Kautionskonto vom Vermieter aufgelöst obwohl wir noch Mieter sind

  • Hallo,
    wieder wende ich mich an euch.
    Meinem Mann und mir wurde die Wohnung zum 28.02.15 aufgrund von Eigenbedarfs gekündigt.
    Neute Wohnung ist angemietet, wir sind sogar schon umgezogen um eventuelle Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung im leerzustand zu tätigen.
    Zum Mietbeginn haben wir ein Kationskonto eröffnet, auf dem die Summe X eingezahlt wurde. Das Kationskonto läuft auf den Namen meines Mannes. Nun hat unser noch Vermieter dieses Konto bereits aufgelöst und sämtliches Geld auf sein Privatkonto weisen lassen.
    Als wir den Vermieter nun Gestern darauf ansprachen (bekamen einen Kontoauszug der Bank in dem stand, dass das Konto am 23.01.15 aufgelöst wurde und das Geld auf das Konto unseres Vermieters gewiesen wurde) sagte er das es in Ba-Wü ja so normal wäre, da er dieses Geld ja für Reperaturen benötige, welche eventuell 3 - 6 Monate nach unserem Auszug erst notwendig wären und das er uns das übrige Geld denn in 6 Monaten schicken würde, wenn denn noch welches da wäre - so seine Worte.
    Nun, ich glaube zu Wissen, dass das nicht rechtens ist und wir haben bereits eine Anwältin mit diesem Fall betraut, jedoch ist das Erstgespräch erst am Montag und für heute Nachmittag ist der Termin zur Vorabnahme angesetzt und ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie wir uns unserem Vermieter gegenüber verhalten sollen.
    Neutral und einfach nicht mehr darauf eingehen, wenn er dieses Thema anspricht?
    Direkt auf Konfrontation gehen und hoffen, das wir uns doch noch ohne Anwalt einigen können?
    Einfach auf meine Anwältin verweisen und damit das Thema für erledigt erklären?

    Zudem noch ein 2. Thema:

    In diesem bereits erwähntem Gespräch mit unserem noch Vemieter sagte uns der gute Herr ebenfalls sehr beiläufig, das er die Schlüssel zur Wohnung gern schon am 15.02.15 hätte, da er da bereits die ersten Interessenten für diese Wohnung habe. Er hat uns jedoch aufgrund von Eigenbedarf gekündigt, sodass ich mich frage, mit wem will er diese Wohnung besichtigen?
    Ich will auf garkeinen Fall mehr zurück in diese Wohnung und auf garkeinen Fall will ich mehr ärger machen als nötig, aber habe ich da nicht auch gewisse Möglichkeiten? Ich meine, er hat und gekündigt weil er so schwer krank ist und seinen Enkel und dessen Frau ihn pflegen sollten, jedoch hat uns die Frau seines Enkels bereits ausdrücklich bestätigt das sie sich in ihrer derzeitigen Wohnung sehr wohl fühlen und das nichts gekündigt ist, und die zwei auch keinerlei Interesse haben in das Dorf zu den Großeltern zu ziehen.
    Ich fühle mich da dezent hintergangen. :mad:
    Sollte ich da noch warten, bis der Vermieter die Wohnung tatsächlich an eine Fremdpartei vermietet hat oder sollte ich das am Montag direkt bei der Anwältin zur sprache bringen?
    Wir würdet Ihr da handeln?

    Viele Grüße
    Honigsuppe

  • Wenn das Konto auf Euren Namen läuft, Ihr also Kontoinhaber seid, kann keine Dritte Person dieses auflösen. Das funktioniert auch dann nicht, wenn eine Verpfändungserklärung existiert.
    Hier muss immer der Kontoinhaber zustimmen. Ich bin verwundert, warum die Bank das so gemacht hat.

    Zitat


    In diesem bereits erwähntem Gespräch mit unserem noch Vemieter sagte uns der gute Herr ebenfalls sehr beiläufig, das er die Schlüssel zur Wohnung gern schon am 15.02.15 hätte, da er da bereits die ersten Interessenten für diese Wohnung habe.

    Interessant! Das würde ich beobachten. War der Eigenbedarf vorgeschoben, könnten sich hier Schadenersatzansprüche ergeben.

    Das würde ich vorab der Anwältin mitteilen. Ich hoffe es handelt sich um eine Fachanwältin für Mietrecht?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also, Ba-Wü ist Deutschland und in Deutschland gibt es ein BGB und einen BGH, der Vermietern immer wieder auf die gierigen Patschehändchen klopfen muss.

    Der Vermieter darf NICHT die Kaution auf dein Privatkonto anlegen:
    § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
    ([...]
    (3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Auf dem Privatkonto ist die Kaution garantiert nicht verzinst. Und auch nicht insolvenzsicher.

    Das genzt schon an Unterschlagung, aber zumindest entsteht Dir ein wirtschaftlicher Schaden, da das Geld auf dem Privatkonto nicht verzinst wird.

    Ggf. könnt Ihr die Februarmiete nun einbehalten:

    Zurückbehaltung der Miete rechtens?

    Das Amtsgericht (AG) Bremen bejahte nach § 535 II BGB den Zahlungsanspruch des Vermieters. Er habe die Kaution ordnungsgemäß (insolvenzfest und getrennt vom Vermögen des Vermieters) angelegt und dies vor Gericht bewiesen. Er hätte den Nachweis aber bereits auf Nachfrage der Mieter erbringen müssen, stattdessen aber nur eine Bestätigung vorgelegt, die ihn als Inhaber auswies.

    Da ein Mieter daher von einer mangelnden Insolvenzsicherheit ausgehen müsse, dürfe er weitere Mietzahlungen nach § 273 BGB zurückbehalten. Voraussetzung sei aber, dass er dem Vermieter deutlich erkläre, dass er wegen der nicht ordnungsgemäßen Anlage der Kaution keine Miete mehr zahle und die Ausübung des Rechts an keine Bedingung (entweder Nachweis oder Einbehaltung der Miete) knüpfe. Anderenfalls werde das Zurückbehaltungsrecht gerichtlich nicht berücksichtigt. Da die Mieter vorliegend das Recht aus § 273 BGB nur geltend machen wollten, wenn der Nachweis nicht erbracht werde, hatten sie ihr Recht an eine Bedingung geknüpft. Im Übrigen hatten sie den Vermieter nicht darauf hingewiesen, dass die Miete gerade wegen der Anlage der Kaution zurückbehalten wurde, sodass das Zurückbehaltungsrecht nicht zu berücksichtigen war.

    (AG Bremen, Urteil v. 22.12.2011, Az.: 10 C 331/11)

  • Zitat

    Der Vermieter darf NICHT die Kaution auf dein Privatkonto anlegen

    Wo steht denn bitte geschrieben, dass der Vermieter die Kaution auf dem Konto des Mieters angelegt hat? Wie soll sowas auch funktionieren??

    Es hat nicht der Vermieter die Kaution angelegt, sondern der Mieter. Hierbei handelt es sich nicht um eine Barkaution, sondern der Mieter hat die Kautionssumme auf ein separates Konto/Sparbuch eingezahlt und an den Vermieter verpfändet.
    Im Normalfall setzt die Bank hier ein Sperrvermerk zugunsten des Vermieters.

    Das hat der Fragesteller auch so geschrieben:

    Zitat

    Zum Mietbeginn haben wir ein Kationskonto eröffnet, auf dem die Summe X eingezahlt wurde

    Es steht in dem von Dir benannten Paragraphen auch geschrieben, dass eine andere Anlageform vereinbart werden kann.

    Zitat

    Auf dem Privatkonto ist die Kaution garantiert nicht verzinst

    Ich weiß ja nicht, was Du für Konten besitzt, aber meine Sparkonten werden immer verzinst. Vielleicht solltest Du deine Bank wechseln?

    Zitat

    Und auch nicht insolvenzsicher.


    Das stimmt so auch nicht. Wie gesagt: Es wird hier ein Sperrvermerk zugunsten des Vermieters gesetzt. Geht der Mieter in Insolvenz, kann der Vermieter seine Ansprüche trotzdem befriedigen.

    Hier muss ausschließlich geklärt werden, warum die Bank die Kaution an den Vermieter ausgezahlt hat. Wurde der Mieter diesbezüglich vielleicht von der Bank informiert und er hat nicht reagiert?

    Ich vermute mal, Du hast die Fragestellung nicht korrekt erfasst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich befürchte ich habe den falschen Begriff verwendet.
    Es handelt sich natürlich um ein Kautions Sparbuch, die Kaution ist Verzinst und auch Insolvenzgesichert.
    Das Sparbuch hat der Herr zur Unterzeichnung des Mietvertrags erhalten. Normalerweise hätte er es uns zur beendigung des Mietvertrags wieder aushändigen müssen. Da er das ja aber geplündert und aufgelöst hat, entfällt dies nun.
    Wir telefonieren und diskutieren bereits mit der Bank, weil wir nicht verstehen können, weshalb der Herr Vermieter dieses Konto ohne unser Einverständnis auflösen konnte und durfte. Die Bank hat da jedoch bisher noch keine Antwort. Fakt ist, wenn wir zusatzlich gegen die Sparkasse klagen müssen wird es verdammt teuer, sodass wir hoffen, dass es sich so noch aufschlüsselt was da genau passiert ist.

  • Hier muss ausschließlich geklärt werden, warum die Bank die Kaution an den Vermieter ausgezahlt hat. Wurde der Mieter diesbezüglich vielleicht von der Bank informiert und er hat nicht reagiert?

    Wir wurden ja darüber Informiert, leider nachdem das Kind bereits in den Brunnen gefallen war.

  • Wir wurden ja darüber Informiert, leider nachdem das Kind bereits in den Brunnen gefallen war.

    Dann ist die Bank aus dem Schneider. Die haben Euch angeschrieben, dass der Vermieter von seinem Pfandrecht Gebrauch macht und eine 14-Tagesfrist gegeben, dem zu widersprechen. Ihr habt offenbar nicht widersprochen und damit zugestimmt.

    Briefe sind da zum Lesen und zum Handeln.:rolleyes:

  • Dann ist die Bank aus dem Schneider. Die haben Euch angeschrieben, dass der Vermieter von seinem Pfandrecht Gebrauch macht und eine 14-Tagesfrist gegeben, dem zu widersprechen. Ihr habt offenbar nicht widersprochen und damit zugestimmt.

    Briefe sind da zum Lesen und zum Handeln.:rolleyes:

    Genau da liegt ja das Problem.
    Wir haben eben keinen (!) Brief bekommen, welcher uns darüber Informiert hat, dass Herr Vermieter anspruch auf die Kaution erhebt.
    Wir haben am 26. einen Kontoauszug bekommen, welcher uns darauf hinwies, dass das Konto Aufgelöst wurde.
    Auf dem Kontoauszug steht das das Geld auf das Privatkonto von Herr Vermieter Umgebucht wurde und das das Konto somit aufgelöst ist.
    Heißt das, dass ich gegen diesen Kontoauszug wiedersprechen kann und denn holt sich die Bank das Geld wieder zurück auf das Konto und stellt das wieder her? Klingt nicht realistisch....

  • Wir wurden ja darüber Informiert, leider nachdem das Kind bereits in den Brunnen gefallen war.

    Die Information der Bank erfolgt aber VOR der Auszahlung an den Vermieter. Dem hättet Ihr widersprechen müssen, was Ihr vermutlich versäumt habt. Vielleicht habt Ihr das Schreiben auch übersehen.

    Da müsst Ihr auch nicht gegen die Sparkasse klagen.
    Bevor die Bank etwas an eine Dritte Person auszahlt, wird der Kontoinhaber IMMER befragt. Wenn nicht fristgemäß geantwortet wird, erfolgt die Auszahlung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Information der Bank erfolgt aber VOR der Auszahlung an den Vermieter. Dem hättet Ihr widersprechen müssen, was Ihr vermutlich versäumt habt. Vielleicht habt Ihr das Schreiben auch übersehen.

    Da müsst Ihr auch nicht gegen die Sparkasse klagen.
    Bevor die Bank etwas an eine Dritte Person auszahlt, wird der Kontoinhaber IMMER befragt. Wenn nicht fristgemäß geantwortet wird, erfolgt die Auszahlung.

    Ich bin mir absolut sicher, wir haben keine Brief von der Bank erhalten....

  • So, jetzt habe ich tatsächlich die Bank erreicht und der Fall wird von der Rechtsabteilung der Bank geklärt. Denn leider hat der Angestellte der uns das Kautionssparbuch fertig gemacht hat vergessen einen Sperrvermerk beidseitig einzusetzen, sodass unser Herr Vermieter nur zur Bank gehen musste um uns das Konto leer zu räumen.
    Das nenne ich mal eine ausgewachsene Panne :(
    Jetzt werden wir mal die Vorabnahme abwarten.....

  • Denn leider hat der Angestellte der uns das Kautionssparbuch fertig gemacht hat vergessen einen Sperrvermerk beidseitig einzusetzen, sodass unser Herr Vermieter nur zur Bank gehen musste um uns das Konto leer zu räumen.

    OK, dann muss der Vermieter die Summe unverzüglich auf das Konto zurückzahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    mir ist nicht klar, warum die Abhebung vom Kautionskonto hier zum Skandal des Jahrhunderts gemacht wird. Es ist doch das normalste der Welt, dass der Vermieter vollen Zugriff auf die Kaution hat. Normal wird so ein Sparbuch mit Verzicht auf Einrede ausgestellt. Sinn der Kaution ist, den Vermieter abzusichern, nicht den Mieter, dementsprechend muss er über die Kaution verfügen können.

    Bei jedem Kautionssparbuch kann der Vermieter das Geld abheben, ohne dass der Mieter dies genehmigen müßte.

    Ich will hier nicht gutheißen, was der Vermieter in diesem Fall gemacht hat, aber das Problem ist nicht, dass er über die Kaution verfügen konnte, sondern, dass er scheinbar keine Hemmungen hat, seine Mieter abzuzocken.

    Gruss
    H H

    Einmal editiert, zuletzt von H Hamburg (30. Januar 2015 um 18:28)

  • Was lese ich da ? Der Vermieter hat wegen Eigenbedarf gekuendigt und will die Wohnung neuen Interessenten zeigen ?

    Das ist aber frech.

    Du hast ja schon einen Anwalt. Da kann ich nicht dazwischen reden.

    Aber da du fragst:

    1. Du must ein Abnahmeprotokoll mit dem Vermieter machen. Da steht drin, was zu noch zu machen hast in der Wohnung. Nach einer angemessenen Frist laesst der Vermieter dann die Schoenheitsreparaturen ( TEUER ) von einer Firma machen.

    2. Eigenbedarf ist von Gesetzgeber sehr eng gefasst. Das lass dir mal von deinem Anwalt erklaeren.

    Die Schluessel erst uebergeben wenn alles schriftlich geregelt ist. Lass den erst mal die Abnahme machen. Vorher keine Schluessel!

    Wenn du die Wohnung ordnungsgemaess ( keine grossen Loecher, nix kaputt, keine schwarzen Waende ) und sauber uebergibst ( steht im Abnahmeprotokoll ! ) muss er dir deine Kaution zurueck geben .

    Das koennte unkompliziert sein, Schluessel gegen Kaution ... ?

    Einmal editiert, zuletzt von ralli (31. Januar 2015 um 01:09)

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