Hallo zusammen,
nach einer nicht Gesetzeskonformen Mieterhöhungsforderung der wir schriftlich wiedersprochen haben erhielten wir heute eine Kündigung nach BGB 573a Abs.1 (Erleichterte Kündigung des Vermieters).
1. Die 2 Wohnungen in einem Haus sind nur durch eine Tür getrennt die man nicht abschließen kann. Wurde allerdings bisher nur mündlich bemängelt.
2. steht die Kündigung nicht im Wiederspruch zu BGB 573 Abs.1, steh da grad auf dem Schlauch?
Danke im Vorraus für eure Hilfe ![]()
Gruß Bleistift