Beiträge von Honigsuppe

    So, jetzt habe ich tatsächlich die Bank erreicht und der Fall wird von der Rechtsabteilung der Bank geklärt. Denn leider hat der Angestellte der uns das Kautionssparbuch fertig gemacht hat vergessen einen Sperrvermerk beidseitig einzusetzen, sodass unser Herr Vermieter nur zur Bank gehen musste um uns das Konto leer zu räumen.
    Das nenne ich mal eine ausgewachsene Panne :(
    Jetzt werden wir mal die Vorabnahme abwarten.....

    Die Information der Bank erfolgt aber VOR der Auszahlung an den Vermieter. Dem hättet Ihr widersprechen müssen, was Ihr vermutlich versäumt habt. Vielleicht habt Ihr das Schreiben auch übersehen.

    Da müsst Ihr auch nicht gegen die Sparkasse klagen.
    Bevor die Bank etwas an eine Dritte Person auszahlt, wird der Kontoinhaber IMMER befragt. Wenn nicht fristgemäß geantwortet wird, erfolgt die Auszahlung.

    Ich bin mir absolut sicher, wir haben keine Brief von der Bank erhalten....

    Dann ist die Bank aus dem Schneider. Die haben Euch angeschrieben, dass der Vermieter von seinem Pfandrecht Gebrauch macht und eine 14-Tagesfrist gegeben, dem zu widersprechen. Ihr habt offenbar nicht widersprochen und damit zugestimmt.

    Briefe sind da zum Lesen und zum Handeln.:rolleyes:

    Genau da liegt ja das Problem.
    Wir haben eben keinen (!) Brief bekommen, welcher uns darüber Informiert hat, dass Herr Vermieter anspruch auf die Kaution erhebt.
    Wir haben am 26. einen Kontoauszug bekommen, welcher uns darauf hinwies, dass das Konto Aufgelöst wurde.
    Auf dem Kontoauszug steht das das Geld auf das Privatkonto von Herr Vermieter Umgebucht wurde und das das Konto somit aufgelöst ist.
    Heißt das, dass ich gegen diesen Kontoauszug wiedersprechen kann und denn holt sich die Bank das Geld wieder zurück auf das Konto und stellt das wieder her? Klingt nicht realistisch....

    Ich befürchte ich habe den falschen Begriff verwendet.
    Es handelt sich natürlich um ein Kautions Sparbuch, die Kaution ist Verzinst und auch Insolvenzgesichert.
    Das Sparbuch hat der Herr zur Unterzeichnung des Mietvertrags erhalten. Normalerweise hätte er es uns zur beendigung des Mietvertrags wieder aushändigen müssen. Da er das ja aber geplündert und aufgelöst hat, entfällt dies nun.
    Wir telefonieren und diskutieren bereits mit der Bank, weil wir nicht verstehen können, weshalb der Herr Vermieter dieses Konto ohne unser Einverständnis auflösen konnte und durfte. Die Bank hat da jedoch bisher noch keine Antwort. Fakt ist, wenn wir zusatzlich gegen die Sparkasse klagen müssen wird es verdammt teuer, sodass wir hoffen, dass es sich so noch aufschlüsselt was da genau passiert ist.

    Hallo,
    wieder wende ich mich an euch.
    Meinem Mann und mir wurde die Wohnung zum 28.02.15 aufgrund von Eigenbedarfs gekündigt.
    Neute Wohnung ist angemietet, wir sind sogar schon umgezogen um eventuelle Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung im leerzustand zu tätigen.
    Zum Mietbeginn haben wir ein Kationskonto eröffnet, auf dem die Summe X eingezahlt wurde. Das Kationskonto läuft auf den Namen meines Mannes. Nun hat unser noch Vermieter dieses Konto bereits aufgelöst und sämtliches Geld auf sein Privatkonto weisen lassen.
    Als wir den Vermieter nun Gestern darauf ansprachen (bekamen einen Kontoauszug der Bank in dem stand, dass das Konto am 23.01.15 aufgelöst wurde und das Geld auf das Konto unseres Vermieters gewiesen wurde) sagte er das es in Ba-Wü ja so normal wäre, da er dieses Geld ja für Reperaturen benötige, welche eventuell 3 - 6 Monate nach unserem Auszug erst notwendig wären und das er uns das übrige Geld denn in 6 Monaten schicken würde, wenn denn noch welches da wäre - so seine Worte.
    Nun, ich glaube zu Wissen, dass das nicht rechtens ist und wir haben bereits eine Anwältin mit diesem Fall betraut, jedoch ist das Erstgespräch erst am Montag und für heute Nachmittag ist der Termin zur Vorabnahme angesetzt und ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie wir uns unserem Vermieter gegenüber verhalten sollen.
    Neutral und einfach nicht mehr darauf eingehen, wenn er dieses Thema anspricht?
    Direkt auf Konfrontation gehen und hoffen, das wir uns doch noch ohne Anwalt einigen können?
    Einfach auf meine Anwältin verweisen und damit das Thema für erledigt erklären?

    Zudem noch ein 2. Thema:

    In diesem bereits erwähntem Gespräch mit unserem noch Vemieter sagte uns der gute Herr ebenfalls sehr beiläufig, das er die Schlüssel zur Wohnung gern schon am 15.02.15 hätte, da er da bereits die ersten Interessenten für diese Wohnung habe. Er hat uns jedoch aufgrund von Eigenbedarf gekündigt, sodass ich mich frage, mit wem will er diese Wohnung besichtigen?
    Ich will auf garkeinen Fall mehr zurück in diese Wohnung und auf garkeinen Fall will ich mehr ärger machen als nötig, aber habe ich da nicht auch gewisse Möglichkeiten? Ich meine, er hat und gekündigt weil er so schwer krank ist und seinen Enkel und dessen Frau ihn pflegen sollten, jedoch hat uns die Frau seines Enkels bereits ausdrücklich bestätigt das sie sich in ihrer derzeitigen Wohnung sehr wohl fühlen und das nichts gekündigt ist, und die zwei auch keinerlei Interesse haben in das Dorf zu den Großeltern zu ziehen.
    Ich fühle mich da dezent hintergangen. :mad:
    Sollte ich da noch warten, bis der Vermieter die Wohnung tatsächlich an eine Fremdpartei vermietet hat oder sollte ich das am Montag direkt bei der Anwältin zur sprache bringen?
    Wir würdet Ihr da handeln?

    Viele Grüße
    Honigsuppe

    Ich habe meinem Vermieter gegenüber auch nicht persönlich so genannt und ich werde es sicherlich auch künftig nicht tun.
    AbeR grade wenn ich etwas in einem Forum schreibe nenne ich meinen Vermieter gewiss nicht beim Namen! Und zudem musste ich schnell schreiben (Kleinkind musste nebenher noch betreut werden), sodass ich mir doch keine Gedanken darüber mache, ob ich in einem Forum(!!!) Die richtige redewendung nutze.
    Fakt ist, ich habe eine hilfreiche Antwort bekommen für den Fall der Fälle, und damit ist dieses Thema auch beendet für mich!
    Vielen dank dafür!

    Hallo,
    Nachdem mir beim letzten mal schon so toll geholfen wurde, wende ich mich wieder an euch.
    Wie angedroht haben wir eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten. Die Frau des Vermieters drohte uns bereits das sie jetzt alle Moglichkeiten ausbooten würde um uns zu Kündigen. Da ihr Mann (unser Vermieter) an Krebs leidet, ging es auch relativ flott und für sie gut vonstatten.
    Kurzum; die Begründung für die Kündigung aufgrund von Eigenbedarfs ist, dass der Alte jetzt 7T/24S betreuung benötigt und diese der Enkel (welcher sowieso plant mit seiner Verlobten zusammen zu ziehen und eine Familie zu gründen) übernimmt, und daher hat der Alte ihm Angeboten, dass er in dieser Wohnung leben kann. Ich befürchte, dass ich da nichts gegen unternehmen kann?
    Problem ist, dass wir vom Alten immernoch eine Bestätigung benötigen, dass die Miete regelmäßig bei ihm eingegangen ist. Leider weigert er sich auch, nach mehrfacher müdlicher und schriftlicher aufforderung, diese Auszustellen. Wir benötigen diese Bestätigung jedoch, da viele Vermieter sie wünschen. Natürlich könnten wir es durch vorlage der Kontoauszüge beweisen, jedoch kommt es einfach nicht so gut und die Vermieter wünschen eben jene schriftliche Bestätigung.
    Zudem habe ich ein Problem, welches mir auch Bauchschmerzen bereitet: Uns wurde zum 28.02.15 gekündigt (angeblich wie abgesprochen, nur leider weiß ich davon nichts) und dieser Enkel zieht auf jedenfall zum 01.03.15 hier ein. Was ist nun aber, wenn wir bis dahin keine Wohnung gefunden haben? Tatsache ist, dass uns die deadline bis dahin gesetzt wurde und der Enkel eben zu diesem Datum seine Wohnung gekündigt hat. Sitze ich denn auf der Straße? Kann ich da im Notfall gegen vorgehen?

    Viele Grüße
    Honigsuppe

    Hallo,
    kurz zu meiner/unserer Situation:
    Am 15.02.14 sind wir in unsere Wohnung gezogen. Unsere Vermieter Wohnen unter uns im EG und deren Enkelin wohnt im 2. OG, sodass wir die einzige "Fremdpartei" im Hause sind. Wir haben einen Sohn von 1,5 Jahren, die Aussage unserer Vermieter beim Vorstellungsgespräch war, dass es kein Problem ist, da sie Kinder sehr gern haben und auch wissen das Kinder durchaus mal lauter werden können. Für uns eine große Freude denn im LK Ludwigsburg einen Vermieter zu finden, der damit leben kann und den es nicht stört ist nicht leicht, sodass wir auch bereit waren für eine normal Ausgestattete Wohnug deutlich eine über dem Mietspiegel angesetzte Miete zu zahlen.
    Heute kam es jedoch zum Eklat.
    Unsere Vermieterin stand an der Wohnungstüre und bat mich um 10 Minuten Gespräch, es beträfe unser Kind. Nun, ich bin gut erzogen, die gute Dame etwas älter, sodass ich sie in die Küche bat wo ich kochte. Kaum in der Küche angekommen, begann sie mir Vorwürfe zu machen, wir wären ja zu laut, würden nachts in der Küche mit den Stühlen über den Boden scharren, und sowieso wären wir (Ihr Wortlaut!) eine Assi Familie. Außerdem würden wir ja die Wohnung verkommen lassen, die Wohnung sei total verdreckt und ich könne ja ruhig jeden Tag putzen, sie bekäme dies mit ihren 75 Jahren ja auch noch hin da sei es für mich ja nicht schwer, ich sei ja erst 25. Natürlich stimmt es, ich bin erst 25 aber ich habe ein Kleinkind zu betreuen und es ist nicht dreckig in unserer Wohnung, aber eben caotisch. Sie schrie in unserer Wohnung und schmiss unsere Küchenstühle durch die Küche, sprach eine (ich zittiere) "Rückwirkende Kündigung zum 1.11. diesen Jahres" aus und lies sich nur schwer aus der Wohnung vertreiben. Jeder Hinweis, dass wir derzeit das Hausrecht in der Wohnung haben und das sie diese eben nun verlassen soll ignorierte sie, sodass ich bereits drohte die Polizei zu rufen.
    Nach vielen schreiereien ihrerseits vor meinem Kind, hatte ich sie endlich vor die Wohnugstüre bugsiert und dürfte mir noch anhören, das sie will das wir sofort aus der Wohnung verschwinden, sie solch Abschaum nicht in der Wohnung haben wollte und das wäre sie meine Oma oder Mutter sie mir ja schon längst respekt beigebracht hätte.
    Nun, dem Himmel sei es gedankt, ich bin nicht mir ihr Verwand.

    Meine Fragen nun sind aber folgende:
    Kann sie mir einen Strick daraus drehen, dass ich sie rausgeworfen habe aus der Wohnung?

    Die Küche ist Eigentum der Vermieter und hat durch ihren Wutausbruch leider einige Macken abbekommen, im Mietvertrag steht das wir Küchengegenstände auf unsere Kosten ersetzen müssen wenn sie Defekt sind oder Schönheitsfehler haben, da sie ja aber durch ihren Wutausbruch Macken bekommen haben, greift dann trozdem die Klausel im Mietvertrag?

    WIe stehen ihre Chancen eine Rückwirkende Kündigung durchzusetzen, und ist so etwas überhaupt rechtens?

    Ihre Mann ist eigentlich unser Vermieter, er ist jedoch im Krankenhaus und wird da so schnell vermutlich auch nicht wiederkommen, ist sie jetzt also unsere Vermieterin bis er wieder da ist?

    Ich glaube das wars erstmal an Fragen.

    Kurz noch zum Vermerk, natürlich sind wir nicht ganz unschuldig, unsere Wohnung ist derzeit etwas Caotischer, weil wir neue Möbel bekommen und derzeit alles etwas zusammengewürfelt steht.
    Und ja, ich vertrete die Meinung, dass es reicht, wenn ich zwei mal die Woche die Wohnung schier mache (Küche ist außenvor, die wird natürlich täglich gereinigt).
    Ich bin nach geraumer zeit auch etwas Lauter geworden, sonst hätte ich sie womöglich jetzt noch in der Wohnung, sie ist aber diejenige die wutentbrannt geschrieen hat, ich bin einfach nur leicht lauter geworden und habe meine tonlage etwas geändert, so als wenn ich mein Kind zurechtweise.
    Und zum nächtlichen Stühleschieben sei vermerkt, das um 22 Uhr schicht im Schacht ist bei uns allen in der Wohnung, da mein Mann um 5 Uhr morgens los zur Arbeit muss und mein Tag um 6.30Uhr losgeht.

    Viele Grüße

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