Hallo Forum,
ich ziehe demnächst aus meiner Wohnung aus. Die Kündigung ist bei der Hausverwaltung fristgerecht eingegangen. (Einwurf-Einschreiben)
Mein Mietvertrag enthält den Satz:
ZitatMieter, die im Laufe eines Abrechnungsjahres ein- oder ausziehen, haben anteilige Kosten zu zahlen.
Die Kosten erforderlich werdender Zwischenablesungen sowie der Bearbeitung des Nutzerwechsels durch die Abrechnungsfirma fallen dem ausziehenden Mieter zur Last.
So weit so gut. Muss ich mich nun an die entsprechenden Anbieter von Wasser und Heizung wenden und einen Zwischenablese-Termin vereinbaren, oder werden die Zählerstände bei der Wohnungsübergabe im Protokoll festgehalten? Alle Zähler sind mit Funk ausgestattet.
Falls ersteres der Fall ist: Wer sind die Provider und wie bekomme ich das heraus?
Falls letzters der Fall ist: Wieso entstehen dadurch Kosten? Beim Einzug wurden die Zählerstände ins Protokoll aufgenommen.
Meinen Vermieter bzw. die Hausverwaltung kann ich dazu nicht befragen, weil sie auf keine Art der Kontaktaufnahme reagiert. (Stichwort Heuschrecke)