Nebenabrede

  • Hallo,

    wir wohnen seit Oktober 2013 in einer Mietwohnung.
    Bei der Besichtigung hat uns der Vermieter zugesichert, dass im Jahr 2014 die Wohnung einen Balkon erhalten soll sowie einen Stellplatz. Um uns abzusichern, haben wir eine Nebenabrede mit dem Vermieter geschlossen, dass beides 2014 errichtet wird und in der Kaltmiete enthalten ist.
    Bis heute kam der Vermieter seinen Versprechungen nicht nach.
    Wie können wir uns verhalten? Haben wir einen rechtlichen Anspruch auf die Errichtung von Balkon und Stellplatz?

    Einmal editiert, zuletzt von Tanker90 (28. Januar 2015 um 18:40) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Hallo AndreasC1977,

    im Betreff steht "Nebenabrede zum Allgemeinen Wohnraummietvertrag".
    Sehr geehrter Herr ...,
    nachfolgend erhalten Sie folgende Zusicherungen neben Ihrem Allgemeinen Wohnraummietvertrag:
    - ..........
    - Balkon und Stellplatz, die im Jahr 2014 errichtet werden, in der Kaltmiete inbegriffen
    - ..........

    Unterschrift Vermieter sowie unsere Unterschrift

  • Das klingt spontan für mich so, als wäre eine gültige Nebenabrede geschlossen worden. Quasie ein Nachtrag zum MV.

    Bevor ich mit der Axt anklopfe (bin ja nicht der Berni), würde ich erst ein freundliches Schreiben verfassen mit dem Verweis auf den Nachtrag und die Bitte verbindlich Stellung zu nehmen, wann die Baumaßnahmen erfolgen sollen.
    So hat man nicht sofort Krieg.

    Solltest Du den Kampf nicht scheuen, kannst Du auch darauf verweisen, dass das nicht vorhandensein der zugesicherten Eigenschaften zur Mietminderung berechtigt.
    Mieminderungen bei nicht nutzbaren Stellplätzen können 10 % betragen (eigenes Verwalterleid). Nichtnutzbare Balkone hab ich nicht, müsste also da auch erst nach entsprechenden Urteilen googlen.
    Gemindert wird von der Warmmiete... nicht wie manchmal sogar Anwälte machen von der Kaltmiete...

  • AndreasC1977:

    "Das klingt spontan für mich so, als wäre eine gültige Nebenabrede geschlossen worden. Quasie ein Nachtrag zum MV."
    - Meine ich auch.

    "Bevor ich mit der Axt anklopfe (bin ja nicht der Berni),"
    - Wer ist das?

    "würde ich erst ein freundliches Schreiben verfassen mit dem Verweis auf den Nachtrag und die Bitte verbindlich Stellung zu nehmen, wann die Baumaßnahmen erfolgen sollen.
    So hat man nicht sofort Krieg.
    Solltest Du den Kampf nicht scheuen, kannst Du auch darauf verweisen, dass das nicht vorhandensein der zugesicherten Eigenschaften zur Mietminderung berechtigt.
    Mieminderungen bei nicht nutzbaren Stellplätzen können 10 % betragen (eigenes Verwalterleid)."
    - Berny stimmt zu.

    "Gemindert wird von der Warmmiete... nicht wie manchmal sogar Anwälte machen von der Kaltmiete..."
    - Sei es drum, wird mit der nächsten BetrkAbr sowieso wieder ausgeglichen...

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