Beiträge von mivoc

    Was ist an dieser Meldung denn so schwer zu verstehen?


    Naja, wie oben beschrieben: ausgeliefert ≠ zugestellt. Ansonsten muss ich die Frage zurück geben: Was ist an dem Eingangsposting so schwer zu verstehen?

    Mir sei eine Frage erlaubt, wie kommst du ansonsten durchs Leben, wenn du die einfachsten Dinge nicht schnallst?


    Ohne helfende Menschen wie dich wär ich aufgeschmissen, keine Frage.

    An alle Verfechter des EE,

    ich habe eine Kündigung per EE an die Hausverwaltung geschickt. Die Empfänger-Adresse ist ganz normal (Straße+Hausnr. PLZ WOhnort).

    Bei der Online-Verfolgung stand am Folgetag:
    Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde zur Abholung bereitgelegt.

    Und noch einen Tag später:
    Die Sendung wurde am xx.xx.xx ausgeliefert.

    Ist die Kündigung jetzt nur ausgeliefert, oder auch zugestellt? Und was hat es mit dem Postfach auf sich? Klingt für mich nach "Sendung ist zwar im Postfach, hol' ich aber nicht ab" und gilt somit als nicht zugestellt.

    Viele Grüße

    Danke euch für die Antworten. Wir werden die Zählerstände dann im ÜP festhalten. Die Geräte sind übrigens von techem. "radio 3" fürs Wasser und "vario s III/data III" für die Heizung. Keine Ahnung was die können/nicht können.

    @H Hamburg: Wie meinst du das?


    1. Der Kostenpunkt Nutzerwechselgebühr/Kosten bei Nuterwechsel muss eindeutig im Mietvertrag geregelt sein.

    Ist er. Siehe erstes Posting.


    2. In dieser Regelung muss klargestellt sein, dass der Mieter nur bei Auszug diese Kosten trägt, nicht aber bei Einzug

    Siehe Zitat im ersten Posting: "Mieter, die im Laufe des Jahres ein- oder ausziehen..." und "Kosten... fallen dem ausziehenden Mieter zur Last." Widerspricht sich doch, oder?

    3. Handelt es sich um eine AGB-Klausel ("Kleingedrucktes" - das ist in Wohnraummietverträgen meistens der Fall), dann muss zwingend auch darauf hingewiesen werden, dass dies nicht gilt, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter zu vertreten ist. Fehlt dieser Hinweis, ist die Klausel insgesamt gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (Langenberg, Betriebskostenrecht, 6. Aufl. Rdnr. I 7; Beyer in WuM 2013, 77).

    Verstehe ich nicht. Was bedeutet "wenn die Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter zu vertreten ist"?

    Ich hab den entsprechenden Paragraphen aus dem MV mal hochgeladen. Ist das eine AGB-Klausel?

    Hallo Forum,
    ich ziehe demnächst aus meiner Wohnung aus. Die Kündigung ist bei der Hausverwaltung fristgerecht eingegangen. (Einwurf-Einschreiben)

    Mein Mietvertrag enthält den Satz:

    Zitat

    Mieter, die im Laufe eines Abrechnungsjahres ein- oder ausziehen, haben anteilige Kosten zu zahlen.
    Die Kosten erforderlich werdender Zwischenablesungen sowie der Bearbeitung des Nutzerwechsels durch die Abrechnungsfirma fallen dem ausziehenden Mieter zur Last.

    So weit so gut. Muss ich mich nun an die entsprechenden Anbieter von Wasser und Heizung wenden und einen Zwischenablese-Termin vereinbaren, oder werden die Zählerstände bei der Wohnungsübergabe im Protokoll festgehalten? Alle Zähler sind mit Funk ausgestattet.
    Falls ersteres der Fall ist: Wer sind die Provider und wie bekomme ich das heraus?
    Falls letzters der Fall ist: Wieso entstehen dadurch Kosten? Beim Einzug wurden die Zählerstände ins Protokoll aufgenommen.


    Meinen Vermieter bzw. die Hausverwaltung kann ich dazu nicht befragen, weil sie auf keine Art der Kontaktaufnahme reagiert. (Stichwort Heuschrecke)

    erstmal vorweg, ich kann es nicht wirklich nachvollziehen, wie man untätig sein kann, wenn ständig Wasser läuft. Es muss einem doch bewusst sein, dass da Geld den Abluss runterfliest.


    Da geb ich dir recht, lässt sich aber nicht mehr ändern. Habe gerade mit dem VM telefoniert und wir haben eine Lösung gefunden, die deinem Vorschlag sehr nahe kommt.

    Danke für die zahlreichen Antworten!

    Danke erstmal für die Antworten.


    ...Aus meiner Sicht auch nicht wegen dem defekten Spülkasten und dem daraus resultierenden hohen Wasserverbrauch.

    Wurde hier der Vermieter nachweisbar über dem Mangel informiert und hat diesen trotz Fristsetzung nicht behoben, hätte man das als Mieter selbst machen bzw. machen lassen können und dem Vermieter in Rechnung stellen oder mit der Miete verrechnen können.

    Falls das nicht unter Kleinreparaturen, für die es eine wirksame Vereinbarung im Vertrag gibt, fällt.

    Als es zur Mieterhöhung kam haben wir uns alle (VM+Frau und WG) zusammengesetzt und einen neuen Mietvertrag aufgesetzt. Darin ist u.a. der neue Mietpreis festgehalten und dass sich der VM verpflichtet, die Spühlung bis zu einem gewissen Datum zu reparieren. Ist das kein Nachweis?

    Wir haben den Schaden nach Ablauf der Frist schließlich selbst behoben (unentgeltlich).

    Problem ist das verpulverte Wasser im Zeitraum zwischen Informieren des VMs und Ablauf der Frist.


    Ein WC-Spülkasten sollte auch mal gereinigt werden. Es setzen sich Kalkablagerungen unter der Dichtung ab, die den ständigen Wasser-
    durchlauf verursachen. Gelegentlich eine neue Dichtung stoppt den Durchlauf ebenfalls. Seid Ihr dazu nicht in der Lage?

    Sind wir. Aber Kalkablagerungen waren nicht das Problem.

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    meine alte Wohngemeinschaft hat kurz vor Heiligabend 2014 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 im Briefkasten gehabt. Dazu gleich meine erste Frage: Muss der Vermieter die NKA nicht innerhalb eines Jahres zustellen? In diesem Fall hat er es (gerade so) geschafft. Allerdings ohne Poststempel und wie gesagt kurz vor Heiligabend. Zu dem Zeitpunkt war niemand mehr in der WG, da Studenten i.d.R. über Weihnachten/Neujahr nach Hause fahren. So war die Überraschung im neuen Jahr über 600,- Nachzahlung natürlich groß. Ist das anfechtbar? Die Wohngemeinschaft hat die NKA schließlich erst NACH einem Jahr in den Händen gehalten.

    Nun zu meinem zweiten Anliegen.
    Die Nachzahlung besteht überwiegend aus Kosten für Wasser/Abwasser. Im Jahr 2013 (als ich noch in der WG gewohnt habe und auch als Hauptmieter im MV stand) hatten wir Probleme mit dem WC-Spühlkasten. Dort lief permanent Wasser durch. Der Vermieter wollte sich darum kümmern. Dies haben wir sogar damals im Zuge einer Mieterhöhung im neuaufgestezten Mietvertrag festgehalten. Ist wie gesagt nie passiert, auch nach mehrmaligen nachhaken unsererseits. Daraufhin haben wir die Spülung notdürftig selber repariert. In der Zwischenzeit ist da natürlich eine unbekannte Menge Wasser flöten gegangen. (Die wir jetzt bezahlen sollen)

    Mittlerweile gibt es einen neuen Mietvertrag mit neuen Hauptmietern. Meine Fragen:
    Gilt der Mietvertrag von 2013 für das Nebekostenjahr 2013? Oder gilt immer der aktuelle Mietvertrag? Da steht nämlich nichts mehr davon drin, dass der Vermieter den Spühlkasten reparieren soll.
    Sollte der alte Mietvertrag gelten, lohnt es sich dann für uns, Widerspruch einzulegen um die Wassernachzahlung zumindest etwas zu drücken?

    Also kurz zusammengefasst:

    1. Ist die komplette NKA anfechtbar aufgrund zu später Zustellung?
    2. Ist die NKA teilweise anfechtbar wegen der kaputten Spühlung am WC?


    Ihr würdet mir echt weiterhelfen, vielen Dank im Voraus!

    Gruß,
    Mivoc

    Wow! So viele und vor allem hilfreiche Antworte hätte ich nicht erwartet. Vielen Dank!

    Ich werde meinem (zukünftigen) Vermieter eine freundliche E-Mail schreiben zur Klärung folgender Dinge:

    1. Falls es einen Kellerraum gibt, hätte ich diesen gerne im MV erwähnt.
    2. Bitte um Bestätigung, dass bei der Schlüsselübergabe ein Übergabeprotokoll angefertigt wird mit folgenden Punkten: Zustand und Aussehen der Räume, Zählerstände Warm- und Kaltwasser, Angaben zur Anzahl der Schlüssel, Stände der Geräte an den Heizkörpern, Stromzählerstand.
    Sollte ich in diesem Zuge eigentlich auch jeden Wasserhahn mal aufdrehen, an den Heizkörpern wackeln und die Klospühlung testen?

    Wenn er mir diese Dinge per E-Mail bestätigt werde ich den Vertrag unterschreiben und ihm zusenden. Sinnvoll soweit?

    Nochmals vielen Dank!

    Hallo,

    ich werde zum 1.2. mit meiner Freundin in unsere erste gemeinsame Wohnung ziehen.
    Wir haben uns die Wohnung angeschaut und waren sehr zufrieden damit.

    Nun haben wir den Mietvertrag zugeschickt bekommen und blicken gar nicht mehr durch. Vor allem der Teil mit den Heiz- und Warmwasserkosten und die Schönheitsreperaturen. Desweiteren wurde uns ein Kellerraum zugesagt, der aber im Mietvertrag gar nicht auftaucht. Auch die Tatsache, dass wir den Vertrag unterschrieben per Post zurücksenden sollen und erst daraufhin die Wohnung an uns übergeben werden soll. Dabei fühle ich mich sehr unwohl. Wäre es nicht besser ERST ein Übergabeprotokoll anzufertigen und DANN vor Ort zu unterschreiben und die Schlüssel in Empfang zu nehmen? Vor allem wurde noch gar nicht geklärt, ob wir die hübschen (Ironie) gelben Wände so übernehmen wollen.

    Ich würde ungern unser junges Glück mit einem vorschnellen Vertragsabschluss belasten.
    Ich habe den Vertrag eingescannt und würde mich wirklich sehr freuen ob ihr ihn vielleicht mal kurz überfliegen könntet um mich vor der ein oder anderen typischen Falle zu bewahren.

    https://www.dropbox.com/sh/yndprde6kj56khj/QhqJ-mpP8y

    Der Vermieter ist keine Privatperson sondern eine Investment GmbH & Co. KG.

    Ich freue mich über jeden Hinweis!

    Gruß, Mivoc

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