Okay,
die Frage wäre hier, wie alt die Wohung ist?![]()
Gruß
Takeshi
Okay,
die Frage wäre hier, wie alt die Wohung ist?![]()
Gruß
Takeshi
Hallo zusammen,
Tagestemperaturen: um 30 °C, Maximal bei 1-2 Sonne pur bis 35°C
Nachttemperaturen: zwischen 25 und 30 °C auf Dauer
welche Dachgeschosswohung, die nicht älter als 5 Jahre alt ist, kann mitbieten?![]()
VG
Takeshi46
Hi,
ZitatZahlst Du eine Pauschale oder Vorauszahlungen?
was meinst du jetzt genau mit Pauschale? Ich habe Anfang des Jahres meine NK erst von € 110,- auf € 150,- erhöht, da meine Heizkosten in die Höhe schnellten (warum auch immer)...Diese NK - Zahlung dient als Vorauszahlung.
[QUOTEGrundsätzlich ist es ja so, dass z.B. die Wasserkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden (sollten), so dass Du die Kosten sowieso trägst][/QUOTE]
Dies dachte ich auch - allerdings erzählte mir dir Hausverwaltung das es nach Personen abgerechnet wird. Ich habe zwar eine Wasseruhr, aber die anderen Parteien (Altbau) nicht....Für mich ne gute Entscheidung :-)...Es wär rechtlich nicht durchführbar, da nicht ALLE eine eigene Wasseruhr installiert hätten.
[QUOTEMit 'dauerhaft' meine ich nicht Besuch][/QUOTE]
Also wie gesagt, mein Sohn ist regelmässig jedes 2. WE da. Meine Freundin i.d.R das andere WE......somit beide immer nur am WE. Die Frage ist jetzt wie man das Wort dauerhaft interpretiert oder? ( Wenn es denn so ist, dann würde ich mich ja damit abfinden - aber dies über den Anwalt verkünden zu lassen bzw fragen zu lassen ist schon der Witz schlechthin)
[QUOTEkann ich Dir auch nicht mehr helfen][/QUOTE]
ZitatEine gewisse Einsicht würde manchmal helfen
ZitatDamit kann ich leider nicht dienen
Ich denke, dass ich weder deine Hilfe in Anspruch nehmen muss noch brauchst du hier auch keinem zu dienen....:D
Persönliches interessiert hier keinen....
Aber nichts destro trotz, hab zwar keine Erkenntnis hieraus gezogen, aber es wird sich tatsächlich vor Gericht entscheiden:)
Ich spreche auch hier aus der Sicht des Mieters, logo....Vielleicht darf man trotzdem vom Vermieter ein Lösungsversuch erwarten - zumindest ein Gesrpäch - zumal es aus seiner Sicht heisst: "Herr.......wenn irgendwo der Schuh drückt..bitte melden Sie sich ruhig"...
Dann macht man das mal, und bekommt als Antwort ein Anwaltsschreiben mit dem Zusatz " Es ist mir zu Ohren gekommen, das regemässig die Wohung durch eine weitere Person bewohnt wird mit der Bitte um Mitteilung damit man die NK-Abrechnung anpassen kann....(Achja, ich habe alle 14 Tage meinen Sohn von Fr-So da, von denen er 1 Tag sich bei Freunden aufhält...)...
Mein Sohn ist somit "regelmässig" da, nämlich von 30 Tagen genau 4-5 Übernachtungen, wobei er 1-2 gar nicht da ist...., und ab und an meine Freudin auch......
Ab wann hätte denn der Vermieter das Recht, die NK-Abrechnung auf 2 zu erhöhen?
VG
takeshi
ZitatWarum mietest Du dann eine Dachgeschosswohnung an?
Warum gehst du eigentlich davon aus, dass alle Menschen deinen Wissensstand bzgl. Wohungen haben? Ich hatte 20 Jahre Eigentum und es ist tatsächlich meine ERSTE Mietwohung.
ZitatWarum bedenkst Du so was nicht?
Das erinnert mich an eine Vielzahl von Mietern, die sich eine Wohnung an der Hauptstraße anmieten und sich hinterher über den Verkehrslärm aufregen.
Dieser Vergleich hinkt gewaltig, Wenn man im Januar eine Wohung anmietet, ist es Januar, und nicht Juni. Wenn man eine Wohnung an einer stark befahrenen Strasse mietet, dann sieht bzw hört man das.
Sorry, deine Argumente greifen nicht. Hier steht der Vermieter für mich in der Pflicht, jemanden das mit der Hitze im Sommer so darzustellen, dass man zumindest Überlegungen anstellt, die Wohungen anzumieten und nicht zu denken: " Ich sag mal nichts, Hauptsache der zahlt......
Kannst aber auch gerne zu uns in Autohaus kommen und nen Gebrauchtwagen kaufen - kann wohl sein, dass der in 4 Monaten kaputt geht....weil, ist ja kein Neuwagen
Hallo nochmal,
vielen Dank für all die Hinweise und Urteile. Jeder Post ist in irgendeiner Form hilfreich. Einige leider auch nicht :-). Einige scheinen wirklich auf der Seite des Vermieters zu stehen......Ich will weder Geld rausgschlagen noch mit dem Vermieter Streitigkeiten anfangen - lediglich eine funktionierende Wohnung....Leider funktioniert das manchmal nicht anders.....
Ich denke mal im heutigen Zeitalter kann man verlangen, dass eine 4 Jahre alte Wohnung richitg gedämmt sein sollte. Mir kann keiner erzählen, dass er sich im Sommer bei 35 Grad wohl fühlt. Falls doch, scheint es ein Elefant zu sein oder er macht sich vor dem Vermieter in die Hose.
Schlimm finde ich noch viel mehr, dass man den Mangel dem Vermieter aufzeigt, und stattdessen zur Antwort bekommt:
" Dann müssen sie mal die Fenster aufmachen"
" Im Sommer ist es halt warm"
" Ich bin nicht bereit irgendwas zu tun, auch keine Klimaanlage"
" Dann müssen sie sich eine andere Wohnung suchen"........
Gruss
Takeshi
AKTUELLER STAND ![]()
So, ich wollte mal das Ergbnis mitteilen:
Also nachdem ich dem MSB beigetreten bin und sie mir ausrechnete, dass max 9 Tage abrechnen könne, kamen da etwas über 20 EUro raus. Darauf sagte ich, dasss sich der ganze Aufwand nicht lohne und ob ich ihm dem Vermieter telefonisch einfach 50 Euro Abzug anbieten könne. Dies machte ich auch und hab die auch unter Unverständnis abgezogen. Er hat es aber akzepiert.
Nun kommt der nächste Fall:
Im Sommer heizt sich meine Wohung bei Sonnenscheinz auf teilweise bis 34 Grad auf. Hierauf haben wir den Vermieter um Abhilfe angeschrieben, was er kategorisch ablehnt. Weder eine Klima noch sonst was. Ich könne mir ne andere Wohnung suchen wenn ich das nicht aktzeptiere. Die Wohung wurde 2011 als DG Wohung gebaut.
Was haltet ihr von 34 Grad im Sommer (bei Sonnenschein natürlich). Schlafen kann man nicht und sich aufhalten auch kaum.....
UPS...ích meinte natürlich die Miete nächsten MONAT und nicht nächsten MONTAG
kürzen
Also mein Berater meinte 20-30 % könnte ich abziehen. Ich habe 4 Heizkörper (Bad und Schlafzimmer) sowie 2 im Wohn-/Essbereich (1 grosses Zimmer). Die im Bad und Schlafzimmer funktionieren NULL. Die im Wohn-Essbereich nur ganz ganz lau.....Morgens habe ich eine Temperatur vom 17-18°. Abends wenn ich mit 2 Mann da bin und Koche etc steigt sie auf 20...wenn ich Glück habe 21°....
So, zur Info...
Hab DMB kontaktiert. Anschreiben an den Vermieter war korrekt. Ich soll den nerven und immer wieder anrufen, anschreiben. Nächsten Montag die Miete für Januar nachträglich kürzen usw.
Aja, die Heizung geht immer noch nicht - hab Vermieter vorgestern kontaktiert und er meint es würde jetzt endgültig mal behoben werden (somit funktioniert meine Heizung seit 12 Tagen nicht einwandfrei)! Da halte ich doch mal glatt mindestens 30 % ein
So, aktueller Zwischenstand:
Nachdem ich den Vermieter gestern vor 1 Woche (24.01.) angerufen habe, dass die Heizung wieder nicht richtig funktioniert, sagte dieser, dass er sich drum kümmert. Dienstag drauf (27.01.) schickte ich per Einschreiben meinen Brief. Heute (01.02.) habe ich immer noch nicht gehört und die Heizung geht jetzt 1 Woche am Stück nicht. Gemeldet hat sich der Vermieter weder wegen der nicht funktionierenden Heizung noch auf mein Schreiben.
Frage: Soll ich den jetzt NOCHMAL kontaktieren und bitten???? Oder ab wann endet die ihm angedrohte Frist, die Heizung zu reparieren, bevor ich die Miete kürze. Und um wieviel kann ich überhaupt kürzen?
Hallo zusammen,
nun habe ich mich auch einmal hier angemeldet und möchte auch sofort ein Problem schildern:
Ich wohne seit knapp 3 Jahren in einer Mietwohung (4. Etage, MFH, ganz oben). Diese Wohnung wurde vor 4 Jahren mit einer Nachbarwohung nachtraglich "aufgebaut".
Zu JEDER Winterperiode haben ich die Probleme, dass die Heizkörper nicht funktionieren -sprich sie werden nicht warm, teilweise gar nicht, teilweise nur 2 von 4 Körpern etc....
Seit meinem Einzug vor knapp 3 Jahren haben ich des öfteren (mitlerweise 3-4 pro Winter) den Vermieter kontaktiert bzw in dessen Auftrag (wegen der einfacheren Abstimmung mit meiner Anwesenheit / Arbeit) die Heizungsfirma.
Von Beginn an sagte die Heizungsfirma, dass die Heizungsanlage nicht ordnungsgemäß installiert wurde (zu schwache Pumpe für bis nach ganz oben, Heizungsrohe schlecht isoliert etc). Jedes Mal kam jemand heraus und hat entweder Wasser nachgefüllt bzw entlflütet. Alles hält allerdings immer nur 1-2 Wochen.
Mitlerweise war der Installateur bestimmt 6-10 mal bei mir ! Der Vermieter sagt jedes mal, dass er sich drum kümmere. Anscheinend fruchtet das alles nicht.
Da ich bisher sehr kulant war, habe ich nichts unternommen. Nun reicht es mir und ich habe ihm einen Brief geschrieben mit dem freundlichen Hinweis, dafür zu sorgen, dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert. ISt dies nicht der Fall, sei dies ein Mietmangel u ich würde eine Mietminderung in Betracht ziehen.
Wie haltet ihr die Vorgehnsweise?
Vielen Dank für viele Anregungen...
Gruss
takeshi46
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