es kann nicht störungsfrei warm geduscht werden.

    Ah sehr gut danke, hatte mir das beinahe schon so gedacht.

    Muss ich bei der Kündigung was wichtiges beachten? Weil aus den besonderen Umständen vom schriftlichen ein mündlicher Vertrag geworden ist ?

    Kann ich parallel zur Kündigung noch eine Mietminderung beantragen beim Vermieter?
    Weil der Flur ist eine reine Baustelle und die zustände sind schon extrem.
    (ein großes Gerüst steht im flur, überall liegen Baumateriealien, Werkzeuge und Bauschutt rum, dazu fällt noch die Farbe von den Wänden, die Wände sind dazu noch mit Grafitti beschmiert. Durch die Decke tritt Feuchtigkeit und Kälte in den Flur ein, in dem Fußboden im flur sind Teilweise größere Löcher drin)

    dazu kommt noch das die Wohnung einen extremen lack geruch hat (Holzdielen wurde bevor sie einzog lackiert). Selbst nach wochendlanges dauerhaftes lüften ist der Geruch nicht verschwunden, selbst wenn ich nur kurz dort war, stinkten meine Sachen nach Lack, den man auch in der Nase und im Mund gespürt hat.
    Eine Feuchte stelle, die auf das undichte Dach zurück zuführen ist hatten wir in der Wohnung auch entdeckt. Mich würde es nicht wundern wenn es dort hinter den Wänden schon Schimmel geben würde

    Ich kann ja morgen mal Fotos machen und euch den Zustand zeigen

    Das klingt nach Gefahr im Verzug und da kann der Vermieter die Wohnung betreten!


    Ich glaube nicht das das ein verstopftes Rohr als "Gefahr in Verzug" geltet.
    Wenn ja wieso?

    Ich sehe das so, dass Deine Freundin einen mündlichen MV hat. Diesen kann sie schriftlich(!) zum nächstmöglichen Termin kündigen, das wäre jetzt noch zum 30.04.2015.

    Also der Vertrag ist schriftlich, hab ihn ja schwarz auf weiß vor mir zu liegen.
    Dort steht geschrieben das sie "24" (keine wochen oder Monate angegeben) an die Wohnung gebunden ist.

    Hi,

    meine Freundin steckt in einem unbefristetem Mietvertrag und will diese Kündigen. Der Vertrag hat eine befristung drin wo sie in einer gewissen Zeit nicht kündigen kann und an die Wohnung gebunden ist (wird in Punkt 4 näher erläutert). Der Mietvertrag kommt mir aller dings sehr lückenhaft vor und könnte deswegen nichtig sein?

    1. Im Vertrag steht nicht ihr Vor und Nachname

    Da steht direkt: Mietvertrag zwischen
    Vermieter: Name; Anschrift usw ist ausgefüllt
    und
    Mieter: Name, Anschrift usw wurde nicht ausgefüllt

    2. Beginn des Mietvertrages ist nicht angegeben

    3. Der Vermieter gibt den 3. Wohnungsschlüssel nicht herraus. Der Vermieter war auch 2 mal schon in der Wohnung ohne das meine Freundin dort war.
    Sie hatte bei ihm Telefonisch gemeldet das Wasser in der Toilette und in der Badewanne aus dem Abfluss hochkam und nicht mehr abgeflossen ist.
    Später am Tag bekam sie eine SMS vom Vermieter mit der Nachricht: Das wieder alles funktioniert und das sie bei sich im Bad durch wischen soll. Weil es durch bereinigungen des Rohres dreckig geworden ist. Der verursacher der Verstopfung hat er ihr dann auch vor die Wohnungstür gelegt.
    Für mich ein klarer Beweis das er in der Wohnung war.

    Für das 2. mal haben wir leider keinen Beweis

    4. Die Mietdauer ist auf "24" geregelt. In welcher Einheit(Tage, Wochen, Monate) sie gilt steht nicht im Vertrag. Im Kleingedruckten steht nur drin das sie max. 4 Jahre gehen darf.
    Wie lange ist sie nun gebunden ? Gelten dann nur die 3 Monatige Kündigungsfrist ?

    5. Der Vermieter hat aus einer Wohnung zwei gemacht. In die eine ist meine Freundin gezogen und die andere wird noch renoviert.
    Ihr Strom und Wasserzähler befinden sich in der anderen Wohnung die noch renoviert wird. Sie hat keine Kostenkontrolle über Wasser und Strom, darüber kümmert sich der Vermieter und verlangt laut vertrag 50 € für die Strompauschale. Wir nehmen an bzw gehen sehr stark von aus das die Elektrogeräte für die Renovierung in der anderen Wohnung über ihr laufen.

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