@ Mainschwimmer:Kündigungsschreiben
"Betr. Sonderkündigung der an Sie vermieteten Wohnung (OG+DG) Nach §573a,Abs.1 BGB zum 31.07.ds.J.
Sehr geehrter Hr. ... ich kündige den Mietvertrag für die o.g. Wohnung in der ...Str. ..., gemäß BGB § 573a, Abs.1, zum 31.Juli 2015.
Gleichzeitig wiederspreche ich im Vorhinein der Nutzung dieser Wohnung durch Sie über den 31.07.15 hinaus"
1. meiner meinung nach handelt es sich nicht um 2 wohungen da sie nicht abschließbar voneinander getrennt sind.
2. habe ich in dem Link zum Sonderkündigungsrecht von Mainschwimmer unter Punkt 5 Ausschluss gelesen: Ausgeschlossen ist das Sonderkündigungsrecht wenn: der Vermieter die Wohnung nach der Kündigung nicht selbst bewohnen möchte.
Dies hat er aber expliziet gesagt, er möchte bald neue interessenten durch die wohnung führen.?
Gruß Bleistift