Beiträge von Tanker90

    Hallo AndreasC1977,

    im Betreff steht "Nebenabrede zum Allgemeinen Wohnraummietvertrag".
    Sehr geehrter Herr ...,
    nachfolgend erhalten Sie folgende Zusicherungen neben Ihrem Allgemeinen Wohnraummietvertrag:
    - ..........
    - Balkon und Stellplatz, die im Jahr 2014 errichtet werden, in der Kaltmiete inbegriffen
    - ..........

    Unterschrift Vermieter sowie unsere Unterschrift

    Hallo,

    wir wohnen seit Oktober 2013 in einer Mietwohnung.
    Bei der Besichtigung hat uns der Vermieter zugesichert, dass im Jahr 2014 die Wohnung einen Balkon erhalten soll sowie einen Stellplatz. Um uns abzusichern, haben wir eine Nebenabrede mit dem Vermieter geschlossen, dass beides 2014 errichtet wird und in der Kaltmiete enthalten ist.
    Bis heute kam der Vermieter seinen Versprechungen nicht nach.
    Wie können wir uns verhalten? Haben wir einen rechtlichen Anspruch auf die Errichtung von Balkon und Stellplatz?

    Hallo,

    wohne seit Oktober 2013 in einer Mietwohnung.
    Der Vermieter hat uns bei der Besichtigung zugesichert, dass im Jahr 2014 ein Balkon, Stellplatz in Form von Carports und ein Partyraum auf dem Hof (ohne Mieterhöhung) zur Verfügung stehen wird, sobald diese errichtet sind.
    Da wir uns sicher gehen wollten, haben wir dies noch einmal schriftlich festgehalten und den Vermieter unterschreiben lassen.
    Nun haben wir 2015 und es ist noch nichts passiert. Wie können wir uns verhalten? Steht uns ein Recht auf die Erledigung der Dinge aus der Nebenabrede zu?

    Vielen Dank im Voraus.

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