Hallo Forum,
habe mich schon etwas eingelesen aber leider keinen ähnlichen Fall gefunden.
Ich habe bereits im Februar'14 - zwei Wochen nach Einzug - meiner Hausverwaltung eine Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein geschickt, welches auch entgegengenommen wurde. Im Schreiben setzte ich eine Frist von 2 Wochen mit dem Hinweis, dass ich die Miete bis zur Beseitigung der Mängel unter Vorbehalt zahle. Es passierte nichts.
Im November'14 wiederholte ich das Prozedere mit einer mittlerweile etwas längeren Mängelliste. Wieder keine Reaktion.
Im Januar'15 schickte ich, diesmal per Einwurf-Einschreiben, eine Abmahnung und drohte die fristlose Kündigung an. Wieder mit zweiwöchiger Frist. Am kommenden Montag läuft die Frist ab. Ich gehe stark davon aus, dass wieder keine Reaktion erfolgt, was mich zu meiner Frage führt:
Packe ich nächste Woche, nachdem ich die angedrohte fristlose Kündigung wahr mache, meine sieben Sache und ziehe aus? Wird die Sache ein böses Nachspiel haben? Was kann im schlimmsten Fall passieren?
Die Hauptmängel in den o.g. Schreiben waren eine defekte Heizung und massive Schimmelbildung.
Im Dezember'15 hatte ich einen Brief im Briefkasten, der mich über einen Wechsel des Eigentümers und der Hausverwaltung informierte. Haben meine Mängelanzeigen an die alte Hausverwaltung dann noch Bestand? Wird also alles wieder auf Null gesetzt. Frei nach dem Motto: Neue Hausverwaltung, neues Glück?
Ratlose Grüße!