hallo,
ich habe ja schon öfter hier geschrieben und wurde eigentlich immer gut beruhigt.
es ist ja so das in dem einem Kinderzimmer Schimmel entstanden ist.
Die Vermieterin beauftragte einen Gutachter der in zwei Wohnungen ein gutachten erstellte.
so aus diesem gutachten geht hervor das wir kein Schimmel haben und werden somit aus dem Mietverhältnis wegen des (nicht) vorhanden Schimmels abgemahnt und sollen dieses beseitigen und die kosten des Gutachters tragen.
der obermieter wo ebenfalls gutachten erstellt wurde muss aber Garnichts zahlen.
wir legten wieder spruch ein das wir die kosten nicht hinnehmen und wir die Abmahnung nicht akzeptieren.
jetzt bekamen wir heute wieder einen Brief steht
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf ihr schreiben vom 12.12.14. Wie ihre Mitglieder die Verantwortung nach der Eindeutigkeit des ihnen vorliegenden Gutachtens ablehnen können ist uns schlichtweg unverständlich. Es verbleibt demnach bei den diesseitigen Forderungen.
Sollten Ihre Mitglieder die Instandsetzung nicht umgehend vornehmen und die unserem Mitglied entstanden Kosten bis letztmalig zum 30. Jan 15 erstatten, werden wir dieser endgültig empfehlen. das Mietverhältnis zu kündigen und die Kosten einzufordern.
Das Schimmel Problem besteht nicht nur in unserer Wohnung es sind noch mehr betroffen.
Und es hat sich auf die komplette wand ausgebreitet. Nach dem gutachten!
Warum soll ich die kosten tragen und der andere nicht, wo ebenfalls ein gutachten gemacht wurde?
Wir wollen eigentlich nicht ausziehen:(