Fragen zum Mietvertrag/dubioser Mietvertrag

  • Hallo,
    gerne würde ich morgen meine Freundin bei mir übernachten lassen. Jedoch will mir mein Vermieter das nicht erlauben?! Ich selber bin 18 Jahre und Student. Vielleicht zeugt davon das Misstrauen?? Nun habe ich mir meinen Mietvertrag angeschaut und dort steht nichts von einem Verbot des Besuchs. Meines Erachtens nach ist dies mietrechtlich auch gar nicht erlaubt.

    Nun steht jedoch in der Hausordnung ein fälschlicherweise nicht ausformulierter Satz zum Wasserverbrauch:
    Wasserabgabe an nicht zum Haushalt des Mieters gehörende Personen sowie da... (da endet der Satz einfach)

    Hat das jetzt irgendeine Gültigkeit und darf sich meine Freundin bei mir duschen und generell Wasser und Strom mitnutzen?

    Desweiteren stand im Mietvertrag, dass die Allgemeinflächen einmal wöchentlich vom Vermieter gereinigt werden. Dies ist nie geschehen, woraufhin ich meine Vermieterin kontaktiert habe(sie wohnt im selben Haus). Diese hat dann einfach den Abschnitt im Vertrag durchgestrichen und ich sollte unterschreiben, dass ich es zur Kenntnis genommen habe. Ich habe dann auch unterschrieben, frage mich nun jedoch, ob dies überhaupt rechtskräftig ist?

    Last but not least: Unter dem Mietvertrag steht fälscherlicherweise Frankfurt am Main, den 05.09.2015(gemeint ist 2014). Ist der Mietvertrag nun überhaupt gültig??

  • Zitat

    Jedoch will mir mein Vermieter das nicht erlauben?!


    Das kann er nicht verbieten, denn der Kuppeleiparagraph ist schon lange gelöscht worden.
    Mietrecht: Besuche in der Wohnung

    Zitat

    dass ich es zur Kenntnis genommen habe. Ich habe dann auch unterschrieben, frage mich nun jedoch, ob dies überhaupt rechtskräftig ist?


    Durch deine Unterschrift bist du mit der Nichtreinigung eiverstanden. Man unterschreibt nichts, bevor man sich schlau gemacht hat.

    Zitat

    Ist der Mietvertrag nun überhaupt gültig??

    Ja, ist er.

  • andrefortmann:

    "gerne würde ich morgen meine Freundin bei mir übernachten lassen. Jedoch will mir mein Vermieter das nicht erlauben?!"
    - Du brauchst ihn noch nicht einmal zu informieren.

    "Nun steht jedoch in der Hausordnung ein fälschlicherweise nicht ausformulierter Satz zum Wasserverbrauch:
    Wasserabgabe an nicht zum Haushalt des Mieters gehörende Personen sowie da... (da endet der Satz einfach)"
    - Ist also m.E. ohne Bedeutung.

    "darf sich meine Freundin bei mir duschen und generell Wasser und Strom mitnutzen?"
    - Yes, she can.

    "Desweiteren stand im Mietvertrag, dass die Allgemeinflächen einmal wöchentlich vom Vermieter gereinigt werden. Dies ist nie geschehen, woraufhin ich meine Vermieterin kontaktiert habe(sie wohnt im selben Haus). Diese hat dann einfach den Abschnitt im Vertrag durchgestrichen und ich sollte unterschreiben, dass ich es zur Kenntnis genommen habe. Ich habe dann auch unterschrieben, frage mich nun jedoch, ob dies überhaupt rechtskräftig ist?"
    - Bist schön dumm bzw. ungeschickt gewesen.

    "Last but not least: Unter dem Mietvertrag steht fälscherlicherweise Frankfurt am Main, den 05.09.2015(gemeint ist 2014). Ist der Mietvertrag nun überhaupt gültig??"
    - Yes, it is.

  • Unter dem Mietvertrag steht fälscherlicherweise Frankfurt am Main, den 05.09.2015(gemeint ist 2014). Ist der Mietvertrag nun überhaupt gültig?

    Da herrscht Willensübereinstimmung vor und ist in diesem Falle gültig.

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