Dem ganzen Beitrag kann ich nicht zustimmen.
Ich hatte deutlich auf mehrere ergangene Rechtsprechungen hingedeutet, die etwas anderes sagt. Suchet, so werdet ihr finden! Oder so ähnlich.
Ihr Hinweis auf Ihr Allgemeinwissen sollte sich aber nicht nur auf die Südseite eines Hauses beziehen, sondern sollte, wenn man sich in einem solchen "Mietrecht-Hilfe-Forum" befindet, auch die gängige Rechtsprechung in seine Antworten mit einbeziehen.
Und das ein Mieter grundsätzlich davon auszugehen hätte, dass ein Vermieter ihm ein minderwertig gedämmtes Dachgeschoss vermietet, ist doch wohl ein Scherz? Denn so verstehe ich Ihren Hinweis auf den § 536 b BGB.
Wenn ein Mieter im Februar einzieht wie soll er da wissen, dass im Juli möglicherweise ein wohnen oder schlafen nicht mehr möglich ist.
Und noch einen obendrauf: Der Mieter ist sogar berechtigt noch Monate später eine Mietminderung durchzusetzen, wenn ihm ganz bestimmte Monate zu heiß waren. ![]()