Mietminderung Heizungsanlage funktioniert seit 3 Jahren nicht......

  • Kolinum:

    Dem ganzen Beitrag kann ich nicht zustimmen.

    Ich hatte deutlich auf mehrere ergangene Rechtsprechungen hingedeutet, die etwas anderes sagt. Suchet, so werdet ihr finden! Oder so ähnlich.

    Ihr Hinweis auf Ihr Allgemeinwissen sollte sich aber nicht nur auf die Südseite eines Hauses beziehen, sondern sollte, wenn man sich in einem solchen "Mietrecht-Hilfe-Forum" befindet, auch die gängige Rechtsprechung in seine Antworten mit einbeziehen.

    Und das ein Mieter grundsätzlich davon auszugehen hätte, dass ein Vermieter ihm ein minderwertig gedämmtes Dachgeschoss vermietet, ist doch wohl ein Scherz? Denn so verstehe ich Ihren Hinweis auf den § 536 b BGB.

    Wenn ein Mieter im Februar einzieht wie soll er da wissen, dass im Juli möglicherweise ein wohnen oder schlafen nicht mehr möglich ist.
    Und noch einen obendrauf: Der Mieter ist sogar berechtigt noch Monate später eine Mietminderung durchzusetzen, wenn ihm ganz bestimmte Monate zu heiß waren. :cool:

    Einmal editiert, zuletzt von sense (14. März 2015 um 09:11)

  • Berny:
    Ich glaube es bestehen Verständigungsschwierigkeiten. Ich hatte nicht nach Vorlage von irgendwelchen unnützen Beiträgen gefragt, sondern wollte nur einfach wissen, warum Du eigentlich fast jeden Beitrag kommentierst. Viel zu oft handelt es sich dann noch eine Bemerkung, die mit der Sache nichts zu tun hat oder wiederholt schon gesagtes. Siehe z.B. Deinen Beitrag #19. :D

    Ich dachte mir als Neuling, dass hier der Forenbetreiber anzeigen möchte, dass er den Thread gelesen hat.
    So ist der Hintergrund meiner Frage zu verstehen.


  • Wenn ein Mieter im Februar einzieht wie soll er da wissen, dass im Juli möglicherweise ein wohnen oder schlafen nicht mehr möglich ist.

    Wenn ein Mieter im Februar einzieht wie soll da der Vermieter wissen, ob der Mieter besonders sonnenhungrig ist und gern nackt im Juli gedenkt sich unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu sonnen.
    Wenn das dann nicht möglich ist, wäre wohl auch eine Mietminderung angebracht.

    Übrigens sind Gerichtsurteile immer auf einen konkreten Fall bezogen und ein anderes Gericht muß sich einen Dreck drum scheren.
    Wenn ich mich auf ein Urteil beziehe dann höchstens auf Grundsatzurteile. Sie sind es eben dann auch.

    Zitat

    Und noch einen obendrauf: Der Mieter ist sogar berechtigt noch Monate später eine Mietminderung durchzusetzen, wenn ihm ganz bestimmte Monate zu heiß waren.

    Auch von mir noch einen obendrauf: Der Mieter ist sogar berechtigt noch Monate später eine Mietminderung durchzusetzen, wenn ihm ganz bestimmte Monate zu kalt(Winter) waren.

    Laaach!

  • Ich habe den Link gelesen. Ich muß aber trotzdem weiter lachen.

    Gerichtsurteile, besonders unterer Instanzen, können Sie vergessen. Ich erwähnte das bereits.
    Außerdem können dadurch auch falsche Hoffnungen geweckt werden.
    Der Richter in A muß die Entscheidung des Richters B nicht akzeptieren; weil eine Ermessensfrage.

    Maßgebend für die Rechtsprechung bei Mietrechtssachen sind die § 535 bis 580 BGB. Und nur auf dieser Basis sollten wir den Ratsuchenden helfen.

    Helfen heißt, den Fragesteller seine Rechte und auch seine Pflichten zu erklären.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (14. März 2015 um 15:54)

  • Zitat

    Helfen heißt, den Fragesteller seine Rechte und auch seine Pflichten zu erklären.

    Ja, so kann man es ausdrücken.
    Aber ob dabei zu einer Hilfe kommt, kommt doch auf die Argumentation und auf die Glaubwürdigkeit der Aussage des Antwortenden an.
    Um diese Glaubwürdigkeit zu unterstützen gehören sicherlich auch bereits ergangene Gerichtsurteile, wenn sie die jeweilige Frage betreffen.

    Man soll nicht glauben, dass solche Urteile von Untergerichten grundsätzlich langweiliges Geplapper eines unwissenden Richters sind.
    Sicher haben sie keinen direkten Einfluss, so sagt man zumindest, auf die allgemeine Rechtsprechung. Aber es ist immer noch jedem Richter überlassen, ob er sich einem Urteil einer unteren Instanz anschließt oder nicht. Und auf diese Weise könnte ein solches Urteil auch zur anerkannten Rechtsprechung werden.

    Und wir wollen mal die Kirche im Dorf lassen. Wenn hier falsche Hoffnungen geweckt werden, dann entstehen diese falschen Hoffnungen sicherlich nicht durch eigene Meinungen oder das berühmte Bauchgefühl. Auch mit Halbwissen ist es nicht getan.

    Wenn man hier auf eine Frage antwortet, dann sollte es möglichst auf rechtlicher Basis geschehen und überprüfbar sein.

    Einmal editiert, zuletzt von sense (15. März 2015 um 06:15)

  • Zitat

    Nein, mein lieber Leipziger82,
    das ist ein echter Wohnungsmangel, den der Vermieter abzustellen hat. Es gibt genügend Urteile für solche Situationen zB. LG Bielefeld und OLG Köln a.a.O. und noch mehr. Dazu sollte man nur in den Umgang mit einer Suchmaschine eingewiesen sein.

    Kannst Du mir bitte die Aktenzeichen dieser Urteile benennen? Die einzigen Urteile des LG Bielefeld, bzw. des OLG Köln, die mir bekannt sind, beziehen sich auf Temperaturobergrenzen in Büroräumen.
    Danke!

    Mit dem von Dir geposteten Link kann ich persönlich auch nichts anfangen, da sich das Urteil auf Raumtemperaturen von 46°C bezieht (bei dem Fragesteller sind es nur 34°C) und die restlichen AG-Urteile wohl kaum irgend eine Relevanz haben.
    Ich könnte Dir mindestens genauso viele AG-Urteile benennen, die das genaue Gegenteil besagen (z.B. AG Leipzig, Az. 164 C 6094/04).

    Komischerweise bringt mir Google hier auch nur diese - in Link benannten - Urteile.

    Letztendlich sollte bei den Urteilen zwingend auf die baulichen Gegebenheiten geachtet werden. Bei einer klassischen Altbau-Mansardenwohnung sollte es logisch sein, dass sich die Wohnung entsprechend erhitzt.
    Hier greift dann der § 536b BGB.

    Zitat

    Und das ein Mieter grundsätzlich davon auszugehen hätte, dass ein Vermieter ihm ein minderwertig gedämmtes Dachgeschoss vermietet, ist doch wohl ein Scherz?

    Bei Dachgeschosswohnungen kannst Du dämmen, wie Du willst. Wenn dort über Tage und Wochen die Sonne draufknallt, erhitzt sich die Wohnung trotzdem. Hier reichen im Zweifel schon die Dachliegefenster aus.
    Ich habe etliche gedämmte DG-Wohnungen in meinem Bestand. Angenehm ist es dort im Sommer nie.

    Ich persönlich halte es für einen Scherz, bewusst eine DG-Wohnung anzumieten und sich im Sommer über Hitze zu beschweren. In solchen Fällen empfehle ich einen Grundkurs in Physik.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo nochmal,

    vielen Dank für all die Hinweise und Urteile. Jeder Post ist in irgendeiner Form hilfreich. Einige leider auch nicht :-). Einige scheinen wirklich auf der Seite des Vermieters zu stehen......Ich will weder Geld rausgschlagen noch mit dem Vermieter Streitigkeiten anfangen - lediglich eine funktionierende Wohnung....Leider funktioniert das manchmal nicht anders.....

    Ich denke mal im heutigen Zeitalter kann man verlangen, dass eine 4 Jahre alte Wohnung richitg gedämmt sein sollte. Mir kann keiner erzählen, dass er sich im Sommer bei 35 Grad wohl fühlt. Falls doch, scheint es ein Elefant zu sein oder er macht sich vor dem Vermieter in die Hose.

    Schlimm finde ich noch viel mehr, dass man den Mangel dem Vermieter aufzeigt, und stattdessen zur Antwort bekommt:

    " Dann müssen sie mal die Fenster aufmachen"
    " Im Sommer ist es halt warm"
    " Ich bin nicht bereit irgendwas zu tun, auch keine Klimaanlage"
    " Dann müssen sie sich eine andere Wohnung suchen"........

    Gruss
    Takeshi


  • Schlimm finde ich noch viel mehr, dass man den Mangel dem Vermieter aufzeigt, und stattdessen zur Antwort bekommt:
    " Dann müssen sie mal die Fenster aufmachen"
    " Im Sommer ist es halt warm"
    " Ich bin nicht bereit irgendwas zu tun, auch keine Klimaanlage"
    " Dann müssen sie sich eine andere Wohnung suchen"........


    Was erwartest Du denn für Antworten...?

  • Zitat

    Ich denke mal im heutigen Zeitalter kann man verlangen, dass eine 4 Jahre alte Wohnung richitg gedämmt sein sollte.

    Solange dies gesetzlich nicht reguliert wird, kann man das eben nicht verlangen.
    Nochmal: Ich habe auch gedämmte Dachgeschosswohnungen, die sich trotzdem im Sommer bis 30° C oder mehr aufheizen.
    Du kannst Dämmen, wie Du willst, die Gesetze der Physik wirst Du damit nicht außer Kraft setzen.
    Wohnst Du in einem Altbau? Hier würde dann zusätzlich der Bestandsschutz greifen, so dass eine Dämmung schlimmstenfalls überhaupt nicht möglich ist.

    Zitat

    Mir kann keiner erzählen, dass er sich im Sommer bei 35 Grad wohl fühlt.

    Warum mietest Du dann eine Dachgeschosswohnung an? Ich war im vergangenen Frühjahr selbst auf Wohnungssuche und habe 4 Angebote des Maklers sofort abgelehnt, weil es sich um DG-Wohnungen gehandelt hat. Ich habe die Wohnungen nicht einmal besichtigt, weil mir klar war, dass ich dort in den Sommermonaten schwitzen werde, wie ein Schwein.
    Warum bedenkst Du so was nicht?
    Das erinnert mich an eine Vielzahl von Mietern, die sich eine Wohnung an der Hauptstraße anmieten und sich hinterher über den Verkehrslärm aufregen.

    Zitat

    Schlimm finde ich noch viel mehr, dass man den Mangel dem Vermieter aufzeigt, und stattdessen zur Antwort bekommt:

    " Dann müssen sie mal die Fenster aufmachen"
    " Im Sommer ist es halt warm"
    " Ich bin nicht bereit irgendwas zu tun, auch keine Klimaanlage"
    " Dann müssen sie sich eine andere Wohnung suchen"........

    Vorab: Ich bin sowohl Vermieter, als auch Mieter. Ich würde Dir aber auch keine andere Antwort geben können.
    Vielleicht könnte Dir der Vermieter sicher eine Klimaanlage einbauen, allerdings gebe ich zu bedenken, dass dies eine Modernisierungsmaßnahme darstellt und die Kosten Dir anteilig in Rechnung gestellt werden können. Dazu kommen dann noch die Kosten des Betriebs.

    Wenn er aber nicht will, muss er das auch nicht. Hier steht es Dir aber frei, deinen Anspruch vor Gericht geltend zu machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Warum mietest Du dann eine Dachgeschosswohnung an?

    Warum gehst du eigentlich davon aus, dass alle Menschen deinen Wissensstand bzgl. Wohungen haben? Ich hatte 20 Jahre Eigentum und es ist tatsächlich meine ERSTE Mietwohung.

    Zitat

    Warum bedenkst Du so was nicht?
    Das erinnert mich an eine Vielzahl von Mietern, die sich eine Wohnung an der Hauptstraße anmieten und sich hinterher über den Verkehrslärm aufregen.

    Dieser Vergleich hinkt gewaltig, Wenn man im Januar eine Wohung anmietet, ist es Januar, und nicht Juni. Wenn man eine Wohnung an einer stark befahrenen Strasse mietet, dann sieht bzw hört man das.

    Sorry, deine Argumente greifen nicht. Hier steht der Vermieter für mich in der Pflicht, jemanden das mit der Hitze im Sommer so darzustellen, dass man zumindest Überlegungen anstellt, die Wohungen anzumieten und nicht zu denken: " Ich sag mal nichts, Hauptsache der zahlt......

    Kannst aber auch gerne zu uns in Autohaus kommen und nen Gebrauchtwagen kaufen - kann wohl sein, dass der in 4 Monaten kaputt geht....weil, ist ja kein Neuwagen

  • Du beziehst Dich zu sehr auf moralische Aspekte und vernachlässigst die Rechtsprechung.

    Moralisch gesehen magst Du Recht haben, allerdings ist dies nicht immer mit der Meinung diverser Richter konform.
    Ich selbst beziehe mich nun mal nur auf die Rechtsprechung. Meine persönliche Meinung hilft Dir nicht weiter.

    Zitat

    Hier steht der Vermieter für mich in der Pflicht, jemanden das mit der Hitze im Sommer so darzustellen, dass man zumindest Überlegungen anstellt, die Wohungen anzumieten und nicht zu denken: " Ich sag mal nichts, Hauptsache der zahlt......

    Und genau diese Pflichten gibt es für den Vermieter eben nicht. Hierzu hat sich sogar der BGH geäußert (Vgl. BGH, ZMR 2004, 653, 654).
    Demnach hat sich der Mieter umfassend zu informieren und zu prüfen, ob er das Mietverhältnis eingehen will oder nicht (deshalb auch der Vergleich zur Hauptstraße). Eine (wahrheitsgemäße) Informationspflicht hat der Vermieter nur dann, wenn der Mieter eine spezifische Auskunft verlangt.
    Hättest Du diesen also gefragt, ob sich die Wohnung stark erhitzt, hätte er wahrheitsgemäß antworten müssen.

    Zitat

    Wenn man eine Wohnung an einer stark befahrenen Strasse mietet, dann sieht bzw hört man das.


    So abwegig ist das nicht. Du glaubst gar nicht, wie viele Mieter die Besichtigungen nach dem Berufsverkehr oder an Samstagen durchführen und nach Einzug feststellen, wie laut das wirklich ist.

    Zitat

    Warum gehst du eigentlich davon aus, dass alle Menschen deinen Wissensstand bzgl. Wohungen haben? Ich hatte 20 Jahre Eigentum und es ist tatsächlich meine ERSTE Mietwohung.

    Das hat ja nichts mit einer Mietwohnung zu tun. Grundsätzlich sollte man aber schon wissen, dass sich Dinge, die der direkten Sonneneinstrahlung unterliegen, aufheizen. Da Du in einem Autohaus arbeitest, sollte Dir das bekannt sein. Oder kannst Du bei einem Auto verhindern, dass es sich aufheizt, wenn es ein paar Stunden in der Sonne steht? Da hilft auch Wärmeschutzverglasung nichts.

    Zitat


    Kannst aber auch gerne zu uns in Autohaus kommen und nen Gebrauchtwagen kaufen - kann wohl sein, dass der in 4 Monaten kaputt geht....weil, ist ja kein Neuwagen

    Als Autohändler solltest Du aber wissen, dass ich einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch habe.
    Aber um das Beispiel aufzugreifen: Bist Du verpflichtet, mich umfassend über das Auto zu informieren, oder muss ich das tun?
    Angenommen ich kaufe mir einen 60PS-Kleinwagen und komme damit kaum den Berg hoch, kann ich dann auch Nachbesserung oder Schadenersatz von Dir verlangen, oder hätte ich mich vorher selbst kundig machen müssen, ob das Auto "geländetauglich" ist?

    Wie gesagt, es steht Dir selbstverständlich frei, deine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du damit nicht durch kommst, schätze ich als relativ hoch ein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (17. März 2015 um 14:15)

  • Wie gesagt, deine Vergleiche hinken mir zuviel. Hätte mich auch gewundert, wenn du diesmal nichts gegenteiliges zu sagen hättest.

    Warum? Mit dem Vergleich wollte ich darauf hinaus, dass es generell keine Informationspflicht (für was auch immer) des Vermieters gibt.
    Wenn Du selbst BGH-Urteilen keinen Glauben schenkst, kann ich Dir auch nicht mehr helfen.
    Eine gewisse Einsicht würde manchmal helfen. Vermutlich hast Du gehofft, dass ich/wir deine Meinung teilen? Damit kann ich leider nicht dienen, genauso wenig, wie die allgemeine und höchstrichterliche Rechtsprechung.

    Ansonsten wünsche ich Dir viel Erfolg vor Gericht. Vielleicht klappt's ja.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (17. März 2015 um 16:33)

  • [QUOTEkann ich Dir auch nicht mehr helfen][/QUOTE]

    Zitat

    Eine gewisse Einsicht würde manchmal helfen

    Zitat

    Damit kann ich leider nicht dienen


    Ich denke, dass ich weder deine Hilfe in Anspruch nehmen muss noch brauchst du hier auch keinem zu dienen....:D
    Persönliches interessiert hier keinen....:cool: Aber nichts destro trotz, hab zwar keine Erkenntnis hieraus gezogen, aber es wird sich tatsächlich vor Gericht entscheiden:)

    Ich spreche auch hier aus der Sicht des Mieters, logo....Vielleicht darf man trotzdem vom Vermieter ein Lösungsversuch erwarten - zumindest ein Gesrpäch - zumal es aus seiner Sicht heisst: "Herr.......wenn irgendwo der Schuh drückt..bitte melden Sie sich ruhig"...

    Dann macht man das mal, und bekommt als Antwort ein Anwaltsschreiben mit dem Zusatz " Es ist mir zu Ohren gekommen, das regemässig die Wohung durch eine weitere Person bewohnt wird mit der Bitte um Mitteilung damit man die NK-Abrechnung anpassen kann....(Achja, ich habe alle 14 Tage meinen Sohn von Fr-So da, von denen er 1 Tag sich bei Freunden aufhält...)...

    Mein Sohn ist somit "regelmässig" da, nämlich von 30 Tagen genau 4-5 Übernachtungen, wobei er 1-2 gar nicht da ist...., und ab und an meine Freudin auch......

    Ab wann hätte denn der Vermieter das Recht, die NK-Abrechnung auf 2 zu erhöhen?

    VG
    takeshi

  • Bei einer Dachwohnung kannst Du dämmen wie du willst sie heizt sich auf.
    Ich habe bei einer Dachwohnung zusätzlich zu der bestehenden Dämmung weitere 55 Ballen verarbeitet ( Wohnfläche 45 qm ) und trotzdem wird es sehr warm.
    Und ich würde auch einen Teufel tun und dem Mieter eine Klimaanlage finanzieren, er wusste was er tat und ist abgesehen davon auch zufrieden.
    Mein Tip, such Dir eine andere Wohnung, vorzugsweise im Erdgeschoss

  • Ab wann hätte denn der Vermieter das Recht, die NK-Abrechnung auf 2 zu erhöhen?

    Das kann er aufgrund des Ergebnisses der letzten Rechnung und zwar mindestens soviel, das er ein 12tel von der Jahresrechnung ansetzen kann. Es ist eine Ermessensentscheidung und sollte als Richtwert dienen.
    Schwierig ist allerdings, das bei einer Neuvermietung dafür noch keine des Verbräuche vorliegen.
    Hier wird dann oft die Vorauszahlungshöhe des Vormieters weitergeführt.
    Das Geld geht Ihnen aber nicht verloren.

    Bedenken Sie auch, das bei allen Ausgaben im Abrechnungsjahr der Vermieter in Vorkasse geht. Für den Mieter also ein zinsloses Darlehen.
    Das muß der Vermieter nicht und deshalb ist eine angemessene Vorauszahlung sinnvoll.

    Auch möchte sich der Vermieter damit gegenüber kriminellen Mietern etwas absichern.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (27. März 2015 um 15:58)

  • Zitat

    Ich denke, dass ich weder deine Hilfe in Anspruch nehmen muss noch brauchst du hier auch keinem zu dienen....

    Du bist frei in deinen Entscheidungen. Grundsätzlich gegen ich aber keinen Rat, der zu den Ansichten des Mieters passt, sondern der eher der Meinung der Richter entspricht.

    Zitat

    Ich spreche auch hier aus der Sicht des Mieters, logo....Vielleicht darf man trotzdem vom Vermieter ein Lösungsversuch erwarten - zumindest ein Gesrpäch - zumal es aus seiner Sicht heisst: "Herr.......wenn irgendwo der Schuh drückt..bitte melden Sie sich ruhig"...


    Ich wiederhole mich hier gern: Selbstverständlich kann man Lösungsversuche erwarten, aber letztendlich kann man diese Lösungsversuche eben nicht einklagen. Sentimentalitäten interessieren leider keine Richter. Da zählt nur geltendes Recht.

    Selbstverständlich kann ich Dir hier auch bestätigen, wie böse der Vermieter doch ist und dir beipflichten, dass er hier was tun könnte, aber was fängst Du mit dieser Information an?

    ich antworte trotzdem:

    Zitat

    Ab wann hätte denn der Vermieter das Recht, die NK-Abrechnung auf 2 zu erhöhen?

    Wenn sich eine weitere Person dauerhaft in der Wohnung aufhält. Mit "dauerhaft" meine ich nicht Besuch. Weiterhin kann er natürlich aufgrund von Kostensteigerungen aus Betriebskostenabrechnungen anpassen.

    Zahlst Du eine Pauschale oder Vorauszahlungen?

    Grundsätzlich ist es ja so, dass z.B. die Wasserkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden (sollten), so dass Du die Kosten sowieso trägst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hi,

    Zitat

    Zahlst Du eine Pauschale oder Vorauszahlungen?

    was meinst du jetzt genau mit Pauschale? Ich habe Anfang des Jahres meine NK erst von € 110,- auf € 150,- erhöht, da meine Heizkosten in die Höhe schnellten (warum auch immer)...Diese NK - Zahlung dient als Vorauszahlung.

    [QUOTEGrundsätzlich ist es ja so, dass z.B. die Wasserkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden (sollten), so dass Du die Kosten sowieso trägst][/QUOTE]

    Dies dachte ich auch - allerdings erzählte mir dir Hausverwaltung das es nach Personen abgerechnet wird. Ich habe zwar eine Wasseruhr, aber die anderen Parteien (Altbau) nicht....Für mich ne gute Entscheidung :-)...Es wär rechtlich nicht durchführbar, da nicht ALLE eine eigene Wasseruhr installiert hätten.

    [QUOTEMit 'dauerhaft' meine ich nicht Besuch][/QUOTE]

    Also wie gesagt, mein Sohn ist regelmässig jedes 2. WE da. Meine Freundin i.d.R das andere WE......somit beide immer nur am WE. Die Frage ist jetzt wie man das Wort dauerhaft interpretiert oder? ( Wenn es denn so ist, dann würde ich mich ja damit abfinden - aber dies über den Anwalt verkünden zu lassen bzw fragen zu lassen ist schon der Witz schlechthin)

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