Doppelte Gebäudeversicherung und Warmwasserkosten-Frage

  • Hallo zusammen,
    ich habe für letztes Jahr eine Nebenkosten-Jahresabrechnung bekommen von meinem ex vermieter und habe da ein paar fragen.
    Zum einen hat er eine doppelte Wohngebäudeversicherung. Eine für Brandschäden und Sturm und so, und noch eine nur für Leitungswasserschäden. Die für Brandschäden etc. kostet mich ca 184€ im Jahr und die für Leitungswasser nochmal um die 200€.
    Ist der Vermieter nicht zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet? So wie ich es kenne, sagt man einfach bei der Versicherung bescheid, dass man eine Zusatzleistung will und zahlt dann vllt 20% mehr, je nach dem. Stattdessen hat er eine zweite nur für Leitungswasser, ist das rechtens?

    Für die Warmwasseraufbereitung möchte er für ca 20m3 Warmwasser 346€. Was mir auch sehr hoch vorkommt.

    Auf meine Nachfrage hin, hat er mir erzählt, er hat das mit einem schlüssel 70:30 umgelegt. Leider werde ich daraus nicht schlau.
    Kaltwasser war übrigens 25m3 und Waschmaschine im Keller 5m3, falls das wichtig ist.
    Es handelt sich um eine 75 m2 Wohnung.

    Wäre Nett, wenn mir jemand helfen könnte. Vielleicht sind meine Sorgen auch unbegründet, aber der Vermieter hat sich jetzt schon 3 mal verrechnet bei dieser Abrechnung, dadurch bin ich sehr skeptisch geworden.
    Danke schonmal.

  • Rico:

    "... hat er eine doppelte Wohngebäudeversicherung. Eine für Brandschäden und Sturm und so, und noch eine nur für Leitungswasserschäden."
    - Ich kann keine doppelten Risiken erkennen.

    "Die für Brandschäden etc. kostet mich ca 184€ im Jahr und die für Leitungswasser nochmal um die 200€. Ist der Vermieter nicht zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet?"
    - Yes, he is.

    "So wie ich es kenne, sagt man einfach bei der Versicherung bescheid, dass man eine Zusatzleistung will und zahlt dann vllt 20% mehr, je nach dem. Stattdessen hat er eine zweite nur für Leitungswasser, ist das rechtens?"
    - Mit Bescheidsagen ist es wohl nichts. Lass' Dir vom VM die Originalbelege zeigen; das steht Dir zu.

    "Für die Warmwasseraufbereitung möchte er für ca 20m3 Warmwasser 346€. Was mir auch sehr hoch vorkommt."
    - Gibt es (k)eine schriftliche nachvollziehbare Berechnung?

    "Auf meine Nachfrage hin, hat er mir erzählt, er hat das mit einem schlüssel 70:30 umgelegt."
    - Das ist wohl korrekt, also: 70% der Gesamtkosten werden nach Verbrauch, 30% nach anteiliger Mietfläche berechnet.

    "Kaltwasser war übrigens 25m3 und Waschmaschine im Keller 5m3, falls das wichtig ist. Es handelt sich um eine 75 m2 Wohnung."
    - Das sind nachvollziehbare durchschnittliche Jahresverbräuche.

  • Die Gebäudeversicherung ist nicht doppelt. Der Vermieter hat nur die Risiken gesondert versichert.

    Es ist nicht unrechtens die Risiken gesondert zu versichern.

    20 € pro m² für Warmwasseraufbereitung ist heftig.

    Der Kaltwasserverbrauch ist im üblichen Durchschnitt. Es muß aber noch einen Warmwasserzähler geben. Der Verbrauch ist dem Kaltwasserverbrauch zuzurechnen.

    Zitat

    Auf meine Nachfrage hin, hat er mir erzählt, er hat das mit einem schlüssel 70:30 umgelegt.

    Erzählen genügt nicht, er muß eine korrekte Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung vorlegen.

    Die Umlage 30 % nach der Wohnfläche und 70 % nach Verbrauch ist aber korrekt.

    Vorgehensweise:

    Als erstes Einsicht beim Vermieter in die Originalbelege die der Abrechnung zu Grunde liegen verlangen.

    Bringt das keine Klarheit, die Abrechnung fachlich prüfen lassen.

    Du kannst sie auch einscannen und als Bild hochladen. Dann kann man schon mal drüber schauen.

    Namen und Adressen unkenntlich machen.

  • Ja ok, Also doppelt ist die Versicherung nicht, das ist klar. Aber es ist doch unwirtschaftlich zwei Versicherungen zu haben, anstatt mit einer gleich alle Risiken abzudecken.
    Einen Fehler habe ich noch: die Geb.Versicherung für Brandschäden etc. kostet mich selber 92€. Es handelt sich um ein 2 Familienhaus. Die für Leitungswassr aber ca. 200€.

    Zu der Warmwassergeschichte: Es sind doch jeweils für Warmwasser und Kaltwasser Zähler vorhanden. Wieso muss da irgendwas nach Wohnfläche und so berechnet werden? Wenn es keinen Warmwasserzähler gibt, ist das ja verständlich.

    Ich versuche mal die Abrechnung einzuscannen. Hab jetzt auch nicht mehr viel Zeit, wegen meinen ständigen Nachfragen bei ihm, will er zum Anwalt gehen, wenn am Dienstag kein Geld auf seinem Konto ist, obwohl auf der Abrechnung noch nichtmal ein Zahlungsziel angegeben ist, naja.

  • Rico:

    "Aber es ist doch unwirtschaftlich zwei Versicherungen zu haben, anstatt mit einer gleich alle Risiken abzudecken."
    - Nein, ist es nicht unbedingt. Es ist nämlich "Geheimnis" von Versicherungen, mischzukalkulieren um dem Kunden den Eindruck zu erwecken, dass sie besonders preiswert ist. Lass' Dir die Unterlagen zeigen.

    "Einen Fehler habe ich noch: die Geb.Versicherung für Brandschäden etc. kostet mich selber 92€. Es handelt sich um ein 2 Familienhaus. Die für Leitungswassr aber ca. 200€."
    - Du hast da keinen Fehler, sondern eine Frage... Nochmal: Lass' Dir die Unterlagen zeigen UND natürlich den Berechnungsweg erklären, falls aus der BK-Abr. nicht klar ersichtlich.

    "Zu der Warmwassergeschichte: Es sind doch jeweils für Warmwasser und Kaltwasser Zähler vorhanden. Wieso muss da irgendwas nach Wohnfläche und so berechnet werden?"
    - Wie bereits erwähnt: Die WW-Aufbereitung.

    "Wenn es keinen Warmwasserzähler gibt, ist das ja verständlich."
    -Nää, eben nicht...

    "Ich versuche mal die Abrechnung einzuscannen."
    - Tu' das.

    "wegen meinen ständigen Nachfragen bei ihm, will er zum Anwalt gehen,"
    - Etwas frische Luft würde ihm gut tun.

    "wenn am Dienstag kein Geld auf seinem Konto ist, obwohl auf der Abrechnung noch nichtmal ein Zahlungsziel angegeben ist, naja."
    - Von wann ist die Abrechnung?

  • Der Fehler bezieht sich darauf, dass ich hier einen falschen Betrag angegeben hab. Hatte in meinem ersten Post angegeben ich würde 184€ zahlen, aber ich zahle nur 92€, also nur die Hälfte da ja 2 Mietparteien.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Hier mal die Abrechnung. Ich zahle übrigens "nur" 523€ nach. Da er sich da schon 2 mal verrechnet hat, und zb statt 1200€ Vorauszahlung nur 1100€ Vorauszahlung angegeben hat.
    Ich bin übrigens am 15.12.14 dort ausgezogen.

  • Der Fehler bezieht sich darauf, dass ich hier einen falschen Betrag angegeben hab. Hatte in meinem ersten Post angegeben ich würde 184€ zahlen, aber ich zahle nur 92€, also nur die Hälfte da ja 2 Mietparteien.

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    Hier mal die Abrechnung. Ich zahle übrigens "nur" 523€ nach. Da er sich da schon 2 mal verrechnet hat, und zb statt 1200€ Vorauszahlung nur 1100€ Vorauszahlung angegeben hat.
    Ich bin übrigens am 15.12.14 dort ausgezogen.

    Wie jetzt, der Vermieter kann im Dezember 2014 schon die Abrechnung für 2014 machen? Sehr merkwürdig.

    Was ich so auf den ersten Blick sehe:

    Wasser wird lediglich der Verbrauch und Dein Betrag angegeben, keine Gesamtkosten.

    Außerdem fehlt die Gesamtwohnfläche und der Umlageschlüssel.

    Versicherungen, Schornsteinfeger und Heizungswartung werden einfach durch 2 geteilt, sprich nach Wohneinheit abgerechnet. Ist das vertraglich so vereinbart?

    Bei Heizung steht MWH, dann ist es wohl Fernwärme?

    Und, wie schon schrieb, die Abrechnung der Heiz- und WW-Kosten ist ziemlich abenteuerlich.

    Aus meiner Sicht ist die Abrechnung schon allein formell falsch.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (1. Februar 2015 um 14:26)

  • Hier mal die Abrechnung. Ich zahle übrigens "nur" 523€ nach.


    Richtig. Und bei der Hausversicherung hat er Dich um 10Ct. betuppt.
    Und überhaupt: Ist die 50/50 Aufteilung so korrekt, also im MV aufgeführt?

  • Er macht die Abrechnung für 2014 weil wir doch Mitte Dezember schon raus sind.


    Was das mit dem Heizöl ist, weiß ich auch nicht. Er hat ja die ganze Abrechnung gemacht. Ich denke das ist halt das Öl für die Heizung was verbraucht wurde.
    Ich blick die Abrechnung von vorne bis hinten nicht und bin da sowieso kein Experte.

    Im Mietvertrag hab ich nie was von Aufteilung gelesen, also das mit den 70/30 was er da behauotet hat. Er sagt aber es gab beim Mietvertrag ein Zusatzblatt dazu, wo alles aufgelistet war wie alles berechnet wird. Daran kann ich mich aber nicht erinnern, vielleicht habe ich das Blatt auch verloren, auf jeden Fall habe ich es nicht.
    In dem Vertrag den ich habe steht nicht von Umlage oder Verteilung, nur welche Posten generell zu Zahlen sind. Also Heizung, Müll, Grundsteuer etc. Da ist einfach nur so ne Auflistung.

    Was soll ich jetzt machen? Ich will es nicht auf einen Prozess ankommen lassen, und mit dem Vermieter kann man nicht reden, er hält uns sowieso für dumm und macht mit uns was er will, deswegen sind wir ja dann auch raus.

  • Rico:

    "Er macht die Abrechnung für 2014 weil wir doch Mitte Dezember schon raus sind."
    - Das MVerh endete am 31.12.?

    "Was das mit dem Heizöl ist, weiß ich auch nicht. Er hat ja die ganze Abrechnung gemacht. Ich denke das ist halt das Öl für die Heizung was verbraucht wurde."
    - Ja, ebenso für die WWAufbereitung.

    "Im Mietvertrag hab ich nie was von Aufteilung gelesen, also das mit den 70/30 was er da behauotet hat."
    - Achtung: 50/50 Aufteilung der Kosten ist etwas anderes als Berechnung der Heizkosten: 30% nach anteiliger Mietfläche, 70% nach Verbrauch.

    "Er sagt aber es gab beim Mietvertrag ein Zusatzblatt dazu, wo alles aufgelistet war wie alles berechnet wird. Daran kann ich mich aber nicht erinnern, vielleicht habe ich das Blatt auch verloren, auf jeden Fall habe ich es nicht."
    - Wird im MV ausdrücklich darauf hingewiesen?

    "In dem Vertrag den ich habe steht nicht von Umlage oder Verteilung, nur welche Posten generell zu Zahlen sind. Also Heizung, Müll, Grundsteuer etc. Da ist einfach nur so ne Auflistung."
    - Wichtig zu wissen.

    "Was soll ich jetzt machen?"
    - Hier darf man Dich nicht rechtsberaten.

  • Wir sind offiziell am 15.12. ausgezogen.
    Also denkt ihr, diese über 500l Heizöl wurden auch zur Warmwasseraufbereitung benutzt? Er hat mir auch gesagt die Warmwasseraufbereitung funzt per Ölheizung.

    Ich denke dann muss ich das ganze wohl einfach zahlen. Auf einen Rechtstreit mit ihm kann ich mich nicht einlassen, habe absolut kein Geld dafür und er ist so eine Art Mensch, der heftig um sich schlägt, wenn er sich ertappt fühlt oder er beschuldigt wird.
    Er wird schon gewusst haben, wen er da verarschen kann...

    Trotzdem mal danke für eure Hilfe.

    Aber eine Frage hätte ich noch.
    Da wir nur 11,5 Monate in dem Jahr dort gewohnt haben, will ich zumindest von den Fixkosten den Teil abrechnen, den er zu viel berechnet hat. Er hat nämlich einfach auf 12 Monate gerechnet. Das habe ich ihm auch schon mitgeteilt, und er scheint einverstanden.
    Was ich teilweise abziehen will sind die Versicherungen, Grundsteuer, Niederschlagwasser, Müll, Wartung der Heizung und Schornsteinfeger. Was kann ich noch anteilig abziehen? Evtl die Zählergebühren?

    Einmal editiert, zuletzt von Rico (1. Februar 2015 um 21:14)

  • Rico:

    "Wir sind offiziell am 15.12. ausgezogen."
    - Wann Ihr ausgezogen seid, ist uninteressant. Ich wiederhole mich: Wann endete das Mietverhältnis?

    "denkt ihr, diese über 500l Heizöl wurden auch zur Warmwasseraufbereitung benutzt? Er hat mir auch gesagt die Warmwasseraufbereitung funzt per Ölheizung."
    - Ja, logo, das nennt sich Verbundene Heizungsanlage.

    "Ich denke dann muss ich das ganze wohl einfach zahlen. Auf einen Rechtstreit mit ihm kann ich mich nicht einlassen, habe absolut kein Geld dafür und er ist so eine Art Mensch, der heftig um sich schlägt, wenn er sich ertappt fühlt oder er beschuldigt wird.
    Er wird schon gewusst haben, wen er da verarschen kann..."
    - Es gehören immer zwei dazu...

    "Da wir nur 11,5 Monate in dem Jahr dort gewohnt haben, will ich zumindest von den Fixkosten den Teil abrechnen, den er zu viel berechnet hat. Er hat nämlich einfach auf 12 Monate gerechnet. Das habe ich ihm auch schon mitgeteilt, und er scheint einverstanden.
    Was ich teilweise abziehen will sind die Versicherungen, Grundsteuer, Niederschlagwasser, Müll, Wartung der Heizung und Schornsteinfeger. Was kann ich noch anteilig abziehen? Evtl die Zählergebühren?"
    - Wenn Du äändlich meine o.a. Frage beantworten würdest...

  • Boah sag mal willst du mich nur nerven oder wirklich helfen. Das gibts doch nicht.

    Wir sind am 15.12. ausgezogen, also hat da wohl das Mietverhältnis geendet.
    Und das "es gehören immer zwei dazu" kannst du dir getrost sparen. Du hast ja mal null Ahnung von der Situation zwischen dem Vermieter und mir. Deine schlauchen Sprüche kannst du wo anders lowerden.

    Mit dir bin ich fertig. Wer nicht normal mit mir reden kann, solls gleich lassen.

    Falls es hier noch jemand anderen gibt, mit dem man normal reden kann und der gerne helfen will, kann gerne noch was zu schreiben.

  • Rico:

    "Boah sag mal willst du mich nur nerven oder wirklich helfen. Das gibts doch nicht."
    - Du hast nicht(s) begriffen.

    "Wir sind am 15.12. ausgezogen, also hat da wohl das Mietverhältnis geendet."
    - Falsch.

    "Und das "es gehören immer zwei dazu" kannst du dir getrost sparen. Du hast ja mal null Ahnung von der Situation zwischen dem Vermieter und mir."
    - Du hast völlig recht.

    "Deine schlauchen Sprüche kannst du wo anders lowerden. Mit dir bin ich fertig. Wer nicht normal mit mir reden kann, solls gleich lassen."
    - Gerne.

    "Falls es hier noch jemand anderen gibt, mit dem man normal reden kann und der gerne helfen will, kann gerne noch was zu schreiben."
    - Da bin ich mal gespannt.

  • Hier ist ein Forum. Jeder kann hier seine Meinung zum Problem darlegen. Wenn Ihnen diese Meinung nicht passt, ignorieren Sie diese einfach und versuchen anderweitig Ihr Glück.


  • Wir sind am 15.12. ausgezogen, also hat da wohl das Mietverhältnis geendet.

    Ein Mietverhältnis endet zu dem Datum, zu dem (rechtmäßig) gekündigt wurde. Und das sollte immer ein Monatsende sein. Laut BGB geht auch nur ein Monatsende, wenn ich mich recht entsinne (ausnahmslos, es sei denn man spricht von einer fristlosen Kündigung). Wenn man vor dem Monatsende, bzw. dem Mietende auszieht ist man dennoch bis zum Mietende Mieter. Ein frühes Auszugsdatum spielt keine Rolle.
    (Beispiel: Ich künige zum 31.07.2015. Weil ich keinen Bock mehr auf die Wohnung habe, ziehe ich zum 28.02.2015 schon aus, und übergebe auch schon die Schlüssel an die Vermieter. MEIN Pech, denn bis zum 31.07.2015 bin ICH immer noch Mieter.)

    Einmal editiert, zuletzt von AndreasC1977 (2. Februar 2015 um 10:20)

  • Hallo,

    wie schon anderes es beschrieben haben, muss der Vermieter auf die Wirtschaftlichkeit achten. Eine doppelte Versicherung macht in der Regel keinen Sinn, da nur eine in die Haftung gehen wird, falls es zu einen Schaden kommt. Es muss hier die Notwendigkeit der Versicherung nachgewiesen werden. Ich verstehe nicht, dass die Kosten hierfür zu hoch sind. Wieviel Mietparteien seit ihr???

    Bei Wasser streiten sich die Geister. Ich finde den Wasserpreis viel zu hoch. Eine Nachfrage über den Wasserpreis beim Wasserwerk/ Versorger kann weiterhelfen. Meines Wissens werden häufig auch falsche Wasseruhren eingebaut. Der Verbrauch kann sich so um 30 Prozent unterscheiden.

    Wenn der Vermieter sich schon öfters verrechnet hat..dann zum Mieterschutzbund und nachrechnen lassen.

  • Zitat

    doppelte Versicherung macht in der Regel keinen Sinn, da nur eine in die Haftung gehen wird, falls es zu einen Schaden kommt.

    Es gibt in dem Fall aber keine doppelte Versicherung, sondern verschiedene Versicherungen, die in dieser Form umlagefähig sind.

    Zitat

    Meines Wissens werden häufig auch falsche Wasseruhren eingebaut.


    Unsinn! Es gibt eine Eichpflicht für Wasseruhren. Falsch zählende Wasseruhren sind somit die absolute Ausnahme.

    Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass Du irgendwann mal korrekte Antworten gibst. In dem Fall gebe ich einen Foren-Runde aus.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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