***Update***
Zur Info:
Das Mietverhältnis wurde von mir fristlos gekündigt. Gleichzeitig habe ich auch ordentlich gekündigt, falls die fristlose Kündigung nicht durchkommt. Ein Übergabetermin für die fristlose Kündigung wurde vereinbart. Zur Wohnungsübergabe ist der Vermieter aber nicht erschienen.
Die Hausverwaltung hat sich nun telefonisch gemeldet und möchte die Schlüssel bei mir (in meiner neuen Wohnung) abholen. Die Schlüsselübergabe möchte ich mir vom Mitarbeiter der Hausverwaltung quittieren lassen.
Die ordentliche Kündigung gilt zum 30. April, aber wenn ich nun die Schlüssel der Hausverwaltung übergebe, habe ich ja keinen Zutritt mehr zur Mietsache. Ist die fristlose Kündigung nun mit der Schlüsselübergabe rechtswirksam?