Beiträge von Grigri

    ***Update***

    Zur Info:
    Das Mietverhältnis wurde von mir fristlos gekündigt. Gleichzeitig habe ich auch ordentlich gekündigt, falls die fristlose Kündigung nicht durchkommt. Ein Übergabetermin für die fristlose Kündigung wurde vereinbart. Zur Wohnungsübergabe ist der Vermieter aber nicht erschienen.

    Die Hausverwaltung hat sich nun telefonisch gemeldet und möchte die Schlüssel bei mir (in meiner neuen Wohnung) abholen. Die Schlüsselübergabe möchte ich mir vom Mitarbeiter der Hausverwaltung quittieren lassen.

    Die ordentliche Kündigung gilt zum 30. April, aber wenn ich nun die Schlüssel der Hausverwaltung übergebe, habe ich ja keinen Zutritt mehr zur Mietsache. Ist die fristlose Kündigung nun mit der Schlüsselübergabe rechtswirksam?

    Da stimmt doch was nicht. Wie kann man nur einen MV abschliessen mit einem Postfachbewohner? Und das Finanzamt verzichtet auch grosszügig auf die Deklaration der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung...?


    Der VM hat eine ganz normale Adresse. Allerdings werden die Briefe automatisch an ein Postfach weitergeleitet. Schlüssel vorbeibringen ist auch nicht drin, da er ca. 300km entfernt wohnt.
    Der Vertrag wurde ursprünglich mit einem anderen Vermieter geschlossen, doch gab es vor einiger Zeit einen Eigentümerwechsel der Immobilie.
    Die Großzügigkeit des Finanzamtes kann ich nicht einschätzen. Ist aber vermutlich eher gering.

    Kolinum
    Danke für den Hinweis. Das klingt vernünftig.

    Hallo Forum,
    wie im Titel erwähnt kam der VM nicht zur Übergabe. Wir haben 45min gewartet. Das Übergabeprotokoll habe ich mit 2 Zeugen selber ausgefüllt und ein Exemplar werde ich an den VM schicken.

    Was mache ich nun mit den Wohnungsschlüsseln?

    Der VM hat lediglich ein Postfach und telefonisch ist er nicht zu erreichen.
    Viele Grüße

    Grigri

    Berny
    Stimmt, die Frage hatte ich tatsächlich verstanden und versucht zu beantworten. Zugegeben etwas unglücklich: ja, die alte Hausverwaltung, die auch der Eigentümer ist, steht als VM im MV.

    Kolinum: Die Abmahnung mit Aufzählung der Mängel und dem setzen einer letzten Frist ging ja an die neue Hausverwaltung. Wenn das rechtlich Bestand hat und es dich trotzdem beunruhigt: was würde dich dann beruhigen?

    Danke für deine (für mich teils kryptischen) Kommentare.

    Ich frage mich, ob die Hausverwaltung, obwohl sie nie auf meine Briefe reagiert hat, im nachhinein noch "nach tritt". In welcher Form? Keine Ahnung, deshalb frag ich ja nach Erfahrungen/Tipps.

    Die frühere Eigentümer hat sich auch um die Verwaltung gekümmert. Zumindest offiziell :)
    Der Eigentümerwechsel war im Dezember 2014. Hab mich da verschrieben.

    Dass meine Briefe noch Bestand haben beruhigt mich schon mal ungemein.

    Viele Grüße

    Hallo Forum,
    habe mich schon etwas eingelesen aber leider keinen ähnlichen Fall gefunden.

    Ich habe bereits im Februar'14 - zwei Wochen nach Einzug - meiner Hausverwaltung eine Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein geschickt, welches auch entgegengenommen wurde. Im Schreiben setzte ich eine Frist von 2 Wochen mit dem Hinweis, dass ich die Miete bis zur Beseitigung der Mängel unter Vorbehalt zahle. Es passierte nichts.

    Im November'14 wiederholte ich das Prozedere mit einer mittlerweile etwas längeren Mängelliste. Wieder keine Reaktion.

    Im Januar'15 schickte ich, diesmal per Einwurf-Einschreiben, eine Abmahnung und drohte die fristlose Kündigung an. Wieder mit zweiwöchiger Frist. Am kommenden Montag läuft die Frist ab. Ich gehe stark davon aus, dass wieder keine Reaktion erfolgt, was mich zu meiner Frage führt:

    Packe ich nächste Woche, nachdem ich die angedrohte fristlose Kündigung wahr mache, meine sieben Sache und ziehe aus? Wird die Sache ein böses Nachspiel haben? Was kann im schlimmsten Fall passieren?

    Die Hauptmängel in den o.g. Schreiben waren eine defekte Heizung und massive Schimmelbildung.

    Im Dezember'15 hatte ich einen Brief im Briefkasten, der mich über einen Wechsel des Eigentümers und der Hausverwaltung informierte. Haben meine Mängelanzeigen an die alte Hausverwaltung dann noch Bestand? Wird also alles wieder auf Null gesetzt. Frei nach dem Motto: Neue Hausverwaltung, neues Glück?

    Ratlose Grüße!

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