Keine Reaktion auf Mängelanzeigen und Abmahnung

  • Hallo Forum,
    habe mich schon etwas eingelesen aber leider keinen ähnlichen Fall gefunden.

    Ich habe bereits im Februar'14 - zwei Wochen nach Einzug - meiner Hausverwaltung eine Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein geschickt, welches auch entgegengenommen wurde. Im Schreiben setzte ich eine Frist von 2 Wochen mit dem Hinweis, dass ich die Miete bis zur Beseitigung der Mängel unter Vorbehalt zahle. Es passierte nichts.

    Im November'14 wiederholte ich das Prozedere mit einer mittlerweile etwas längeren Mängelliste. Wieder keine Reaktion.

    Im Januar'15 schickte ich, diesmal per Einwurf-Einschreiben, eine Abmahnung und drohte die fristlose Kündigung an. Wieder mit zweiwöchiger Frist. Am kommenden Montag läuft die Frist ab. Ich gehe stark davon aus, dass wieder keine Reaktion erfolgt, was mich zu meiner Frage führt:

    Packe ich nächste Woche, nachdem ich die angedrohte fristlose Kündigung wahr mache, meine sieben Sache und ziehe aus? Wird die Sache ein böses Nachspiel haben? Was kann im schlimmsten Fall passieren?

    Die Hauptmängel in den o.g. Schreiben waren eine defekte Heizung und massive Schimmelbildung.

    Im Dezember'15 hatte ich einen Brief im Briefkasten, der mich über einen Wechsel des Eigentümers und der Hausverwaltung informierte. Haben meine Mängelanzeigen an die alte Hausverwaltung dann noch Bestand? Wird also alles wieder auf Null gesetzt. Frei nach dem Motto: Neue Hausverwaltung, neues Glück?

    Ratlose Grüße!

  • Grigri:

    "Ich habe bereits im Februar'14 - zwei Wochen nach Einzug - meiner Hausverwaltung eine Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein geschickt, welches auch entgegengenommen wurde. Im Schreiben setzte ich eine Frist von 2 Wochen mit dem Hinweis, dass ich die Miete bis zur Beseitigung der Mängel unter Vorbehalt zahle. Es passierte nichts."
    - Ich nehme das zur Kenntnis.

    "Im November'14 wiederholte ich das Prozedere mit einer mittlerweile etwas längeren Mängelliste. Wieder keine Reaktion."
    - Auch dies nehme ich zur Kenntnis.

    "Im Januar'15 schickte ich, diesmal per Einwurf-Einschreiben, eine Abmahnung und drohte die fristlose Kündigung an. Wieder mit zweiwöchiger Frist. Am kommenden Montag läuft die Frist ab. Ich gehe stark davon aus, dass wieder keine Reaktion erfolgt, was mich zu meiner Frage führt:"
    - ... ob "es" jetzt kommt...?

    "Packe ich nächste Woche, nachdem ich die angedrohte fristlose Kündigung wahr mache, meine sieben Sache und ziehe aus?"
    - Warum nicht?

    "Wird die Sache ein böses Nachspiel haben? Was kann im schlimmsten Fall passieren?"
    - Wart's ab. Hier gibt es keine Hellseher.

    "Die Hauptmängel in den o.g. Schreiben waren eine defekte Heizung und massive Schimmelbildung."
    - Aaaaah, jetzt kommt's endlich... WIE Du die Mängel damals gemeldet hast, wissen wir immer noch nicht...

    "Im Dezember'15[???] hatte ich einen Brief im Briefkasten, der mich über einen Wechsel des Eigentümers und der Hausverwaltung informierte. Haben meine Mängelanzeigen an die alte Hausverwaltung dann noch Bestand?"
    - Die haben schon noch Bestand. War die alte Hausverwaltung auch Dein Vermieter (lt. MV)?

  • Danke für deine (für mich teils kryptischen) Kommentare.

    Ich frage mich, ob die Hausverwaltung, obwohl sie nie auf meine Briefe reagiert hat, im nachhinein noch "nach tritt". In welcher Form? Keine Ahnung, deshalb frag ich ja nach Erfahrungen/Tipps.

    Die frühere Eigentümer hat sich auch um die Verwaltung gekümmert. Zumindest offiziell :)
    Der Eigentümerwechsel war im Dezember 2014. Hab mich da verschrieben.

    Dass meine Briefe noch Bestand haben beruhigt mich schon mal ungemein.

    Viele Grüße


  • Dass meine Briefe noch Bestand haben beruhigt mich schon mal ungemein.

    Vielleicht rechtlich ja. Aber wenn diese den neuen Eigentümer nicht erreichen, wird und kann dieser auch garnicht reagieren und Sie würden bis zum St. Nimmerleinstag warten.
    Beruhigen würde mich das keinesfalls.

  • Berny
    Stimmt, die Frage hatte ich tatsächlich verstanden und versucht zu beantworten. Zugegeben etwas unglücklich: ja, die alte Hausverwaltung, die auch der Eigentümer ist, steht als VM im MV.

    Kolinum: Die Abmahnung mit Aufzählung der Mängel und dem setzen einer letzten Frist ging ja an die neue Hausverwaltung. Wenn das rechtlich Bestand hat und es dich trotzdem beunruhigt: was würde dich dann beruhigen?

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