instandsetzung von schimmel selbst bezahlen

  • hallo,
    ich habe ja schon öfter hier geschrieben und wurde eigentlich immer gut beruhigt.

    es ist ja so das in dem einem Kinderzimmer Schimmel entstanden ist.
    Die Vermieterin beauftragte einen Gutachter der in zwei Wohnungen ein gutachten erstellte.
    so aus diesem gutachten geht hervor das wir kein Schimmel haben und werden somit aus dem Mietverhältnis wegen des (nicht) vorhanden Schimmels abgemahnt und sollen dieses beseitigen und die kosten des Gutachters tragen.
    der obermieter wo ebenfalls gutachten erstellt wurde muss aber Garnichts zahlen.

    wir legten wieder spruch ein das wir die kosten nicht hinnehmen und wir die Abmahnung nicht akzeptieren.

    jetzt bekamen wir heute wieder einen Brief steht

    in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf ihr schreiben vom 12.12.14. Wie ihre Mitglieder die Verantwortung nach der Eindeutigkeit des ihnen vorliegenden Gutachtens ablehnen können ist uns schlichtweg unverständlich. Es verbleibt demnach bei den diesseitigen Forderungen.

    Sollten Ihre Mitglieder die Instandsetzung nicht umgehend vornehmen und die unserem Mitglied entstanden Kosten bis letztmalig zum 30. Jan 15 erstatten, werden wir dieser endgültig empfehlen. das Mietverhältnis zu kündigen und die Kosten einzufordern.

    Das Schimmel Problem besteht nicht nur in unserer Wohnung es sind noch mehr betroffen.
    Und es hat sich auf die komplette wand ausgebreitet. Nach dem gutachten!
    Warum soll ich die kosten tragen und der andere nicht, wo ebenfalls ein gutachten gemacht wurde?

    Wir wollen eigentlich nicht ausziehen:(

  • Du bist Mitglied beim örtlichen Mieterverein, wie aus einem älteren Beitrag hervorgeht. Dann solltest du auch bitte vor Ort in diesem Fall um Rat und Hilfe bitten. Für uns hier im Forum ist es jedes Mal schwierig ohne funktionierende Kristallkugel zu sehen, wie euer Schimmel entstanden ist.

    Und beachte bitte, scheinbar sind die Schreiben von Haus&Grund geschrieben worden, in meinen Augen selten ernst zu nehmen. Wenn du dir deiner Sache sicher bist, dann lasse es auf eine Kündigung ankommen. In dem Fall wird dann das Gericht einen Gutachter bestellen, dessen Urteil dann gilt.

  • Sollten Ihre Mitglieder die Instandsetzung nicht umgehend vornehmen und die unserem Mitglied entstanden Kosten bis letztmalig zum 30. Jan 15 erstatten, werden wir dieser endgültig empfehlen. das Mietverhältnis zu kündigen und die Kosten einzufordern.


    Ich kann keinen Kündigungsgrund erkennen.:cool:

  • Hallo,

    ich denke auch, dass das ein Bluff ist. Die wollen dich doch nur unter Druck setzen. Schon die Formulierung:"werden wir dieser endgültig empfehlen. das Mietverhältnis zu kündigen und die Kosten einzufordern.", zeigt, dass die Drohung nicht Ernst zu nehmen ist. Selbst für den Fall, dass dein Vermieter Recht hat, ist das kein Kündigungsgrund.

    Unabhängig davon macht die ganze Sache, wie du selbst festgestellt hast, keinen Sinn. Wenn das Gutachten sagt, du hast keinen Schimmel, dann läuft die Forderung diesen zu entfernen ins Leere.

    Aber unabhängig von der Forderung hast du ein Problem. Eines deiner Zimmer hat offensichtlich Schimmel und dein Vermieter will ihn nicht beseitigen. Da es ein Kinderzimmer ist, kannst du das nicht so lassen.

    Du müsstest jetzt auf Konfrontationskurs gehen und deinerseits die Entfernung des Schimmels fordern. Das läuft dann aber darauf hinaus, dass ein anderer Gutachter kommt. Wenn der den Schimmel dann feststellt, heißt das immernich nicht, dass du unschuldig bist.

    Ich würde an deiner Stelle wenigstens mal ausprobieren, ob das in den Griff zu kriegen ist. Also Schimmel mit entsprechenden Mitteln entfernen und ab dann immer wirklich ausreichend lüften. Vielleicht erledigt sich die Sache dann von allein.

    Gruss
    H H


    dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Es wird morgens und abend jeweils 10-15 Minuten gelüftet und leider ist er noch mehr geworden vorher war es ja nur an der Außenwand- Hauswand jetzt betrifft es die komplette Außenwand in Heizungsbereich.
    nun denn ich bin beruhigt das es keinen Kündigungsgrund gibt wobei es sich eher so anhört als wollten sie uns nahe legen selbst zu kündigen. allerdings doof da wir hier eigentlich sehr gerne wohnen.

  • Die Heizung ist aber an? Ich kenne das von unserer Hütte, dass es in den Heizungsnieschen anfängt zu schimmeln, wenn die Heizungen im Winter aus sind, da das die dünnste Stelle der Wand ist, wird es dort am kältesten. Ich würde zusätzlich mal ein Hygrometer aufstellen und zumindest zweimal am Tag die Temperatur und die Rel.Luftfeuchte notieren. Zusätzlich die Oberflächentemperaturen an den stark schimmelden Wänden nehmen. Dann hast du im Zweifel was in der Hand um zu beweisen das es nicht an dir liegt. Kann aber auch das Gegenteil bei rauskommen ;) Der Taupunkt sollte an der Wand nicht unterschritten werden, wenn man bei so 22°C eine Luftfeuchte von 40-50% hat ist das normal. Ab 60% und drüber kann es ganz schnell kritisch werden. Bei 22°C & 60%: 14°C; 22°C & 70%: 16,3°C; 22°C & 80%: 18,3°C.

  • hallo, ja die Heizungen sind beide an die eine auf 1 die andere zwischen 1-2 sind dann immer so um die 19-21 grad wenn man die Heizung auf 2 dreht ist dann locker 25 und höher grad in dem kleinen zimmer und das ist zu warm im gesamten Wohnraum 85m² stehen die Heizungen zwischen 1-2 weil es sonst einfach zu warm ist :)

  • hallo, ja die Heizungen sind beide an die eine auf 1 die andere zwischen 1-2 sind dann immer so um die 19-21 grad wenn man die Heizung auf 2 dreht ist dann locker 25 und höher grad in dem kleinen zimmer und das ist zu warm im gesamten Wohnraum 85m² stehen die Heizungen zwischen 1-2 weil es sonst einfach zu warm ist :)


    Bist Du sicher, dass die HK-Thermostaten i.O. sind? Ich würde alle mal auf 5 stellen, evtl. mit einer Rohrzange abschrauben, den Stift gängig machen, einen Tropfen Öl dran, Th wieder aufschrauben, ganz leicht anziehen, einige Male hin- und herdrehen.

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